An Fussgängerlichtsignalen, Fussgängerstreifen, Trottoirüberfahrten, sowie an punktuellen Querungen ohne Vortritt muss die Fahrbahn sicher überquert werden können.
Punktuelle Querungen werden eingesetzt, wo Fussgängerinnen und Fussgänger aufgrund direkter Wegbeziehungen queren wollen. Sie werden auch eingesetzt, wo aus Sicherheitsgründen, z.B. aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens oder ungenügender Sichtweiten, Fussgängerinnen und Fussgänger gelenkt werden sollen, so dass sie an einer bestimmten, sicheren Stelle queren. Man unterscheidet zwischen Punktuellen Querungen mit Vortritt (Fussgängerstreifen, Trottoirüberfahrt, Unter-/ Überführungen) und jenen ohne Vortritt für den Fussverkehr (Mittelinsel ohne Fussgängerstreifen). Letztere werden z.B. eingesetzt wo ein Fussweg ausserhalb des Siedlungsgebietes eine Strasse quert.
Die bauliche Ausführung punktueller Querungen, ob mit Vortritt oder ohne Vortritt muss gemäss Norm SN 640 075 (Ziff. 19.1 und Anh. Ziff. 8.1) diverse Anforderungen erfüllen. Die Norm gibt detaillierte Vorgaben zu folgenden Themen und punktuellen Querungsformen:


Stand 15.05.2023
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