An Haltestellen von Bus und Tram werden taktil-visuelle Markierungen gemäss mit folgenden Funktionen eingesetzt:
Die Einstiegsmarkierung vermittelt der Person mit Sehbehinderung die Information, dass sie sich an einer Haltestelle befindet, und zwar an der Warteposition bei der vordersten Türe, von wo sie mit dem Fahrpersonal im Fahrzeug kommunizieren kann.
Die Einstiegsmarkierung lässt sich mit dem weissen Stock an zwei Eigenheiten erkennen und von anderen Aufmerksamkeitsfeldern unterscheiden:
Informationselemente, die für die Nutzung des öV relevant sind, müssen möglichst direkt bei der jeweiligen Einstiegsmarkierung positioniert werden. Dies ermöglicht einer Person mit Sehbehinderung die Information abzurufen und ohne Umweg – somit auch ohne Zeitverlust – zur Warteposition auf der Einstiegsmarkierung zurückzukehren.
Zu den relevanten Informationen zählen insbesondere:
Beträgt der Abstand zwischen der Einstiegsmarkierung und dem Informationsträger mehr als 0.80 m, ist eine taktil-visuelle Markierung als Führung zwischen den beiden Elementen erforderlich. Der Informationsträger wird in diesem Fall vorzugsweise an der Rückseite des Trottoirs und auf der Höhe der Einstiegsmarkierung angeordnet.
Ist der Abstand zwischen Einstiegsmarkierung und Informationsträger > 1.80 m wird die taktil-visuelle Führung mit einer Leitlinie ausgeführt, bei kürzeren Distanzen wird die Einstiegsmarkierung verbreitert.
In komplexen Verkehrssituationen, bei grossflächigen Gehbereichen und insbesondere zur Vernetzung verschiedener Haltestellen wird ein Leitliniensystem eingesetzt, das die verschiedenen Ausgangspunkte und Ziele miteinander verbindet. Beispielsweise werden Leitliniensysteme an Umsteigeknoten zwischen Bahn und Bus eingesetzt, als Führung zu einem Fussgängerstreifen, zu einer Unter- oder Überführung, zu einem Reisezentrum oder zu einer in der Nähe gelegenen Institution, die für Menschen mit Sehbehinderung von Bedeutung ist.
Um festzustellen, ob ein taktil-visuelles Leitliniensystem nötig ist und wie dieses am besten konzipiert wird, soll vorzugsweise die Fachberatung «sehbehindertengerechtes Bauen» hinzugezogen werden.
Ausführung Die Ausführung der taktil-visuelle Markierungen erfolgt einheitlich nach den Vorgaben der Norm VSS 40 852 «Taktil-visuelle Markierungen». Weitere Informationen zur Planung sind in den Merkblättern 114 «Leitliniensystem Schweiz» und 120 «Bushaltestellen» festgehalten.
Ergänzend zu den taktil-visuellen Markierungen, ist bei Haltekantenhöhen von mehr als 0,20 m zusätzlich die visuelle Kennzeichnung der hohen Perronkanten erforderlich.
Stand 10. Juni 2024Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
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