Der Wohnbereich muss gegensätzliche Bedürfnisse erfüllen. Hier wird gleichzeitig gesprochen, gespielt, gelesen, ferngesehen oder Musik gehört. Um eine akustische Abschirmung und Privatsphäre zu bieten, sind Raumteiler vorteilhaft.
Der Wohnbereich soll ein eigenständiger Raum mit Bezug zum Koch- und Essbereich sein. Ein grossflächiges Zuschalten zum Essbereich kann beispielsweise, bei Festlichkeiten als Raumerweiterung dienen.
Damit angrenzende Räume von den Mediengeräuschen nicht beeinträchtigt werden, muss eine gute akustische Abschirmung möglich sein.
Gewünscht ist ausserdem Sichtkontakt zur Natur, da dies das Wohlbefinden der Bewohnenden unterstützt. Zudem sollte ein Teil des Wohnbereichs freigestellt werden können, damit eine bettlägerige Person an den Aktivitäten der Wohngemeinschaft teilnehmen kann.
Bei öffentlich zugänglichen Toiletten ist mind. eine rollstuhlgerechte Toilette vorhanden. Falls es nur eine Toilette gibt, muss diese geschlechtsneutral zugänglich sein.
Die Dimensionen und die Ausstattung sind abhängig von der Bewohnergruppe, ihrer Grösse und von allfälligen Vorgaben eines kantonalen Richtraumprogramms. Dies muss mit den Betreibern und Fachpersonen abgeklärt werden.
Die Türen zu diesem Raum sind schwellenlos auszuführen und weisen bei geöffnetem Türflügel eine effektive Durchgangsbreite von 80–90 cm auf. Weitere Informationen zu diesem Thema sind im Beitrag «Planung und Einrichtung einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen» zu finden.
Ausführliche Informationen zu Bodenbelägen sind im Beitrag «Bodenbeläge in Gebäuden mit erhöhten Anforderungen» beschrieben.
Die Grundbeleuchtung sollte mit variabler Intensität und einem hohen Anteil indirektem Licht geplant werden. Die Lichtstärke sollte auf dem Boden mindestens 300 Lux betragen (empfohlen werden 500 Lux). Zusätzlich zur Grundbeleuchtung müssen im Raum mehrere Steckdosen installiert werden, um je nach Möblierung Steh- oder Leseleuchten aufstellen zu können. Dies trägt zur Schaffung einer wohnlichen Atmosphäre bei.
Der Wohnbereich ist für eine vielfältige Nutzung konzipiert, die unterschiedliche Anlässe und Aktivitäten umfasst. Für Tische und Sitzmöbel sollen mindestens zwei unterschiedliche Konfigurationen möglich sein, wobei die Bewegungsflächen berücksichtigt werden müssen. So sollte es beispielsweise möglich sein, Platz für ein Pflegebett freizustellen. Eine flexible Möblierung ermöglicht eine vielseitige Raumnutzung.
Beispiel: Wohnbereich mit unterschiedlichen Sitzmöglichkeiten
Beispiel: Wohnbereich mit Pflegebett
Beispiel: Wohnbereich mit Küche
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.
Dank Ihrer Spende können wir unsere Publikationen frei und kostenlos zugänglich machen. Helfen Sie mit, dass es so beibt.