Wohnbereich in einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen

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Der Wohnbereich muss gegensätzliche Bedürfnisse erfüllen. Hier wird gleichzeitig gesprochen, gespielt, gelesen, ferngesehen oder Musik gehört. Um eine akustische Abschirmung und Privatsphäre zu bieten, sind Raumteiler vorteilhaft.

Räumliche Verbindungen

Der Wohnbereich soll ein eigenständiger Raum mit Bezug zum Koch- und Essbereich sein. Ein grossflächiges Zuschalten zum Essbereich kann beispielsweise, bei Festlichkeiten als Raumerweiterung dienen.

Damit angrenzende Räume von den Mediengeräuschen nicht beeinträchtigt werden, muss eine gute akustische Abschirmung möglich sein.

Gewünscht ist ausserdem Sichtkontakt zur Natur, da dies das Wohlbefinden der Bewohnenden unterstützt. Zudem sollte ein Teil des Wohnbereichs freigestellt werden können, damit eine bettlägerige Person an den Aktivitäten der Wohngemeinschaft teilnehmen kann.

Bei öffentlich zugänglichen Toiletten ist mind. eine rollstuhlgerechte Toilette vorhanden. Falls es nur eine Toilette gibt, muss diese geschlechtsneutral zugänglich sein.

Dimensionen und Einrichtungen

Die Dimensionen und die Ausstattung sind abhängig von der Bewohnergruppe, ihrer Grösse und von allfälligen Vorgaben eines kantonalen Richtraumprogramms. Dies muss mit den Betreibern und Fachpersonen abgeklärt werden.

Die Türen zu diesem Raum sind schwellenlos auszuführen und weisen bei geöffnetem Türflügel eine effektive Durchgangsbreite von 80–90 cm auf. Weitere Informationen zu diesem Thema sind im Beitrag «Planung und Einrichtung einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen» zu finden.

Bodenbeläge

Ausführliche Informationen zu Bodenbelägen sind im Beitrag «Bodenbeläge in Gebäuden mit erhöhten Anforderungen» beschrieben.

Beleuchtung

Die Grundbeleuchtung sollte mit variabler Intensität und einem hohen Anteil indirektem Licht geplant werden. Die Lichtstärke sollte auf dem Boden mindestens 300 Lux betragen (empfohlen werden 500 Lux). Zusätzlich zur Grundbeleuchtung müssen im Raum mehrere Steckdosen installiert werden, um je nach Möblierung Steh- oder Leseleuchten aufstellen zu können. Dies trägt zur Schaffung einer wohnlichen Atmosphäre bei.

Möblierung

Der Wohnbereich ist für eine vielfältige Nutzung konzipiert, die unterschiedliche Anlässe und Aktivitäten umfasst. Für Tische und Sitzmöbel sollen mindestens zwei unterschiedliche Konfigurationen möglich sein, wobei die Bewegungsflächen berücksichtigt werden müssen. So sollte es beispielsweise möglich sein, Platz für ein Pflegebett freizustellen. Eine flexible Möblierung ermöglicht eine vielseitige Raumnutzung.

  • Die Polstermöbel sollten weder zu tief noch zu weich sein, um eine mühelose Aufrichtung zu gewährleisten. Liegesessel mit Aufstehhilfe werden von den Bewohnenden bevorzugt.
  • Die Möblierung und Raumorganisation sollte jedem Sitzplatz Sichtkontakt zum Aktionsbereich geben. So ist eine Teilhabe am Geschehen möglich.
  • Da die Reizempfindlichkeit der Bewohnenden höher ist, müssen räumliche Abtrennungen vorgenommen werden, um Ruhezonen und lärmintensivere Bereiche zu unterteilen. Durch akustische Vorhänge können Bewohnenden ungestört ihrer «ruhigen» Tätigkeit nachgehen und gleichzeitig mitbekommen, was an anderer Stelle im Raum passiert.

 

Beispiel: Wohnbereich mit unterschiedlichen Sitzmöglichkeiten

Beispiel: Wohnbereich mit Pflegebett

Beispiel: Wohnbereich mit Küche

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