Gut auffindbare und erkennbare Informationen erfüllen das Mehrsinnenprinzip. Sie sind für die Orientierung im öffentlichen Raum unerlässlich. Wie lassen sie sich realisieren?
Von den drei Möglichkeiten, Informationen im öffentliche Raum zu vermitteln, müssen nach dem Zweisinneprinzip immer mindestens zwei angeboten werden um die Zugänglichkeit für Personen mit sensorischen Einschränkungen zu gewährleisten. So sind Informationen immer visuell und situationsbedingt zusätzlich taktil oder akustisch, manchmal auch taktil und akustisch zu übermitteln.
Die VSS Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» regelt in Ziffer 24.1 die grundsätzlichen Anforderungen an Informationselemente. Diese müssen folgende Prinzipien erfüllen:
Die Anforderungen an visuelle Informationen im öffentlichen Raum werden in der Norm SN 640 075 im Anhang geregelt (Ziff. 13.1). Folgende Punkte sind für eine sehbehindertengerechte Gestaltung zu beachten:
Akustische Informationen haben folgenden Anforderungen gerecht zu werden (Ziff. 13.2):
Reliefschriften sind beispielsweise an Handläufen anzubringen. Die Norm unterscheidet zwischen Reliefschriften, die nur taktil erkennbar sein müssen und solchen, die gleichzeitig eine visuelle Funktion aufweisen. Ertastbare Informationen haben folgende Anforderungen zu erfüllen (Ziff. 13.3):
An Gleisschildern in Bahnhöfen werden sowohl Relief- als auch Braillebezeichnungen angebracht. Mit dieser Lösung können alle Nutzer die Information schnell lesen unabhängig davon, ob sie bessere Kenntnisse in Braille oder in Reliefschrift haben. Dies empfiehlt sich generell bei Informationen im öffentlichen Raum, z.B. an Handläufen in Aufzügen oder im Zusammenhang mit Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.
Das Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften» fasst die Anforderungen an die Beschriftung zusammen und gibt Hinweise auf Produkte.
Damit die Informationen sicher erkannt und interpretiert werden können, muss die Signaletik an Bahnhaltestellen einheitlich ausgeführt werden. Die SBB Richtlinie «Taktile Signaletik» regelt den Standard für die Schweiz.
Stand 23.01.2023
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