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Planung und Einrichtung einer Wohngemeinschaft mit Begleitung

Planung und Einrichtung einer Wohngemeinschaft mit Begleitung

Diese Wohnformen stellen eine Zwischenstufe vor dem Eintritt in ein Pflegeheim dar. Sie richten sich an Personen, die in der Lage sind, selbstständig zu leben.

Innenausbau

Eingang und Nebenräume

Aufenthaltsbereiche

Einzelzimmer und Sanitärräume

Türen

Bodenbeläge

Wände und Decken

Tageslicht

Beleuchtung und Bedienelemente

Visuelle Kontraste und visuelle Störungen

Nach einer Bedarfsabklärung erhalten diese Personen eine individuelle Begleitung – beispielsweise bei hauswirtschaftlichen oder administrativen Aufgaben. Pflegeleistungen werden in diesen Strukturen wenig oder gar nicht angeboten. Die Gestaltung der Wohnungen hat einen direkten Einfluss auf die Wohn- und Nutzungsqualität.

Innenausbau

Die Grundrissstruktur der Wohnung soll einfach und logisch sein, um eine intuitive Orientierung zu ermöglichen. In den Verkehrsflächen sind physische, visuelle und akustische Hindernisse zu vermeiden. Eine hindernisfreie Planung setzt voraus, dass keine Stufen oder Absätze vorhanden sind und dass ausreichende Durchgangsbreiten sowie Wendeflächen gewährleistet sind – so auch das Kreuzen im Korridor.

Eingang und Nebenräume

Der Eingangsbereich ist mit einer Abstellmöglichkeit ausgestattet und kann einen Garderobenbereich sowie eine Sitzmöglichkeit umfassen. Ausreichende Wendeflächen ermöglichen es, einen Kinderwagen oder Taschen abzustellen, Hilfsmittel zu wechseln oder die Tür mit einem Rollator zu öffnen, ohne zurücksetzen zu müssen.

In der Nähe sind rollstuhlgängige Besucher-WC vorgesehen. Ein an den Eingang angrenzender Abstellraum bietet Platz für Hilfsmittel (Rollatoren, Rollstühle usw.) sowie für Vorräte und Haushaltswaren; eine Freifläche von 1,40 m × 1,40 m muss dort verfügbar sein.

Der Korridor verbindet die verschiedenen Räume miteinander; seine lichte Durchgangsbreite beträgt mindestens 1,20 m. Alle angrenzenden Räume sind schwellen- und stufenlos zugänglich.

Aufenthaltsbereiche

Küche, Wohnzimmer und Essbereich sind miteinander verbunden, können aber auch getrennt genutzt werden.

Die Küche ist ein zentraler Treffpunkt und ermöglicht den Bewohnerinnen und Bewohnern, alltägliche Routinen aufrechtzuerhalten oder einzuüben.

  • Spüle und Kochfeld befinden sich in einer Linie oder im Winkel zueinander, mit einer durchgehenden Arbeitsfläche von 0,25 m bis 0,90 m dazwischen, damit Töpfe sicher verschoben werden können.
  • In einzeiligen Küchen und L-Küchen ist vor Spüle, Arbeitsfläche und Herd eine Freifläche von 1,40 m × 1,70 m (180°-Wendekreis) erforderlich, um Rollstuhlmanöver zu ermöglichen.
  • In L-Küchen kann der Abstand zwischen den Zeilen auf 1,20 m reduziert werden, sofern die Unterschränke unter Spüle und Arbeitsfläche bei Bedarf entfernt werden können, um eine Wendefläche von mindestens 1,40 m × 1,70 m freizugeben.

 

Der Ess- oder Speisebereich dient auch als Wohn- und Arbeitsbereich. Das Wohnzimmer muss gross genug sein, um mehrere gleichzeitige Aktivitäten zu ermöglichen: Lesen, Musik hören, Gespräche führen, Gäste empfangen.

Einzelzimmer und Sanitärräume

Die Zimmer müssen grosszügig genug sein, um eine individuelle Gestaltung von Tages- und Nachtbereich zu ermöglichen.

  • Alle Zimmer haben eine Mindestfläche von 14 m² und eine Mindestbreite von 3,00 m.
  • Ein Stauraum im Zimmer bietet Platz für die Garderobe und zusätzliche Hilfsmittel.
  • Jedes Zimmer verfügt über ein eigenes Nasszimmer (Mindestfläche: 4,00 m²; keine Abmessung unter 1,80 m), um die Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.

 

Ein Sanitärraum kann maximal zwei angrenzende Zimmer erschliessen, sofern der Vorbereich mindestens durch einen Vorhang abtrennbar ist, um die Privatsphäre zu wahren.

Sofern ein Balkon vorhanden ist, muss dieser schwellen- und stufenlos zugänglich sein, damit die Bewohnerinnen und Bewohner die Aussenluft geniessen, das Quartierleben beobachten oder sich um ihre Pflanzen kümmern können.

