Öffentlich zugängliche rollstuhlgerechte Toiletten müssen von möglichst vielen Personen selbständig und sicher genutzt werden können. Dazu sind die normativen Anforderungen in jedem Detail zu erfüllen.
Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlich zugänglichen Bauten werden in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter der Ziff. 7.2 sowie im Anhang E.1 festgelegt. Rollstuhlgerechte Toiletten gelten als spezifische Einrichtungen des Typ A, welche vorwiegend oder ausschliesslich von Personen mit Behinderung benutzt werden und gemäss der Norm bereitzustellen sind (Ziff. 1.1).
Für Details zur Ausstattung von rollstuhlgerechten Toiletten, siehe Beitrag «Ausstattung rollstuhlgerechter Toiletten».
Die minimalen Raummasse sind durch die Öffnungsrichtung der Tür vorgegeben. Die folgenden minimalen Längen und Breiten sind Fertigmasse und müssen unverändert eingehalten werden (Ziff. 7.2.2, 7.2.3.2 und Anh. E.1).
Hinweis
In der minimalen Fläche von 1.80 x 1.65 m dürfen nur die im Anhang E.1 aufgeführten Elementen hineinragen. Zusätzlich fest montierte Apparate, Armaturen, Hilfseinrichtungen und Zubehör gehören nicht dazu (Anh. E.1 und Auslegung SIA 500, 2018, A29).

Entweder die Raumlänge oder die Raumbreite muss um 0.50 m vergrössert werden (Ziff. 7.2.3.2 und Anh. E.1).
Variante 1:

Variante 2:

Hinweise
Personen mit Rollstuhl nutzen je nach ihren individuellen Fähigkeiten unterschiedliche Positionen, um vom Rollstuhl auf das WC zu transferieren. Die rollstuhlgerechte Toilette gemäss Norm SIA 500 ermöglicht je nach Bedarf verschiedene Anfahrtspositionen: von vorne (40-50%), schräg von der Seite (30-40%) oder seitlich parallel (20-30% der NutzerInnen).
Die Anordnung der Apparate, Hilfseinrichtungen und des Zubehörs, wie z.B. WC-Schüssel, Haltegriff oder Handtuchspender, ist in der Norm SIA 500 festgelegt (Anh. E.1). Diese Einrichtungen müssen immer gleich angeordnet werden. Die Norm regelt deren Position sowie die Höhen-, Achs- und Zwischenmasse. Folgende Anforderungen sind erforderlich und müssen unverändert und vollständig eingehalten werden:
Die Klosettbecken müssen eine Anlehnmöglichkeit anbieten: Es sind drei Arten von WC-Schüssel und Montage zulässig (Anh. E.1.1.F), wovon die Installation eines aufgesetzten Spülkastens nach Variante 1 zu bevorzugen ist.
Variante 1: WC-Schüssel mit aufgesetztem Spülkasten

Variante 2: Kurze WC-Schüssel mit UP-Spülkasten in eine Vormauerung

Variante 3: Lange WC-Schüssel mit UP-Spülkasten in Rückwand

Das Handwaschbecken muss aus Hygienegründen sitzend von der WC-Schüssel aus erreichbar sein.
Hinweise
- Beim Handwaschbecken ist ein Einhebelmischer einer berührungslosen Sanitärarmatur vorzuziehen. So kann ein unbeabsichtigtes Auslösen des Wasserflusses vermieden werden.
- Warmwasser ist insbesondere nach der Intimpflege oder zum Aufwärmen der Hände angenehm, jedoch nicht zwingend notwendig. Sind alle übrigen Sanitäranlagen nur mit Kaltwasser ausgestattet, gilt dies auch für die rollstuhlgerechten Toiletten.
Wo zeitweilig mit einer grossen Anzahl Rollstuhlfahrer gerechnet werden muss, aber nur ein einziges Rollstuhl-WC zur Verfügung steht (z.B. bei einer Sportanlage), sind benutzbare Urinale ein sinnvolles, ergänzendes Angebot. Ein niedriges Urinal kann von vielen Personen genutzt werden: von im Rollstuhl sitzenden Männern, Kleinwüchsigen oder Knaben.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 010 «Sanitäranlagen» und im Artikel «Die 11 häufigsten Fragen zum Thema behindertengerechte WC-Anlagen».
Stand 24.06.2026
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