Gefahrenstellen entlang öffentlich zugänglicher Wege und Aufenthaltsbereiche sind so abzuschranken, dass die Sicherheit für alle Nutzergruppen gegeben ist
Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» nennt als Sicherheitselemente Geländer, Abschrankungen, Handläufe, Schikanen und Randaufbordungen sowie visuelle Markierungen. Absturzstellen müssen gemäss Norm für alle Nutzergruppen ausreichend gesichert werden (Ziff. 22).
Absturzsicherungen und Absturzhöhen werden im Allgemeinen anhand der Norm SN 640 568 «Passive Sicherheit im Strassenraum; Geländer» geregelt. Für Absturzstellen im Siedlungsbereich gelten nach Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» jedoch höhere Anforderungen (Anh. Ziff. 11.1)
Die Höhe von Geländern richtet sich nach der Norm SN 640 568 «Geländer» und beträgt mindestens 1.0 m. Zusätzlich müssen Geländer und Abschrankungen gemäss SN 640 075 folgende Anforderungen erfüllen (Anh. Ziff. 11.2):
Gut umfassbare Handläufe, die sowohl mit der rechten als auch mit der linken Hand genutzt werden können (Ziff. 22) sind wichtige Sicherheitselemente. Sie müssen gemäss Anhang Ziffer 11.3 folgende Anforderungen erfüllen:
Schikanen sind auf Fusswegen generell zu vermeiden. Wo sie aus Gründen der Sicherheit erforderlich sind, z.B. bei Gleisquerungen ohne Bahnschranken, muss die Durchfahrt auch mit Fahrhilfen für den Aussenraum gewährleistet sein (Ziff. 22).
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