Türen

Rollstuhlfahrende und Personen mit Rollator müssen sowohl Drehflügeltüren als auch Schiebetüren problemlos bedienen können, was entsprechende Wendeflächen und gut greifbare Türgriffe erfordert.

  • Drehflügeltüren (einschliesslich Sanitär- und Nebenräume): schwellenlos, lichte Durchgangsbreite in geöffnetem Zustand mindestens 0,80 m; seitlicher Abstand von 0,20 m bis 0,60 m auf der Griffseite in Öffnungsrichtung.
  • Schiebetüren: Freiflächen von 0,40 m bis 0,50 m auf jeder Seite der Öffnung, innen wie aussen. Muschelgriffe sind zu vermeiden.

Bodenbeläge

Bodenbeläge müssen eine optimale Begehbarkeit mit Gehhilfen gewährleisten: keine Stolpergefahr und rutschhemmende Oberfläche, sowohl im trockenen als auch im feuchten Zustand.

Wände und Decken

Die Wahl der Oberflächenmaterialien trägt dazu bei, die Lichtverteilung zu fördern, die Akustik zu optimieren und das Verletzungsrisiko zu reduzieren.

  • Die Decke wird vorzugsweise weiss oder in einem sehr hellen Farbton gestrichen, um eine gleichmässige Lichtverteilung zu begünstigen.
  • Glatte Oberflächen und gerundete Kanten eliminieren Verletzungsgefahren; scharfe Kanten erhalten ein gerundetes Profil.
  • In Gemeinschaftsräumen und im Korridor fördert eine gute Raumakustik – unter anderem durch die Wahl der Oberflächenmaterialien – die soziale Teilhabe und das kollektive Wohlbefinden.

Tageslicht

Fenster ermöglichen den Kontakt zur Aussenumgebung und bringen natürliches Licht ins Innere. Bei grossen Fensterflächen werden Verdunkelungsvorrichtungen (Storen, Läden usw.) empfohlen, um Blendung und ausgeprägte Schatten zu vermeiden, die die Wahrnehmung von Raumgrenzen verfälschen können.

In den Zimmern sind Vorhangstangen vorzusehen, um die Privatsphäre zu wahren und eine persönliche Note zu ermöglichen. In Gemeinschaftsräumen können Vorhänge auch als Raumteiler eingesetzt oder zur Verbesserung der Akustik genutzt werden.

Beleuchtung und Bedienelemente

Die Beleuchtung gliedert sich in drei Typen: Grundbeleuchtung, Arbeitsbeleuchtung und Lesebeleuchtung.

  • Die Grundbeleuchtung ist dimmbar und enthält einen hohen Anteil an indirektem Licht; die Mindestbeleuchtungsstärke am Boden beträgt 300 Lux (empfohlen: 500 Lux).
  • Die Lese- und Arbeitsbeleuchtung erreicht mindestens 750 Lux, ist regelbar und bietet eine optimale Farbwiedergabe.

 

Anzahl und Anordnung der Schalter und Steckdosen werden bereits in der Planungsphase festgelegt, um eine freie Möblierung zu gewährleisten – sowohl in den Gemeinschaftsräumen als auch in den Zimmern und Sanitärräumen.

  • Schalterhöhe: 0,80 m bis 1,10 m; hoher Kontrast zur Wand; Tasten von mindestens 40 mm × 40 mm.
  • Pro Raum: eine Steckdose auf Schalterhöhe, eine Dreifachsteckdose auf zwei gegenüberliegenden Seiten (Mindesthöhe: 0,40 m) sowie eine Multimedia-Steckdose (TV, Internet usw.).

 

Bedienelemente (Klingeln, Gegensprechanlagen usw.) folgen dem Mehr-Sinne-Prinzip, sind ergonomisch gestaltet und verfügen über ausreichende Manövrierfläche.

Visuelle Kontraste und visuelle Störungen

Helligkeits- und Farbkontraste fördern eine selbstständige und sichere Orientierung, beeinflussen die Atmosphäre und erleichtern die Raumwahrnehmung – beispielsweise indem Türen gegenüber den Wänden hervorgehoben werden. Stark gemusterte Oberflächenmaterialien (Teppiche, Tapeten usw.) sind wegen der damit verbundenen optischen Täuschungen nicht empfehlenswert.

Visuelle Störungen sind zu vermeiden: Spiegel, Glasflächen oder Lichtbänder können Reflexionen und Doppelbildeffekte erzeugen, die Stress oder Angst auslösen können. Matte Oberflächen sowie eine angepasste natürliche und künstliche Beleuchtung beugen diesen Effekten vor.

 

Die detaillierten Anforderungen und Nutzungsqualitäten für Zimmer, Sanitärräume, Gemeinschaftsräume, Küche und Aussenräume sind in der Richtlinie «Wohnungsbau – anpassbar und hindernisfrei» beschrieben.

 

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