Räumliche Gliederung, Materialwahl, Beleuchtung, visuelle Kontraste und Signaletik ermöglichen – gut aufeinander abgestimmt – die Orientierung und Wegführung in einem Gebäude. Auf was ist zu achten?
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt die Grundsätze für Orientierung und Sicherheit im Gebäude:
Leitliniensysteme können notwendig sein, um in weitläufigen und komplexen Bauten, wie Einkaufszentren, Bahnhöfe oder Flughäfen, die Orientierung im Gebäude zu gewährleisten. Taktil-visuelle Markierungen können auch punktuell eingesetzt werden, z.B. um in einem Hotel oder Spital bis an den Empfangsschalter zu führen oder um Aufzüge, Treppen oder Bedienelemente auffindbar zu machen.
Das Leitliniensystem Schweiz wurde für den Aussenraum entwickelt. Im Verkehrsraum werden Leitlinien meist mit Kaltplastik-Markierungsfarbe ausgeführt. Für Anwendungen im Innenraum stehen weitere Materialien in Form vorfabrizierter Plattensysteme oder als Einzelstreifen zur Verfügung.
Um festzustellen, ob im konkrete Anwendungsfall Leitlinien erforderlich sind, und welche Elemente wie anzuordnen sind, stehen in allen Kantonen spezialisierte Fachpersonen für Orientierung und Mobilität zur Verfügung, die Sie beraten.
Die Norm SIA 500 führt Anforderungen an Informationen und Beschriftung auf, welche für die Signaletik in Gebäuden gelten. Dabei unterscheidet sie zwischen visuellen Informationen (Ziff. 6.2.1) und ertastbaren Informationen (Ziff. 6.2.2).
Beschriftungen und Piktogramme mit Informations- und Führungsfunktion müssen nach SIA 500 folgende Anforderungen an die visuelle Erkennbarkeit erfüllen (Ziff. 6.2.1):
Werden Systeme eingesetzt, mit welchen akustische Informationen über einen Ruftaster gezielt angefordert werden können, muss die Auffindbarkeit der Ruftaster sicher gestellt werden. Diese sind möglichst mit einem taktik-visuellen Leitliniensytem zu erschliessen.
Reliefschrift und/oder ertastbare Piktogramme sind in folgenden Situationen anzubringen (Ziff. 6.2.2.1):
Für die Ausführung der ertastbaren Informationen unterscheidet die Norm zwischen solchen, die gleichzeitig eine visuelle Funktion erfüllen (Ziff. 6.2.2.2) und jenen, die nur taktil erkennbar (Ziff. 6.2.2.3) sind.
Ein keilförmiges Profil hat den Vorteil, dass die Schrift an der Basis einem fetten Zeichen entspricht und visuell deutlich erkennbar ist, der Grat an der Oberkante des Reliefzeichens jedoch fein und mit dem Finger gut ertastbar ist.
Entgegen den Empfehlungen für rein visuelle Informationen sollen für Beschriftungen, die auch taktil erkennbar sein müssen, nur Grossbuchstaben eingesetzt werden, da diese einfacher zu ertasten sind.
Diese Schriften weisen deutlich offene Formen auf, so dass z.B. G und O sich deutlich voneinander unterscheiden.
Taktile Bezeichnungen am Handlauf, die keine visuelle Funktion aufweisen, sind in dem Bereich anzuordnen, wo die Fingerkuppen beim Umfassen den Handlauf berühren, d.h. im oberen Bereich der Rückseite des Handlaufs.
Die Anforderungen an ertastbare Beschriftungen sowie ein Verzeichnis von Produkten und Bezugsquellen hat die Fachstelle im Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften» publiziert.
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