Türen müssen Durchgang für Menschen im Rollstuhl, mit Gehhilfen und mit eingeschränktem Sehvermögen gewährleisten, wobei Augenmerk auf die Manövrierfläche, Durchgangsbreite, Türschwelle und Türbedienung zu richten ist.
Die Anforderungen, welche die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» in den Kapiteln 9 «Erschliessung bis zu den Wohnungen» und 10 «Wohnungen und Nebenräume» für Türen und Durchgänge in Wohnbauten nennt, betreffen die lichte Durchgangsbreite, die Manövriermöglichkeit bei Türen und Durchgängen, die Bedienbarkeit und den unteren Abschluss, sprich der Türschwelle.
Gemäss Norm SIA 343 «Türen und Toren» (Anhang) ist die minimale nutzbare Breite einer Türe die effektive Lichtbreite, die durch den einstehenden Türflügel oder etwas anderes nicht verringert werden darf.
Die minimale nutzbare Breite beträgt gemäss Norm SIA 500:
Sollte ein Korridor die nutzbare Mindestbreite von 1.20 m unterschreiten, müssen seitlich angeordnete Türen und Durchgänge diese Massunterschreitung gemäss folgender Formel kompensieren (Ziff. 9.3.2):
nutzbare Tür- oder Durchgangsbreite x + Korridorbreite y ≥ 2.0 m

Türen und Durchgänge
Ausgänge zu Balkonen, Terrassen und Aussensitzplätzen
Ausführungsbeispiele sind in unserem Merkblatt 031 «Fenstertürschwellen» dargestellt.
Um die Forderung der SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» nach maximaler Schwellenhöhe von 25 mm und der Norm SIA 271 «Abdichtungen von Hochbauten» nach mindestens 6 cm Schwellenhöhe für Stauwasser zu erfüllen, sind befahrbare Gitterroste oder Ablaufrinnen eine bewährte Lösung. In der Norm SIA 271 wird in Ziffer 6 «Schwellenanschlüsse unter 60 mm Aufbordungshöhe über der Nutzschicht» beschrieben, mit welchen Massnahmen diese Anforderungen der Norm SIA 500 erfüllt werden kann (Auslegungen zur Norm SIA 500, 2018, A03).
Mehr Details finden Sie im Referat Schwellen und SIA 500.
Türdrücker sollten nicht in Raumecken platziert werden, da sie dort von einem Rollstuhl aus nicht erreichbar sind.
freie Fläche vor und neben Türen x + y = mind. 1.20 m

Die Reduktion von x bis auf 0.20 m ist zulässig, solange die Formel x + y = mind. 1.20 m eingehalten wird.
Im Sinne einer umfassenden Hindernisfreiheit sollte dies nur im Fall eines Umbaus oder einer Instandsetzung zur Anwendung kommen. Die Reduktion der Fläche neben einer manuell bedienten Türe erschwert deren Bedienbarkeit für Menschen mit Hilfsmitteln wie Rollator oder Rollstuhl enorm.


Stand 11.11.2022
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