Witterungsschutz, Möblierungselemente, Automaten und Informationen müssen allen Nutzern gleichberechtigt zugänglich sein und dürfen die Manövrierflächen auf Haltestellen nicht beeinträchtigen.
Die Haltestellenmöblierung darf die Manövrierfläche für den Einstieg ins Fahrzeug nicht einschränken.Reiserelevante Fahrgastinformationen und Bedienungselemente sind einheitlich nach folgenden Grundsätzen anzuordnen:
Hinweis: Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV empfiehlt das System INTROS, und stellt die App (für iPhones) zum Download zur Verfügung.
Gemäss VAböV, Art. 5 gelten für visuelle Anzeigen folgende Anforderungen:
Die oberste Zeile auf Bildschirm- und Aushangfahrplänen ist auf einer Höhe von max. 1.60 m über Boden anzubringen.
Stand 18. Dezember 2019
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