Wo Fusswege über Gleise führen, müssen die Sicherungselemente so ausgeführt werden, dass sie für alle erkennbar sind und die Durchfahrt mit Hilfsmitteln ermöglichen
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» regelt die Anforderungen an Gleisquerungen insbesondere an die Abgrenzung des Gleistrasses von Fussgängerbereichen und an Sicherungssysteme wie Lichtsignalanlagen, Bahnschranken und Schikanen, welche für alle erkennbar und interpretierbar sein müssen (Ziff. 19.3 und Anh. Ziff. 8.3).
Ergänzend zu den Anforderungen nach AB-EBV sind an Bahnübergängen mit Schranken gemäss SN 640 075 Anh. Ziff. 8.3 folgende Anforderungen zu erfüllen:
Stand 15.07.2017
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