Küche in einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen

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Die Küche bildet zusammen mit dem Essbereich das Zentrum und den Treffpunkt der Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen. Sie wird von den Bewohnende genutzt und dient der Aufrechterhaltung von Alltagsroutinen. Das gemeinsame Kochen stärkt die soziale Interaktion, stimuliert die Sinne und das Hungergefühl.

Die Ausstattung orientiert sie sich an einer Haushaltsküche. Im Gegensatz zum anpassbaren Wohnungsbau, sollen Küchen in einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen (Pflege-WG) von vornherein hindernisfrei ausgeführt werden.

Räumliche Verbindungen

Als Aufenthalts- und Begegnungsort sit die Küche direkt zum Esszimmer verbunden. Zusammen mit dem Wohnzimmer bildet sie den Dreh- und Angelpunkt des Geschehens in der Wohngemeinschaft. Eine offen gestaltete Küche fördert die aktive Teilnahme der Bewohnende beim Kochen und Backen. Je nach Aktivität kann es jedoch von Vorteil sein, die Räumlichkeiten voneinander zu trennen. Eine Schiebetrennwand hilft beispielsweise Lärm und Gerüche zu reduzieren.

Die Notwendigkeit, Grösse und Ausstattung eines separaten Vorratsraums müssen mit den Auftraggebern abgesprochen werden. Der Vorratsraum muss in unmittelbarer Verbindung zur Küche stehen.

Dimensionen

Das Verpflegungskonzept der Wohngruppe ist mit dem Bauherrn und der Pflegeinstitution individuell abzustimmen. Dadurch ergeben sich die Küchengrösse und -ausstattung, proportional zur Anzahl der Bewohnende.

  • Die Ausstattung besteht aus mindestens 6 vollen Küchenelementen.
  • Es wird ein Abstand von 1,50 m zwischen den Küchenzeilen empfohlen. So kann eine Person im Rollstuhl manövrieren und mehrere weitere Personen können zeitgleich in der Küche arbeiten.

Weitergehende Erläuterungen und detaillierte Angaben zu minimalen Wende- und Stellflächen, finden Sie in unserem Beitrag «Küchen in Wohnbauten».

Anordnung

Die möglichen Anordnungen der Küchenzeilen bestimmen die Bewegungsabläufe und damit auch die notwendigen Manövrierflächen.

Übereck

Eine Übereck-Anordnung von Herd und Spüle erleichtert die Bewegungsabläufe für Rollstuhlfahrende. Der Abstand zwischen den beiden Elementen darf nicht mehr als 0,90 m betragen.

Arbeitsinsel

Die Arbeitsinsel bietet sich als offene Küchenform an, bei der sich mehrere Personen an der Küchenarbeit beteiligen können. Sie kann als reine Arbeitsfläche dienen oder mit einem Kochfeld und einer Spüle ausgestattet sein. Das Kochfeld muss immer in Kombination mit einer Spüle geplant werden.

Einzeilige oder zweizeilige Küche

Eine lineare Anordnung der Küchenelemente eignet sich für kleine Wohngruppen. In der Einzeilige als auch in der zweizeiligen Küche ist eine Abfolge von Spüle, Arbeitsfläche und Herd in der gleichen Küchenzeile vorzusehen. Die zweizeilige Konfiguration begünstigt die Arbeitswege.

Möblierung

Die Möblierung muss es allen ermöglichen, an den verschiedenen Vorbereitungen teilzunehmen.

  • Um eine Pfanne ohne grossen Kraftaufwand verschieben zu können und Unfälle mit heissen Flüssigkeiten zu vermeiden, muss eine Abfolge von Spüle, Arbeitsfläche und Herd in derselben Küchenzeile vorgesehen werden. Die Mitarbeit von Rollstuhlfahrende ist nur möglich, wenn die drei Küchenelemente unterfahrbar sind.
  • Die Arbeitsfläche zwischen Spüle und Kochfeld hat eine Breite von min. 0.30 m und max. 0.90 m.
  • Bei den anderen Möbeln kann eine gewisse Unterfahrbarkeit gewährleistet werden, wenn sie nicht bis zum Boden reichen.
  • Die Arbeitsplatte sind vorzugsweise in der Höhe verstellbar (motorisiert) und haben abgerundete Ecken, um Verletzungen zu vermeiden.
  • Ausziehbare Vorratsschränke ermöglichen einen schnellen Einblick und erleichtern die Erreichbarkeit des Inhalts.
  • Um die Bedienbarkeit bei eingeschränkter Motorik zu erhöhen, ist für den Trog ein Einhandhebelmischer mit Bügelgriff und eine Ausziehbrause mit langem Wasserschlauch vorzusehen.
  • Eine matte Materialisierung der Küchenfronten und der Küchenrückwand, reduziert Blendung die zbeispielsweise. in Möbel durch eingebaute Beleuchtung verursacht wird.
  • Die Schrankinnenseiten weisen vorzugsweise einen hohen Kontrast zu dem Geschirr auf.

Haushaltgeräte

Die Bedienbarkeit für Personen im Rollstuhl hängt stark von der Bedienhöhe und dem Abstand zu Raumecken ab. Wichtig für Menschen mit Sehbehinderung sind die Schrittgrösse und der Kontrast von Zahlen und Symbolen, die Einfachheit der Bedienmenus, die taktilen Rückmeldungen während der Bedienung, wie z. B. spürbare Schaltstufen bei Drehknöpfen usw. Geräte mit Schnittstellen zur Steuerungsmodulen für Smart Homes oder einer Sprachsteuerung sind hierbei sehr hilfreich.

  • Mindestens ein Kochfeld mit min. 4 Kochzonen mit Druckknöpfen ist geplant. Das Kochfeld hat eine Bedienung in der Front mit Drehknöpfen, z.B. Kombigerät mit Backofen.
  • Der Dampfabzug (DA) hat eine Fernbedienung oder Schnittstelle zu einem Smartgerät.
  • Backofen mit geöffneter Türklappe max. 0.90 m über dem Boden und mit ausziehbaren Backschiene und Drehknöpfe
  • Sind Mikrowelle (MW) oder Backofen (BO) im Hochschrank eingebaut, liegt die geöffnete Türklappe max. 0.90 m über Boden.
  • Der Kühlschrank wird so eingebaut, dass mind. 2/3 im bedienbaren Bereich zwischen 0.30 m und 1.20 m liegt.
  • Der Tiefkühler (TK) ist im unteren Bereich des Kühlschranks integriert oder separat mit Oberkante auf max. 0.90 m Höhe platziert.

Beleuchtung

Die Beleuchtung ist  an die Tätigkeit angepasst.

  • Die Grundbeleuchtung beträgt 500 lux am Boden.
  • Unter den Oberschränken sind auf der Arbeitsfläche lineare Leuchten zu planen, die nicht direkt einsehbar sind und somit nicht blenden. Sie beleuchten die Arbeitsfläche homogen aus, wodurch der Schattenwurf reduziert wird. Die Beleuchtungsstärke in diesem Bereich beträgt min. 750 lux.

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