Hindernisfrei zugängliche Sonnerie- und Gegensprechanlagen sind autonom nutzbar.
Wenn eine Wohnung nach dem BehiG oder der kantonalen Baugesetzgebung hindernisfrei zugänglich sein muss, muss auch die Haustürbedienung den Anforderungen an Platzierung und Ausführung von Bedienelementen entsprechen. Unter Ziffer 9.6 nennt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» die minimalen Anforderungen an Bedienelemente im Wohnungsbau.
Die Bedienung von Tastaturen, Schaltern, Armaturen, Türgriffen, Fenstergriffen, Gegensprechanlagen usw. muss folgenden unterschiedlichen Anforderungen entsprechen, je nach Beeinträchtigung:
Informationen zum Hauseingangsbereich finden Sie im Beitrag «Hauseingangsbereich in Wohnbauten».
Sonnerie- und Gegensprechanlagen sind im Allgemeinen so auszuführen, dass auch mobilitäts-, seh- und hörbehinderte und kleinwüchsige Besucher das Haus ohne Hilfe Dritter betreten können. Eine optische Sprechaufforderung z.B. hilft hörbehinderten Besuchern die Gegensprechanlage zu benutzen. Akustische Entriegelungszeichen sind nicht zuletzt für Sehbehinderte eine Hilfe.
Bedienelemente beim Hauszugang
Empfehlung
Eine Video-Türsprechanlage erleichtert die Kommunikation für hörbehinderte Menschen und erhöht zudem die Sicherheit.
Gegensprechanlage im Wohnungsinneren
Empfehlung
Lautstärke der Gegensprechanlage regelbar wählen, vorzugsweise Anlage mit Telefonhörer und Videobild.
Stand 02.05.2023
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