Trottoirüberfahrten geben dem Fussverkehr vortritt, sind aber bei Seheinschränkungen schwer zu erkennen. Taktil-visuelle Markierungen und Trennelemente weisen auf die Querstrasse hin.
Als Trottoirüberfahrt bezeichnet werden Trottoirs, die ohne Unterbrechung über eine einmündende Strasse durchgezogen werden. Sie gelten als punktuelle Querung mit Vortritt für den Fussgängerverkehr.
Trottoirüberfahrten haben für Personen mit Fahrhilfen und Gehhilfen den Vorteil, dass im Einmündungsbereich keine Absatz überwunden werden müssen.
Für Menschen mit Sehbehinderung stellen Trottoirüberfahrten hingegen erhebliche Probleme bei der Orientierung und Wahrnehmung von Konflikten dar:
Die Anforderungen an hindernisfrei zugängliche Trottoirüberfahrten werden in den Normen SNR 640 242 «Querungen für den Langsamverkehr; Trottoirüberfahrten» und SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» geregelt. Die Norm SN 640 242 regelt insbesondere wie eine Trottoirüberfahrt beschaffen sein muss, damit die Sicherheit für Fuss- und Fahrverkehr gewährleistet ist. Die Ausgestaltung der Details, wie Randabschlüsse, ist in der Norm SN 640 075 geregelt. Damit die Trottoirüberfahrt für Menschen mit Sehbehinderung als Querung erkennbar und die Orientierung gewährleitet ist, sind folgende Massnahmen erforderlich (Ziff. 19.1):

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