Wie werden Mobiliar, Einbauten und technische Anlagen im Stadtraum hindernisfrei gestaltet und angeordnet?
Möblierungselemente sind gemäss SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» (Ziff. 21) nach folgenden Grundsätzen anzuordnen und zu gestalten

Alle 200 bis 300 m sollen im Siedlungsraum Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden (Anh. Ziff. 10.2). Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Gemäss Anhang Ziff. 10.1 sind folgende Gestaltungsvorgaben zu erfüllen damit Möblierungselemente ertastbar sind und keine Verletzungsgefahr darstellen:



Bei kleineren Hindernissen als durch die Mindestdimensionen vorgegeben, kann der weisse Stock beim Pendeln darüber hinweg streichen, ohne das Hindernis anzuzeigen.
Glasflächen und durchsichtige Wände, die im Gehbereich angeordnet sind, müssen mit visuellen Markierungen gekennzeichnet werden. Die Norm SN 640 075 (Anh. Ziff. 10.1) verweist für die Ausführung der Markierung auf Glasflächen auf die Anforderungen nach SIA 500. Demnach gelten folgende Anforderungen:

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