Schikanen sind Sicherheitselemente, die zwar den Bewegungsablauf stören, aber dennoch eine Durchfahrt mit Hilfsmitteln ermöglichen müssen.
Schikanen sind auf Fusswegen grundsätzlich zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22).
Damit Schikanen für Personen mit Hilfsmitteln nicht zur absoluten Barriere werden und für Personen mit Sehbehinderung sicher erkennbar sind, müssen sie  folgende Anforderungen erfüllen (Anh. Ziff. 11.4):


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