Wo Schikanen aus Sicherheitsgründen erforderlich sind, muss die Durchfahrt mit Hilfsmitteln gewährleistet sein
Schikanen sind auf Fusswegen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22).
Damit Schikanen für Personen mit Hilfsmitteln nicht zur absoluten Barriere werden und für Personen mit Sehbehinderung sicher erkennbar sind, müssen sie folgende Anforderungen erfüllen (Anh. Ziff. 11.4):


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