Einheitlich markierte hohe Haltekanten verdeutlichen den Absatz und unterstützen die Wahrnehmung der Spalten und Resthöhen beim Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug.
Die visuelle Kennzeichnung hoher Haltekanten wirft in der Praxis Fragen auf. Dieser Beitrag erklärt die Schutzziele und die daraus hervorgehenden Anforderungen an eine kontrastreiche Gestaltung bzw. an die Kennzeichnung hoher Haltekanten mit einer visuellen Markierung.
Die VSS Norm 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» regelt die Erkennbarkeit wie folgt:
Nach Norm müssen die Haltekanten also nicht markiert werden, jedoch muss der Helligkeitskontrast zwischen dem Randstein und dem angrenzenden Belag erfüllt werden. Helle Haltekanten aus Beton weisen im Neuzustand zu einem angrenzenden Asphaltbelag in der Regel einen ausreichenden Leuchtdichtenkontrast auf, der in der Regel die Vorgabe CM ≥ 0.3 und den Mindestreflexionsgrad der Helleren Fläche von Y ≥ 40 erfüllt. Im Verlauf der Zeit wird der Kontrast jedoch stetig geringer. Der helle Beton wird aufgrund der Verschmutzung dunkler, der angrenzende Asphalt wird mit der Alterung heller. Solche Veränderungen sind fast bei allen im Verkehrsraum üblichen Materialien zu beobachten. Früher oder später kann daher auch bei Materialkontrasten die Markierung einer weissen Linie notwendig werden.
Die Norm präzisiert nicht, wo die weisse Linie angeordnet werden soll. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass diese Frage jedoch sehr relevant ist:
1) Beim Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug muss die Höhenlage der hintereinander liegenden Elemente (Fahrzeugboden – Trittbrett – Spalte – Perronkante – Perronfläche) visuell eindeutig interpretiert werden können, auch von Menschen mit Wahrnehmungsdefiziten. Wird zusätzlich eine weisse Linie mit Abstand zum Randstein markiert, entsteht durch die visuellen Kontraste zwischen Trittbrett, Spalte, Randstein, Belag, Markierungslinie und Belag ein Zebramuster, welches die Interpretation der einzelnen Elemente und damit die Unterscheidung zwischen Absätzen und Materialwechseln, erschwert.
2) Mit einer Breite von 0,33 m nach VSS 40 852 kann die Sicherheitslinie auf Bahnperrons ihre Funktion nur deshalb erfüllen, weil sie in ein Gesamtsystem von taktil-visuellen Perronmarkierungen eingebunden ist. Eine Person mit Sehbehinderung sucht aktiv nach der Sicherheitslinie und wird dabei ohne Unterbruch mittels baulicher Elemente und taktil-visuellen Markierungen geführt. Auf Fussgängerflächen im Verkehrsraum müsste die Markierung eine Breite von mindestens 0,6 m (eine Schrittlänge) aufweisen, um zuverlässig wahrgenommen zu werden.
Aus den oben aufgeführten Überlegungen ergibt sich folgende Empfehlung zur Anordnung der visuellen Markierung an Haltekanten:
Eine 0,15 bis 0,20 m breite weisse Linie wird direkt an der Perronkante, d.h. auf dem Randstein oder unmittelbar hinter dem Randstein aufgebracht.
Mit dieser Lösung ist die Schnittstelle beim Ein- und Ausstieg aus dem Fahrzeug eindeutig interpretierbar und der hohe Absatz (Trittstufe) ist gut erkennbar.
Stand 10. Juni 2024
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