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Visuelle Kennzeichnung hoher Haltekanten

Visuelle Kennzeichnung hoher Haltekanten

Einheitlich markierte hohe Haltekanten verdeutlichen den Absatz und unterstützen die Wahrnehmung der Spalten und Resthöhen beim Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug.

Die visuelle Kennzeichnung hoher Haltekanten wirft in der Praxis Fragen auf. Dieser Beitrag erklärt die funktionalen Ziele und die daraus hervorgehenden Anforderungen an die Markierung.

 

Müssen Haltekanten markiert werden?

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» regelt die Erkennbarkeit hoher Haltekante wie folgt:

  • bei Perronhöhen von mehr als 0,20 m ist die Haltekante vorzugsweise kontrastreich zu gestalten oder mit einer weissen Linie von 0,15 m Breite zu markieren (Anhang, Ziffer 15.5).

 

Die Markierung der hohen Haltekante ist nach der Norm also nur dann zwingend, wenn der Helligkeitskontrast zwischen dem Randstein und dem angrenzenden Belag nicht genügt.

Helle Haltekanten (Beton, Stein) weisen zu einem angrenzenden Asphaltbelag einen Kontrast auf, der für die Orientierung ausreicht, für eine Warnfunktion genügt er im Neuzustand unter Umständen auch. Asphaltflächen werden mit der Alterung aber heller, helle Materialien aufgrund der Verschmutzung dunkler. Früher oder später wird daher die Markierung einer weissen Linie notwendig.

 

Empfehlung: Hohen Haltekanten einheitlich und systematisch mit einer weissen Linie kennzeichnen.

 

 

Vorteile der visuellen Markierung

  • Die Höhe des Absatzes ist aufgrund der Form der Haltekanten schwierig einzuschätzen. Eine weisse Linie warnt Fussgängerinnen und Fussgänger, die im Bereich der Haltestelle queren;
  • Mit eingeschränkter Sehfähigkeit ist die Höhe der Haltekante nicht von jener, angrenzender Randsteine unterscheidbar. Die visuelle Markierung weist auf die hohe Stufe hin und kennzeichnet den Bereich der Haltestelle;
  • für Menschen mit Rollstuhl, Rollator und Gehstöcken sind Haltekanten nicht überwindbar, die weisse Linie warnt vor der Gefahr;
  • dank der Markierung ist es für das Fahrpersonal einfacher mit dem Bus auf Kontakt an die Haltekante anzufahren, da sie deren Lage besser erkennen können.

 

Wie sollen die visuellen Markierungen angebracht werden?

Die Norm präzisiert nicht, wo die weisse Linie angeordnet werden soll. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass diese Frage sehr relevant ist.

  1. Während dem Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug muss die Höhenlage der hintereinander liegenden Elemente (Fahrzeugboden – Trittbrett – Spalte – Perronkante – Perronbelag) visuell eindeutig interpretiert werden können.
  2. Die weisse Markierungslinie muss die Erkennbarkeit der Übergänge stärken und darf nicht zusätzlich verwirrenden Muster erzeugen.
  3. Steht kein Fahrzeug in der Haltestelle, hat die weisse Linie die Funktion einer Stufenmarkierung, die vor dem hohen Absatz warnt.

 

Es wird empfohlen, hohe Haltekanten einheitlich und systematisch mit einer weissen Linie zu kennzeichnen, um die Erkennbarkeit des Absatzes und die Sicherheit der Nutzenden zu verbessern.

 

 

Lage und Ausführung der Markierung

  • Weisse Linie mit einer Breite von 0,15 bis 0,20 m, bei Bedarf mit einem dunklen Begleitstreifen, um die erforderlichen Kontrastwerte zu erreichen.
  • Anordnung direkt an der Perronkante, das heisst auf dem Randstein selbst oder unmittelbar dahinter auf dem angrenzenden Belag.

 

Warum keinen grösseren Abstand zur hohen Haltekante?

Ein zusätzlicher Abstand zwischen der weissen Markierung und dem Randstein wäre verwirrend. Die visuellen Kontraste zwischen Trittbrett, Spalte, Randstein, Belag, Markierungslinie und Perronbelag ergeben ein Zebramuster, welches die Interpretation der einzelnen Elemente und damit die Unterscheidung zwischen Absätzen und Materialwechseln, erschwert.

 

Warum keine taktil-visuelle Sicherheitslinie?

  1. Der Randbereich von Bus- und Tramperrons wird im Gegensatz zu jenem von Bahnperrons nicht als «Gefahrenbereich» eingestuft. Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen sich am Fahrbahnrand aufhalten und die gesamte Gehfläche nutzen.
  2. Die Haltestellenperrons sind häufig Teil eines Trottoirs, das im Bereich des Busperron sowohl durch wartende Fahrgäste als auch durch zirkulierende Fussgängerinnen und Fussgänger genutzt wird. Die meist knapp bemesse Durchgangsbreite – Standardbreite eines Trottoirs und minimale Breite der Haltestelle ist 2 m – reicht nicht aus, um einen «Gefahrenbereich» mittels Sicherheitslinie abzugrenzen, der nicht betreten werden darf. Auch Perrons in Fahrbahnmitte sind dazu in der Regel zu wenig breit.
  3. Für Tramhaltestellen ist in den Ausführungsbestimmungen zur Einsenbahnverordnung AB-EBV geregelt, dass taktil-visuelle Sicherheitslinien nur dort eingesetzt werden, wo das Queren im Haltestellenbereich nicht zulässig ist. Das Queren ist an Bushaltestellen normalerweise nicht verboten.
  4. Sicherheitslinien erfüllen mit der geringen Breite von 0,33 m beim Abtasten mit dem weissen Stock ihre Funktion nur im Gesamtsystem der taktil-visuellen Perronmarkierung, wo die Person lückenlos vom Betreten des Perrons bis zum Auffinden der Sicherheitslinie geführt wird. Auf Fussgängerflächen wäre eine Breite von mindestens 0,6 m (eine Schrittlänge) erforderlich, um die Linie zuverlässig zu ertasten.

 

Welchen Kontrast müssen Markierungen an Haltekanten erfüllen?

Die SN 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum regelt Mindestkontrastwerte im Anhang, Ziffer 13.5, Tabelle 4:

  • Für Orientierungselemente ist ein Leuchtdichtenkontrast CM ≥ 0.3 mit einem Mindestreflexionsgrad der helleren Fläche YhF ≥ 40 zu erfüllen.
  • Für Warnelemente ist ein Leuchtdichtenkontrast CM ≥ 0.6 mit einem Mindestreflexionsgrad der helleren Fläche YhF≥ 60 zu erfüllen.

 

Weisse Markierungen bieten auf den im Verkehrsraum häufigen Grautönen den bestmöglichen Kontrast.

Gegenüber dunkeln Grautönen wie Asphaltflächen erfüllen weisse Linien im Neuzustand in der Regel die Anforderungen an Warnelemente. Sinkt der Kontrast unter einen Wert von 0,4 sollte eine Erneuerung der Markierung vorgenommen werden.

Auf hellen Belägen wie Beton ist ein dunkler Begleitstreifen erforderlich, um die Kontrastwerte zu erfüllen. Dazu kann ein Primer verwendet werden, der um 45 – 50 mm über die weisse Linie hinausragt.

 

 

Stand 06. März 2026

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