Ausreichend Platz und überlegte Anordnung der Elemente sind hier die wichtigste Vorraussetzung für individuelle Anpassung und Nutzung.
Anpassbare Küchen unterscheiden sich nicht vom üblichen Küchenstandard im Wohnungsbau, sie brauchen nicht von vornherein behindertengerecht ausgeführt zu sein. Vielmehr sollen sie einige wenige Vorraussetzungen erfüllen, damit individuelle Anpassungen für behinderte Bewohner nachträglich möglich sind.
Die minimalen Anforderungen an einen hindernisfrei anpassbaren Küchenraum in Wohnbauten, nennt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» im Kapitel 10.
Empfehlungen
- Die Küchenkombination muss mindestens aus 5 vollen Elementen bestehen, damit unterschiedliche Anpassungen möglich sind.
- Eine freie Stellfläche für die Platzierung von 1 – 2 weiteren Möbelelementen ermöglicht Stauraum zu kompensieren, der z.B. durch eine Unterfahrbarkeit wegfällt oder in Oberschränken nicht erreichbar ist.
- Es ist empfehlenswert, die geforderte zusätzliche Arbeitsfläche auf Tischhöhe anzubieten (z.B. als Küchentisch oder montiert), max. 0.76 m hoch und bis 0.70 m Höhe unterfahrbar, damit sie von einem Rollstuhlfahrer gut genutzt werden kann.
Empfehlung
- Mit einem Abstand von 1.40 m zwischen den Zeilen sind die Unterbauelemente gut zugänglich und müssen nur dort entfernt werden, wo es für das Arbeiten erwünscht ist.

Abb.: Einzeilige Küche:
Durchgehender Arbeitsbereich zwischen Spülbecken und Herd

Abb.: L-förmige Küche:
Durchgehender Arbeitsbereich zwischen Spülbecken und Herd

Abb.: Zweitzeilige Küche:
Ein Abstand von 1.40 m ermöglicht das Manövrieren im Rollstuhl

Abb.: Kochinsel:
Ein Spülbecken neben dem Kochherd ermöglicht es, mit Töpfen sicher zu hantieren.
Massnahmen zur Reduktion des Anpassungsaufwandes
- Werden Küchenelemente auf dem Fertigboden aufgestellt, lassen sie sich bei Bedarf einfacher verschieben oder entfernen, um Manövrierflächen und Unterfahrbarkeit anzupassen.
- Sind Sockel unterhalb von Spülbecken, Arbeitsfläche und Herd einfach demontierbar und nicht als Installationsraum genutzt, kann die Küchenkombination problemlos an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.
- Drehknöpfe an den Geräten sind in der Regel für alle nutzbar, der Touchscreen ist hingegen ungeeignet. Mit Technologien wie z.B. Sprachsteuerung oder Schnittstellen für Hilfsmittel können Alternativen angeboten werden.
- Ein zusätzliches Küchenelement mit Anschlüssen für eine Waschmaschine soll vorgesehen werden, falls Waschmaschinen innerhalb der Wohnungen angeboten werden und im Sanitärraum oder Reduit die Manövrierflächen nicht ausreichen.
Eine geschickte Auswahl und Anordnung der Küchengeräte reduziert den Aufwand für spätere Anpassungen:
- Der Kühlschrank wird so eingebaut, dass mind. 2/3 im bedienbaren Bereich zwischen 0.30 m und 1.20 m liegt.
- Der Tiefkühler (TK) ist im unteren Bereich des Kühlschranks integriert oder separat mit Oberkante auf max. 0.90 m Höhe platziert.
- Das Kochfeld hat eine Bedienung in der Front mit Drehknöpfen, z.B. Kombigerät mit Backofen.
- Sind Mikrowelle (MW) oder Backofen (BO) im Hochschrank eingebaut, liegt die geöffnete Türklappe max. 0.90 m über Boden.
- Der Dampfabzug (DA) hat eine Fernbedienung oder Schnittstelle zu einem Smartgerät.
- Die Wasserarmatur hat einen Einhebelmischer, vorzugsweise mit Auszugsbrause.
Abb.: Anwendungsbeispiele für Anpassbarkeit und Erreichbarkeit der Geräte für Personen mit Rollstuhl oder Rollator.
Weitergehende Erläuterungen und detaillierte Angaben zu minimalen Wende- und Stellflächen finden Sie in unserer Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar» und in unserem Merkblatt 016 «Küchen im Wohnungsbau».
Stand 27.07.2023
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