Aufenthaltsbereiche
Einzelzimmer und Sanitärräume
Türen
Bodenbeläge
Wände und Decken
Tageslicht
Beleuchtung und Bedienelemente
Visuelle Kontraste und visuelle Störungen
Nach einer Bedarfsabklärung erhalten diese Personen eine individuelle Begleitung – beispielsweise bei hauswirtschaftlichen oder administrativen Aufgaben. Pflegeleistungen werden in diesen Strukturen wenig oder gar nicht angeboten. Die Gestaltung der Wohnungen hat einen direkten Einfluss auf die Wohn- und Nutzungsqualität.
Die Grundrissstruktur der Wohnung soll einfach und logisch sein, um eine intuitive Orientierung zu ermöglichen. In den Verkehrsflächen sind physische, visuelle und akustische Hindernisse zu vermeiden. Eine hindernisfreie Planung setzt voraus, dass keine Stufen oder Absätze vorhanden sind und dass ausreichende Durchgangsbreiten sowie Wendeflächen gewährleistet sind – so auch das Kreuzen im Korridor.
Der Eingangsbereich ist mit einer Abstellmöglichkeit ausgestattet und kann einen Garderobenbereich sowie eine Sitzmöglichkeit umfassen. Ausreichende Wendeflächen ermöglichen es, einen Kinderwagen oder Taschen abzustellen, Hilfsmittel zu wechseln oder die Tür mit einem Rollator zu öffnen, ohne zurücksetzen zu müssen.
In der Nähe sind rollstuhlgängige Besucher-WC vorgesehen. Ein an den Eingang angrenzender Abstellraum bietet Platz für Hilfsmittel (Rollatoren, Rollstühle usw.) sowie für Vorräte und Haushaltswaren; eine Freifläche von 1,40 m × 1,40 m muss dort verfügbar sein.
Der Korridor verbindet die verschiedenen Räume miteinander; seine lichte Durchgangsbreite beträgt mindestens 1,20 m. Alle angrenzenden Räume sind schwellen- und stufenlos zugänglich.
Küche, Wohnzimmer und Essbereich sind miteinander verbunden, können aber auch getrennt genutzt werden.
Die Küche ist ein zentraler Treffpunkt und ermöglicht den Bewohnerinnen und Bewohnern, alltägliche Routinen aufrechtzuerhalten oder einzuüben.
Der Ess- oder Speisebereich dient auch als Wohn- und Arbeitsbereich. Das Wohnzimmer muss gross genug sein, um mehrere gleichzeitige Aktivitäten zu ermöglichen: Lesen, Musik hören, Gespräche führen, Gäste empfangen.
Die Zimmer müssen grosszügig genug sein, um eine individuelle Gestaltung von Tages- und Nachtbereich zu ermöglichen.
Ein Sanitärraum kann maximal zwei angrenzende Zimmer erschliessen, sofern der Vorbereich mindestens durch einen Vorhang abtrennbar ist, um die Privatsphäre zu wahren.
Sofern ein Balkon vorhanden ist, muss dieser schwellen- und stufenlos zugänglich sein, damit die Bewohnerinnen und Bewohner die Aussenluft geniessen, das Quartierleben beobachten oder sich um ihre Pflanzen kümmern können.
Rollstuhlfahrende und Personen mit Rollator müssen sowohl Drehflügeltüren als auch Schiebetüren problemlos bedienen können, was entsprechende Wendeflächen und gut greifbare Türgriffe erfordert.
Bodenbeläge müssen eine optimale Begehbarkeit mit Gehhilfen gewährleisten: keine Stolpergefahr und rutschhemmende Oberfläche, sowohl im trockenen als auch im feuchten Zustand.
Die Wahl der Oberflächenmaterialien trägt dazu bei, die Lichtverteilung zu fördern, die Akustik zu optimieren und das Verletzungsrisiko zu reduzieren.
Fenster ermöglichen den Kontakt zur Aussenumgebung und bringen natürliches Licht ins Innere. Bei grossen Fensterflächen werden Verdunkelungsvorrichtungen (Storen, Läden usw.) empfohlen, um Blendung und ausgeprägte Schatten zu vermeiden, die die Wahrnehmung von Raumgrenzen verfälschen können.
In den Zimmern sind Vorhangstangen vorzusehen, um die Privatsphäre zu wahren und eine persönliche Note zu ermöglichen. In Gemeinschaftsräumen können Vorhänge auch als Raumteiler eingesetzt oder zur Verbesserung der Akustik genutzt werden.
Die Beleuchtung gliedert sich in drei Typen: Grundbeleuchtung, Arbeitsbeleuchtung und Lesebeleuchtung.
Anzahl und Anordnung der Schalter und Steckdosen werden bereits in der Planungsphase festgelegt, um eine freie Möblierung zu gewährleisten – sowohl in den Gemeinschaftsräumen als auch in den Zimmern und Sanitärräumen.
Bedienelemente (Klingeln, Gegensprechanlagen usw.) folgen dem Mehr-Sinne-Prinzip, sind ergonomisch gestaltet und verfügen über ausreichende Manövrierfläche.
Helligkeits- und Farbkontraste fördern eine selbstständige und sichere Orientierung, beeinflussen die Atmosphäre und erleichtern die Raumwahrnehmung – beispielsweise indem Türen gegenüber den Wänden hervorgehoben werden. Stark gemusterte Oberflächenmaterialien (Teppiche, Tapeten usw.) sind wegen der damit verbundenen optischen Täuschungen nicht empfehlenswert.
Visuelle Störungen sind zu vermeiden: Spiegel, Glasflächen oder Lichtbänder können Reflexionen und Doppelbildeffekte erzeugen, die Stress oder Angst auslösen können. Matte Oberflächen sowie eine angepasste natürliche und künstliche Beleuchtung beugen diesen Effekten vor.
Die detaillierten Anforderungen und Nutzungsqualitäten für Zimmer, Sanitärräume, Gemeinschaftsräume, Küche und Aussenräume sind in der Richtlinie «Wohnungsbau – anpassbar und hindernisfrei» beschrieben.
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