Die Bedienbarkeit von Tankstellen ist wesentlich für eine uneingeschränkte Mobilität von Menschen mit Rollstuhl.
Für diese Personen ist das Auto als Hilfsmittel zur Alltagsbewältigung zu betrachten und bringt ihnen Unabhängigkeit, Lebensqualität und Selbstbestimmung. Für Arbeitswege oder tägliche Besorgungen sind Personen mit Gehbehinderung auf ihr Fahrzeug angewiesen. Um eine optimale Nutzung der Tankstellen zu ermöglichen müssen bei der Planung verschiedene Aspekte bei Zapfsäulen, Bezahlterminals, Fahrbahnbreiten und Tankstellenshops beachtet werden. Eine Überdachung als Witterungsschutz ist für Tankstellen Nutzenden mit einer Behinderung wichtig.
Für Elektroautoladestationen, siehe Beitrag «Elektroladestation» und Merkblatt 150 «Rollstuhlgerechte Ladeplätze».
Der Boden vor den Zapfsäulen muss eben, stufen- und schwellenlos sein. Entwässerungsgefälle dürfen nicht mehr als 2% betragen. Er muss so ausgeführt werden, dass er im Sinne der «Eignung von Bodenbelägen» (SIA 500, Anh. B.1) begehbar, befahrbar und auch im nassen Zustand gleitsicher ist (SIA 500, Ziff. 3.2.1, 3.2.3, 3.2.6, 7.10.3 und Anh. B).
Die zum Tanken erforderlichen Bedienelemente an den Zapfsäulen sind vom Rollstuhl aus und für Kleinwüchsige erreichbar. Zapfventile und Bezahlterminals sind als Bedienelemente zu betrachten (SIA 500, Ziff. 1.1). Sie müssen demnach von Allen entsprechend ihres Zwecks genutzt werden können.

Hinweis
Gemäss Norm SIA 500, Ziff. 6.1.1 müssen Bedienelemente zwischen 0.80 m und 1.10 m über Boden angeordnet werden. Aufgrund des Explosionsschutzes dürfen an Tankstellen keine elektronischen Geräte unter 1.00 m angeordnet sein (SUVA Merkblatt: Explosionsschutz). Aus diesem Grund wird für die Anordnung der elektronischen Bedienelementen, ausnahmsweise auf die europäische Norm EN 301 549 verwiesen. Diese erlaubt die Anordnung von Bedienelementen ≤ 1.22 m über Boden. Um die Erreichbarkeit nicht zu erschweren, sind Bedienelemente vorzugsweise nicht von der Front zurückversetzt anzuordnen.
Vor den Bedienelementen muss eine Freifläche vorhanden sein (SIA 500, Ziff. 6.1.2 und Auslegung SIA 500, Ziff. 6.1):
Empfehlung
Der Sockel sollte im Bereich von den Bedienelementen einen Rücksprung aufweisen.
Die Haltefläche vor den Zapfsäulen sind als rollstuhlgerechte Parkplätze zu betrachten. Die Breite der Fahrbahn ermöglicht das Aus- und Einsteigen und das Manövrieren vor den Bedienelementen (SIA 500, Ziff. 7.10.3).


Tankstellen-Verkaufslokale gelten als öffentlich zugängliche Bauten.  Für Bauten mit Einrichtungen und Angeboten, die dem Publikum offen stehen, sind generell die Anforderungen nach SIA 500 Kapitel 3 – 8 zu erfüllen, diese definieren die Anforderungen an die horizontale Erschliessung, vertikale Erschliessung, Orientierung, Beleuchtung, Raumakustik, Beschallungsanlagen, BeschrifÂtungen und an Bedienelemente.
Für weitere Informationen zu Tankstellen-Verkaufslokalen, siehe Beitrag «Bauten für Handel, Dienstleistungen oder Ausstellungen».
Sind auf dem Tankstellengelände zusätzliche Parkplätze vorhanden, sind die Anforderungen nach den Normen SN 640 281 «Angebot an Parkfeldern für Personenwagen» un SN 640 291 «Parkieren; Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen» zu erfüllen. Weiter Informationen zu Parkplätzen, siehe Beitrag «Parkieranlagen – rollstuhlgerechte Parkfelder».
Stand 24.09.2019
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