Quergefälle von Fusswegen und Trottoirs sind möglichst gering auszubilden, um die Steuerbarkeit von Rollstühlen und Rollatoren zu verbessern. Welche Vorgaben sind zu beachten?
Ein hohes Quergefälle auf Trottoirs und Gehflächen stellt für Personen, die einen Rollator nutzen eines der am schwierigsten zu bewältigenden Hindernisse im Verkehrsraum dar, wie die Fachstelle im Rahmen der Studie zur Evaluation niedriger Randabschlüsse feststellen konnte. Da eine gehbehinderte Person ihr Körpergewicht auf den Rollator abstützt, erfordert es viel Kraft diesen quer zur Falllinie zu lenken.
Damit die Steuerbarkeit von Rollstühlen und Rollatoren gegeben ist, darf gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» (Ziff. 16.3, Anh. Ziff. 5.3) das Quergefälle 2% nicht überschreiten. Dieses Mass gilt auf Trottoirs und Fussgängerflächen und ersetzt das generell für Fahrbahnen geltende minimale Entwässerungsgefälles von 3%.
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