Welche Anforderungen sind bei Haltestellenplattformen zu beachten, um das Ein- und Aussteigen für alle Fahrgäste mit klaren Markierungen, ausreichender Grösse, guter Beleuchtung und optimaler Manövrierfläche sicher zu gestalten?
Im Bereich des rollstuhlgerechten Einstiegs sind ausreichend grosse Manövrierflächen erforderlich um die Einfahrt mit Hilfsmitteln zu gewährleisten.
Die freie Fläche für den Ein- und Ausstieg erstreckt sich mindestens zwischen 4.20 m und 9.60 m hinter der Haltelinie des Busses, damit sie bei der für RollstuhlfahrerInnen vorgesehene Türe liegt, auch wenn unterschiedliche Fahrzeugtypen eingesetzt werden.
Die nötige Breite der Manövrierfläche hängt davon ab, ob die Einfahrt ins Fahrzeug ohne Rampe bzw. mit einer seitlich überfahrbaren Rampe mit einer Neigung ≤ 6% zur Überwindung einer Resthöhe erfolgt oder ob eine fahrzeugseitige Rampe mit einer Neigung > 6% erforderlich ist. Die dazu erforderliche Perronbreite richtet sich nach folgender Tabelle:
| Höhe der Haltekante   | Breite der Manövrierfläche | |||
|---|---|---|---|---|
| Fahrbahnrand oder Insel mit Geländer |
Insel ohne Geländer 1) |
|||
| ≥ 220 mm | 2.0 m 2) | 2.30 m 2) | ||
| 160 mm | 2.90 m 2) | 3.20 m 2) | ||
1)inklusive Sicherheitszuschlag gegenüber dem Absatz
2)Darf gemäss VAböV bei unzureichenden Platzverhältnissen in bestehenden Situationen um 0.60 m reduziert werden, so sind Personen mit Fahrhilfen für den Aussenraum von der Nutzung ausgeschlossen.
Manövrierflächen für den Einstieg mit einem Hublift (Fernbusse, Linien in Berggebieten), müssen unabhängig von der Höhe der Haltekante eine Mindestbreite von 3.40 m aufweisen, bei angrenzenden Absätzen (z.B. auf Inseln) ist eine Breite von 3.70 m erforderlich. Manövrierflächen sind per Definition frei von jeglichen Hindernissen.
Ausserhalb der Manövrierflächen gelten im gesamten Haltestellenbereich die Anforderungen an Durchfahrbreiten gemäss SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum»:
An Haltestellen von Bus und Tram gelten folgende Grundsätze für die Anwendung taktil-visueller Markierungen und visueller Markierungen. Weitere Details und Anwendungsbeispiele sind in den Beiträgen «taktil-visuelle Markierung an Haltestellen» und «visuelle Kennzeichnung hoher Haltekanten» dargelegt.
Taktil-visuelle Markierungen gemäss Norm SN 640 852 werden an Haltestellen wie folgt eingesetzt:
Die Einstiegsposition an der vordersten Einstiegstüre wird mit einem taktil-visuellen Aufmerksamkeitsfeld (Einstiegsmarkierung) von 0.90 m x 0.90 m gekennzeichnet, Ausrichtung der Streifen parallel zur Haltekante.Die minimale horizontale Beleuchtungsstärke ist in der SN EN 12464-2 «Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien» gemäss folgender Tabelle geregelt:
| Plattform offen, nicht überdacht    |   Beleuchtungsstärke   |
|---|---|
| geringes Personenaufkommen | 15 lx |
| grosses Personenaufkommen | 20 lx |
| Plattform überdacht  | |
| Regionalverkehr | 50 lx |
1) Eine etwas steilere Rampe ist aus Sicht der Rollstuhlgängikeit gegenüber einem Absatz beim Einstieg aufgrund zu geringer Plattformhöhe zu bevorzugen.Â

Der Zugang über die Fahrbahn zur Haltestelleninsel muss die baulichen Anforderungen an punktuelle Querungen gemäss SN 640 075 erfüllen.
2) Eine etwas steilere Rampe ist aus Sicht der Rollstuhlgängikeit gegenüber einem Absatz am unteren Ende einer Erschliessungsrampe zu bevorzugen.Â
Bei Haltestellen sind Fussgängerstreifen vorzugsweise in Fahrtrichtung vor dem haltenden Bus anzuordnen. Auf diese Weise sind querende Fussgänger für entgegenkommende Lenker nicht durch den Bus verdeckt und Fahrgäste mit Behinderung können dem Fahrer schon während sie queren ein Zeichen geben.
Die Einhaltung der Sichtweiten gemäss SN 640 241 «Fussgängerstreifen» ist sicher zu stellen, insbesondere wenn der Fussgängerstreifen hinter der Haltestelle angeordnet wird.
Das Überholen haltender Busse in der Haltestelle soll aus Sicherheitsgründen z.B. mit Schutzinsel oder durchgezogener Sicherheitslinie verhindert werden.
Fussgängerstreifen sind möglichst ausserhalb von Einmündungskurven, Gleiskurven und Weichen anzuordnen. Schräg zum Übergang verlaufende Fahrbahnränder oder Gleise erschweren die Orientierung beim Queren.
Bei Lichtsignal geregelten Querungen sind taktile, wo dies für die Orientierung erforderlich ist zusätzlich akustische Signale anzubringen. Die Position des Ampelmastes ist mit taktil-visuellen Aufmerksamkeitsfeldern zu kennzeichnen oder – wo vorhanden – in ein Leitliniensystem einzubinden.
Stand am 10.06.2024
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