Treppen sind für einige Bewohner und Besucherinnen absolute oder erschwerende Hindernisse, für andere Gefahrenstellen. Als Verbindung zwischen verschiedenen Niveaus müssen sie bequem und sicher nutzbar sein.
Wohnungen sollen möglichst alle stufenlos erschlossen werden. Treppen sind im Wohnungsbau jedoch ein wichtiges Element für die Höhenüberwindung, insbesondere auch als Fluchtweg. Gegenüber einem Aufzug sind sie intuitiver, einfacher und schneller zu nutzen und halten Bewohnende im Alltag fit. Dafür müssen Treppen sicher und bequem nutzbar sein, d.h. gut erkennbar gestaltet, beleuchtet und mit Handläufen ausgestattet.
Treppen auf dem Weg zum Hauseingang und zum Aufzug müssen weggelassen, bei bestehenden Bauten nach Möglichkeit entfernt werden. Dies wird auch in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» gefordert und gilt ebenso für Stufen zwischen Aufzug und Wohnungstüren (Ziff. 9.1.1).
An die Ausführung der Treppen zur Erschliessung der Wohnungen stellt die Norm SIA 500 in Kapitel 9 «Erschliessung bis zu den Wohnungen» nur wenige konkrete Anforderungen. Hingegen empfiehlt sie, zur Erreichung einer gute Hindernisfreiheit, die spezifischen Anforderungen für öffentlich zugänglichen Bauten zu übernehmen (Ziff. 9.1.5). Für Treppen und Stufen betrifft dies die Ziffer 3.6., siehe dazu Beitrag «Treppen in öffentlich zugänglichen Bauten».
Sollte das Bauprojekt die Genehmigung erhalten, vorerst nur ein Vollgeschoss stufenlos zugänglich zu erstellen, muss nachgewiesen werden, dass im Falle eines Bedarfs nachträglich eine rollstuhlgerechte Hebeanlage eingebaut werden kann. Beste und als erste zu überprüfende Lösung hierfür ist ein normkonformer Aufzug, zweitbeste Option eine rollstuhlgerechte Hebebühne, mindestens bräuchte es einen Plattformtreppenlift (Ziff. 9.1.3). Die bauliche Situation muss das Nachrüsten dieser Einrichtungen ermöglichen, d.h. Treppenpodeste, Treppenbreite und Durchgangshöhe über den Treppenläufen müssen alle notwendigen Platzbedarfe für die spätere Anlage berücksichtigen; siehe Beitrag «Hebebühnen und Treppenlifte».
Die Ausführung von Treppen innerhalb mehrgeschossiger Wohnungen (Splitlevel, Maisonette, Townhouse) wird in Ziffer 10.1.2 beschrieben, dabei geht es in erster Linie um die baulichen Voraussetzungen, damit bei Bedarf ein Treppenlift eingebaut werden kann. Hierzu sind Freiflächen beim An- und Austritt vorzusehen, sowie die Treppenlaufbreiten und Durchgangshöhen ausreichend zu dimensionieren. Weitere Informationen im Beitrag «Hebebühnen und Treppenlifte».
Zur Optimierung der Hindernisfreiheit sollen folgende Anforderungen aus Ziffer 3.6.2 auch im Wohnungsbau berücksichtigt werden:




Da im Treppenhaus davon auszugehen ist, dass bei Regen und Schnee der Boden nass sein kann, ist der Gleitsicherheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Weitere Hinweise im Beitrag «Böden und Bodenbeläge in Wohnbauten».
Treppenläufe mit mehr als 15 Steigungen sollen mit Zwischenpodesten unterbrochen werden, um die Sturzhöhe zu reduzieren.
Zur Optimierung der Hindernisfreiheit wird von der Norm SIA 500 empfohlen, Handläufe und Brüstungen als Sturzsicherung vorzusehen (Ziff. 9.1.5); siehe Beitrag «Handläufe, Abschrankungen und Brüstungen». Sie geben Sicherheit, Orientierung und haben Stützfunktion. Angesichts der demographischen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Ziel, dass ältere Menschen möglichst lange im normalen Wohnumfeld verbleiben können, müssten Handläufe im Wohnungsbau generell zur Selbstverständlichkeit werden (Auslegungen SIA 500:2009, A19).
Die Erkennbarkeit von Stufen innerhalb von Wohnbauten wird in der Norm SIA 500 nicht geregelt, jedoch verweist die Norm darauf, dass für eine umfassende Hindernisfreiheit die Anforderungen an öffentlich zugänglich sinngemäss anzuwenden sind. Die Markierung der Stufenvorderkanten und eine gute Beleuchtung, sind aus Gründen der Sicherheit und Werkhaftung zu empfehlen. Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen brauchen kontrastreich markierte Niveausprünge; spätestens bei Stromausfall oder Rauchentwicklung wirkt dies für alle unfallverhütend.


Umfassende Informationen zum Thema Treppen und Stufen finden Sie auch in unserem Merkblatt MB 026 «Treppen und Stufen».
Stand 01.12.2022
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