Pflästerungen, insbesondere bruchraue Natursteinpflästerungen sind aufgrund ihrer Unebenheiten für Personen mit Rollstuhl, Rollator, Gehbehinderung oder weissem Stock ungeeignet.
Die Ebenheit von Belägen ist entscheidend für die Befahrbarkeit mit Hilfsmitteln, die Trittsicherheit beim Gehen und darüber, ob der weisse Stock an Unebenheiten hängenbleiben kann. Pflasterungen sind aufgrund des hohen Fugenanteils grundsätzlich eher uneben. Natursteinpflästerungen mit spaltrauen Sicht und Seitenflächen stellen für viele Personen ein hohes, teils unüberwindbares Hindernis dar.
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» bewertet die Eignung von Natursteinpflästerungen (Anh. Ziff. 12.1, Tab.2):
Bei maschinell bearbeiteten Natursteinpflästerungen müssen bei der Ausschreibung hohe Qualitätsanforderungen eingefordert und bei der Ausführung erfüllt werden. Die nach SN EN 1342 «Pflastersteine aus Naturstein für Aussenbereiche» und Norm SN 640 480 «Pflästerungen; Konzeption, Dimensionierung, Anforderungen, Ausführung» geltenden Toleranzen sind auf folgende Werte zu begrenzen (Anh. Ziff. 12.2):
Weitere Informationen: Bodenpflästerungen in der Innenstadt von Basel, Geographisches Institut der Stadt Basel, Band 24, 2003
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