Stufenfreiheit, ausreichende Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen sind notwendig, um Wohnungen für alle sicher erreichbar zu gestalten.
Verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG oder die kantonale Baugesetzgebung den hindernisfreien Zugang zur Wohnung, betrifft dies die Erschliessung vom öffentlichem Raum bis zur Wohnungstür. Dieser Beitrag beschreibt die minimalen Anforderungen aller relevanten Bereiche der Erschliessung innerhalb des Wohnhauses, die in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter Kapitel 9 (bis zu Wohnungstüre) und 10 (wohnungsintern) aufgeführt sind. Wege ausserhalb des Gebäudes zu Eingängen und Aussenanlagen werden im Beitrag «Zugangswege und Aussenanlagen» dargestellt.
Durchgangsmasse und Bewegungsflächen orientieren sich an Abmessungen und Manövrierfläche eines Rollstuhls. Lesen Sie hierzu den Beitrag «Bewegungsflächen in Wohnbauten».

Empfehlung
Witterungsschutz
Ein Witterungsschutz sollte möglichst für allen Elemente auf dem Weg bis zur Wohnung vorgesehen werden, für die mit einer Verweildauer gerechnet werden kann:
Rollstuhlgerechte Parkplätze, Verbindung vom Parkplatz zum Hauseingang, Briefkästen, Eingangstür, Laubengänge. Dies ist wesentlich für Bewohner, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und keine Hand für einen Regenschirm frei haben.Abstellräume für Kinderwagen, Velos, Abfallentsorgung etc.
Nahe der Gebäudezugänge gelegene Abstellräume für Kinderwagen, Velos, Abfallentsorgung etc. sind einfach erreichbar und verhindern, dass Durchgangsbereiche als Abstellflächen genutzt werden.



Weitere Beispiele für Anpassungsmöglichkeiten und Lösungsansätze für Bestandssituationen finden Sie veranschaulicht in unserer 2023 neuaufgelegten Richtlinie «Wohnungsbau – hindernisfrei anpassbar».
Stand 11.07.2023
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