Rampen für Niveauüberwindungen können im Wohnungsbau nur in der äusseren Erschliessung eingesetzt werden.
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt unter Ziffer 9.4 die minimalen Anforderungen an eine Rampe im Wohnungsbau.
Rampen sind als bauliches Element zur Höhenüberwindung ein wichtiges Hilfsmittel für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollatoren. Obendrein erleichtern sie Eltern mit Kinderwagen, Lieferanten und Velonutzern das Leben.
Ein Beispiel hierfür wäre die Überbrückung von Differenzstufen vor dem Aufzug bei Umbau oder Renovation eines Altbaus.
Dies ermöglicht das Kreuzen von Kinderwagen/Rollstuhl und Fussgänger.
Beachten Sie, dass der Aktionsradius mit Hilfsmitteln für den Aussenraum grösser ist und mehr Manvörierfläche erfordert.

Empfehlung
Dort, wo der Weg seitlich näher als 1 m an einen abschüssige Stelle (> 12 %) heranreicht, schützt ein Geländer vor Abstürzen. Ein solches Geländer sollte als Handlauf ausgestaltet und mit einem Blindenstock ertastbar sein, entweder mithilfe einer Traverse 0.30 m über dem Boden oder eines 0.30 m hohen, durchlaufenden Sockels.
Hinweis
Auf Rampen bilden zu glatte Oberflächen eine Rutschgefahr, während der grössere Rollwiderstand den Kraftaufwand zum Befahren zusätzlich zur Neigung erhöht. Die Wahl des Belags ist daher mit Sorgfalt vorzunehmen.
Stand 23.06.2023
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