Ertastbare Informationen ergänzen die visuelle Signaletik, wo es für die Orientierung relevant ist. Sie müssen gut auffindbar sein. Welche Anforderungen sind bei der Ausführung zu beachten?
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an Haltestellen, an Handläufen und Bezeichnungen an Lifttastaturen. Sie gilt auch für Informationen von Orientierungs- und Leitsystemen, namentlich im Zusammenhang mit taktil-visuellen Leitliniensystemen.
Für den öffentlichen Verkehr müssen nach VAböV Art. 6 an grösseren Haltepunkten und solchen mit bedeutenden Umsteigebeziehungen an für die Orientierung wichtigen Standorten an den Handläufen Informationen in Reliefschrift und, soweit möglich auch in Braille, über Gleisnummern, Perronsektoren sowie bedarfsweise weitere wichtige Ziele wie Bahnhofausgänge angebracht werden. In der Praxis hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass dies für den autonomen Zugang von Menschen mit Sehbehinderung an allen Haltepunkten erforderlich ist. Die SBB haben zusammen mit den Sehbehindertenorganisationen die Richtlinien «Taktile Signaletik an Bahnhöfen» entwickelt, die im Sinne eines Branchenstandards angewendet werden.
Die Ausführung von Reliefschriften muss einige Qualitätsanforderungen erfüllen damit sie leicht ertastbar und lesbar sind (SN 640 075, Anh. Ziff. 13.1 und 13.3). Dabei wird unterschieden zwischen Beschriftungen, die sowohl eine visuelle als auch eine taktile Funktion haben und solchen, die nur taktil erfassbar sein müssen. Die wichtigsten Anforderungen, Produkte und Bezugsquellen finden Sie im Merkblatt 121 „Relief- und Brailleschriften“.
Die im Merkblatt aufgeführte Adressliste von Herstellern und Bezugsquellen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise auf weitere Produkte werden gerne entgegen genommen.
Stand 05.04.2020
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.