Wohngemeinschaft mit Begleitung – Übersicht

Wenn der Verblieb zu Hause schwierig wird, bietet der Umzug in eine betreute Wohngemeinschaft viele Vorteile. Diese Wohnform eignet sich für alle Lebenssituationen, unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand der Person.

Eine Wohngemeinschaft mit Begleitung bietet ein sicheres, geborgenes und anregendes Lebensumfeld in einer eher familiären Umgebung. Sie fördert die Autonomie und die Entscheidungskraft der Person. Bei Problemen können sich die Personen auf ihre Mitbewohnenden und eventuell auf Haushaltshilfen verlassen. Diese Unterstützung wird jedoch nur auf Anfrage angeboten. Eine betreute Wohngemeinschaft bietet weniger Pflegedienste als eine Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen.

Lage und Integration im Umfeld

Die Wohngemeinschaft mit Begleitung befindet sich entweder im Zentrum des lebendigen Quartiers, bzw. des Dorfes, oder ist durch geeignete öffentliche Verkehrsmittel erschlossen. Dies fördert die Autonomie der Personen, da sie auf möglichst kurzen Wegen zu den Dienstleistungen in der Nähe (Supermarkt, Arzt, Apotheke, Post, Bank usw.) gelangen können. Das Wohnen inmitten von anderen Wohnhäusern, Schulen, Tagesstätten und Gesundheitseinrichtungen wird das Zugehörigkeitsgefühl der Bewohnenden zusätzlich stärken.

Zugang bis zur Wohngemeinschaft mit Begleitung

Mit einem hindernisfreien Zugang zum Gebäude und seiner Umgebung ist das Wohnumfeld für alle nutzbar. Bewohnende und Besuchende gelangen selbstständig, direkt und stufenlos von der Strasse zum Haupteingang und zur Wohngemeinschaft mit Betreuung. Treppen als Ergänzung zur stufenlosen Erschliessung sind sicher gestaltet. Aussenräume, Gartenanlagen, Spiel- und Grillplätze sind sowohl mit Rollator, Rollstuhl als auch Kinderwagen zugänglich. Dies fördert Begegnungen und Kontakte und ermöglicht die gesellschaftliche Teilhabe.

Sonnerieanlagen, Briefkästen und Eingangstüren sind für alle einfach und intuitiv bedienbar. Um die Nutzungsqualität zu erhöhen, sind Bedienelemente ertastbar (Klingeln) und umgreifbar (Türgriffe) vorzusehen. Der Touchscreen ist daher ungeeignet und für einige Menschen nicht nutzbar. Für die Benutzung dieser Anlagen sollten Manövrierflächen vorgesehen sein.

Der Aufzug muss alle Geschosse stufenlos erschliessen, auch Untergeschosse, um rollstuhlgerechte Verbindungen von der Wohnung zu Nebenräumen und Tiefgaragen zu gewährleisten.

Als Begegnungsort ergänzen Treppen den stufenlosen Zugang über den Aufzug. Angemessene Beleuchtung, beidseitige Handläufe und Markierung der Stufen sorgen für Sicherheit und machen die Treppen auch für Menschen mit Seh- oder Gehbehinderung nutzbar.

Raumprogramm

Räumlich und konzeptionell erfüllt die Wohneinheit die Bedürfnisse der Bewohnenden nach Privatsphäre und Gemeinschaftsleben gleichermassen. Dieses gemeinschaftliche Wohnen orientiert sich am «übliche» Wohnen im Sinne, dass jede Person selbstständig lebt. In der Regel ist die Wohngemeinschaft für 4 bis 8 Personen geplant. Dadurch entsteht einerseits ein Gruppengefühl, andererseits kann eine gute Wirtschaftlichkeit erreicht werden.

Jede Person hat ein eigenes Zimmer mit einer Nasszelle. Grössere Zimmer für Paare oder Studios mit Kochnische können ebenfalls geplant werden. Die Gemeinschaftsräume wie Küche, Essbereich und Wohnzimmer befinden sich in der Nähe des Eingangs und werden gemeinsam genutzt. Ihre Gestaltung erleichtert die Integration und den Kontakt.

