Welche Ausführungsdetails, Markierungen und Sicherheitselemente machen Treppen für alle sicher begehbar und erkennbar?
Eine hindernisfreie Gestaltung von Treppen erhöht die Sicherheit für alle Nutzer. Als Alternative zu Treppen müssen zur Höhenüberwindung gut auffindbare stufenlose Wegverbindungen mit möglichst geringem Umweg angeboten werden.
Die Ausführung von Treppen richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Norm SN 640 238 «Rampen, Treppen, Treppenwege». Damit Treppen und Treppenwege für Menschen mit eingeschränkten Geh- und Sehfähigkeiten sicher begangen werden können, sind nach Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» zudem folgende Anforderungen zu erfüllen:
Treppen und Treppenwege sind nach einer der Varianten A oder B mit kontrastierenden Markierungen KM ≥ 0,6 zu kennzeichnen. Treppenwege und kurze Treppen mit weniger als fünf Stufen sind nach Variante A zu kennzeichnen (Anh. Ziff. 6.4).
Treppenmarkierungen im Aussenraum sind in der Regel weiss oder gelb auszuführen (Anh. Ziff. 13.5). Bei hellen Bodenbelägen müssen gegebenenfalls kontrastierende Begleitstreifen angebracht werden.
Variante A: Alle Stufenvorderkanten werden mit Streifen von 40 – 60 mm Breite gekennzeichnet.
Variante B: Die Trittfläche der obersten Stufe und die Stossfläche der untersten Stufe jedes Treppenlaufs werden vollflächig markiert und das Antritts- bzw. Zwischenpodest mit Streifen rechtwinklig zur untersten Stufe gekennzeichnet.

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