Wanderwege ausserhalb des Siedlungsraumes sind öffentlich zugängliche Erholungsräume. Welche Anforderungen müssen signalisierte Wanderwege erfüllen und wie unterscheiden sie sich je nach Anspruchsniveau?
Wege, welche ausschliesslich als Wander-, Bergwander-, und Alpinwanderwege genutzt werden, fallen nicht in den Geltungsbereich der SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum». Fusswege im Siedlungsraum haben in der Regel auch eine alltägliche Verbindungsfunktion auch wenn sie zum Inventar der Wanderwege zählen.
Die Nutzung von Wanderwegen durch Menschen mit Behinderung setzt voraus, dass verlässliche Informationen über deren Beschaffenheit verfügbar sind. Als Rollstuhlwanderwege signalisierte Wanderrouten erfüllen die Grundvoraussetzungen für ein hindernisfreies Befahren mit Rollstühlen. Die Publikation «Signalisation wandernaher Angebote», herausgegeben von Schweizer Wanderwege, 2008, führt in Kapitel 3 die Anforderungen für drei unterschiedliche Anspruchniveaus auf, welche wie bei Skipisten mit „blau“, „rot“ und „schwarz“ signalisiert werden.
Die Anspruchsniveaus leicht (blau), mittel (rot) und schwer (schwarz) sollen den Benutzern aufzeigen, mit welchen Verhältnissen sie zu rechnen haben und welche Anforderungen zu bewältigen sind.
Die Kriterien zur Beurteilung des Anspruchsniveaus sind:
Es müssen sämtliche Kriterien einer Kategorie erfüllt sein. Wenn ein einziges Kriterium nicht erfüllt ist, fällt die Route in das nächstschwierigere Anspruchsniveau, oder sie ist nicht als Rollstuhlwanderweg geeignet.
| Krietrium | leicht (blau) | mittel (rot) | schwer (schwarz) |
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| Längsneigung |
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| Querneigung |
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| Wegbreiten |
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| Bodenbeschaffenheit |
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Stand 28.09.2018
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