Das unten schematisch dargestellte Raumprogramm eignet sich für alle Personen in jeder Lebenssituation: Junge und Alte, Studierende und Berufstätige, Familien und Alleinstehende, Menschen mit und ohne Behinderung sowie Menschen, die nach einem Unfall eine Trainingswohnung benötigen.

 Gemeinschaftsräume

In einer Betreuten-WG sollten die Gemeinschaftsräume die Integration und den Kontakt ermöglichen und gleichzeitig eine gewisse Privatsphäre verschaffen, wie etwa einen ruhigen Ort zum Lesen in einer Nische.

  • Der Eingangsbereich ist mit einem Stauraum ausgestattet und kann mit einer Garderobe und einer Sitzgelegenheit möbliert werden. Die Manövrierflächen sind gross genug, um z. B. einen Kinderwagen oder Einkaufstaschen abzustellen, um das Hilfsmittel zu wechseln oder die Tür mit einer Gehhilfe zu öffnen, ohne rückwärts manövrieren zu müssen.
  • In der Nähe sollte eine Besuchertoilette geplant werden, die auch von Besuchern im Rollstuhl genutzt werden kann.
  • Im Eingangsbereich ist ein Abstellraum vorhanden, um die extern verwendeten Hilfsmittel (Rollatoren, Rollstühle und andere) sowie Vorräte an Lebensmitteln oder Haushaltswaren aufbewahren zu können. In diesem Raum können auch die Waschmaschine und der Trockner vorgesehen werden. Ist dies der Fall soll der Abstellraum so dimensioniert sein, dass ausreichend Manövrierfläche vor der Waschmaschine und dem Trockner vorhanden ist.
  • Die Küche stellt ein wichtiger Treffpunkt der Gemeinschaft dar. Ihre Gestaltung ermöglicht, die täglichen Routinen beizubehalten oder zu trainieren.
  • Neben seiner eigentlichen Funktion dient das Esszimmer oder der Essbereich auch als zusätzlicher Aufenthalts- und Arbeitsort.
  • Um gleichzeitig verschiedene Aktivitäten ausführen zu können, wie z. B. Lesen, Musik hören, Gespräche führen, sowie Gäste zu empfangen, muss das Wohnzimmer gross genug geplant sein und mehrere Sitzgruppen bieten.
  • Die Küche, Wohn- und Esszimmer sollten räumlich miteinander verbunden, aber auch getrennt voneinander nutzbar sein.
  • In diesen drei Räumen sollte der Geräuschpegel so niedrig wie möglich gehalten werden, da eine gute Akustik die Teilnahme am sozialen Leben unterstützt und zum Wohlbefinden der Gruppe beiträgt.
  • Der Korridor spielt eine wichtige Rolle als Verbindung zwischen den verschiedenen Räumen. Ein oder mehrere Fenster sorgen dort für Tageslicht und den Kontakt mit der Außenwelt. Der Zugang zu allen angrenzenden Räumen muss ohne Schwellen oder Absätze für Bewohnende mit Gehhilfe oder Rollstuhlfahrende möglich sein.

Individualräume

Individuelle Räume ermöglichen eine persönliche Gestaltung und gewährleisten die Privatsphäre der Bewohnenden.

  • Im individuellen Schlafzimmer werden Tag- und Nachtbereiche mit den Möbeln so persönlich wie möglich eingerichtet. Um diese Bedürfnisse zu erfüllen, muss das Zimmer entsprechend gross sein.
  • Ein privater Sanitärraum gehört dazu, um die Intimsphäre der Person zu gewährleisten. Hierbei gelten die Abmessungen von Sanitärräumen in Bauten mit erhöten Anforderungen.
  • Ein eigener Stauraum im Schlafzimmer bietet Platz für die Winter- und Sommergarderobe sowie für zusätzliche Hilfsmittel (z. B. zweiter Rollstuhl).
  • Wenn ein Balkon vorhanden ist, ist der Zugang zu dieser Aussenfläche stufen- und schwellenlos gewährleistet. Die Bewohnenden können dort die Sonne und die frische Luft geniessen, das öffentliche Leben beobachten oder sich um ihre Pflanzen kümmern.

Personalräume

In einer betreuten Wohngemeinschaft sind keine Arbeits- und Beratungsräume zu planen.

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