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Wohngemeinschaft mit Begleitung – Übersicht

Wohngemeinschaft mit Begleitung – Übersicht

Wenn das Wohnen in den eigenen vier Wänden zunehmend schwierig wird, bietet der Umzug in eine Gemeinschaftswohnung mit Unterstützungsleistungen zahlreiche Vorteile – unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand der betroffenen Person.

Diese Wohnform bietet einen sicheren und anregenden Lebensrahmen in einem familiären Umfeld. Sie fördert die Selbstständigkeit und die Entscheidungsfreiheit der Personen. Bei Schwierigkeiten können diese auf ihre Mitbewohnenden zählen sowie bei Bedarf auf hauswirtschaftliche Unterstützung. Im Unterschied zu einer Wohngemeinschaft mit Pflegeleistungen werden hier jedoch wenige oder keine Pflegeleistungen angeboten.

Lage und Einbettung in die Umgebung

Die Wohngemeinschaft mit Begleitung befindet sich entweder im Zentrum eines lebendigen Quartiers oder eines Dorfes, in der Nähe eines gut erschlossenen öffentlichen Verkehrsnetzes. Diese Lage fördert die Autonomie der Bewohnende, indem sie
auf möglichst kurze Wegen zu Nahversorgungsangeboten ermöglicht: Läden, Arztpraxis, Apotheke, Post, Bank usw. Das Wohnen in einem Wohnquartier inmitten von anderen Wohnhäusern, Schulen, Tagesstätten und Gesundheitseinrichtungen stärkt das Zugehörigkeitsgefühl zur Gemeinschaft.

Gebäudezugang

Ein direkter und stufenloser Zugang zum Gebäude und zu dessen unmittelbarer Umgebung ermöglicht es allen – Bewohnenden wie Besuchenden – diese Bereiche selbstständig zu nutzen. Allfällige Treppen sind mit Handläufen und visuellen Markierungen auf den Stufenvorderkanten ausgestattet. Die Aussenanlagen – Garten, Spielbereich, Grillzone – sind mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen zugänglich. Dies begünstigt Begegnungen und fördert eine aktive Teilnahme am sozialen Leben.

Die Bedienelemente (Klingeln, Gegensprechanlagen, Aufzugstasten, Türgriffe usw.) folgen dem Mehr-Sinne-Prinzip. Sie sind ergonomisch gestaltet, intuitiv bedienbar und verfügen über ausreichende Manövrierflächen. Touchscreens sind für Personen mit Sehbehinderung ungeeignet und daher zu vermeiden.

Ein Aufzug erschliesst alle Stockwerke, einschliesslich der Untergeschosse, um rollstuhlgängige Verbindungen zwischen den Wohnungen, den gemeinsamen Nebenräumen und den Tiefgaragen zu gewährleisten.

Als Begegnungsort ergänzt die Treppe diesen stufenlosen Zugang. Es muss über eine angemessene Beleuchtung, beidseitige Handläufe und visuelle Markierungen auf den Stufenvorderkanten verfügen, um die Sicherheit mobilitätseingeschränkter Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehbehinderung zu gewährleisten.

Raumprogramm

In räumlicher und konzeptioneller Hinsicht erfüllt die Wohneinheit sowohl das Bedürfnis nach Privatsphäre als auch nach gemeinschaftlichem Leben der Bewohnende. Diese Wohnform orientiert sich am gewöhnlichen Alltag: Jede Person führt ein eigenständiges Leben. Die Wohngemeinschaft ist in der Regel für 4 bis 8 Personen ausgelegt, was einerseits ein Gemeinschaftsgefühl entstehen lässt und andererseits eine gute Wirtschaftlichkeit sicherstellt.

Jede Person verfügt über ein Einzelzimmer mit Nasszelle. Grössere Zimmer für Paare oder Studios mit Kochgelegenheit können ebenfalls eingerichtet werden. Die Zimmer müssen eine individuelle Möblierung ermöglichen. Die Gemeinschaftsräume – Küche, Ess- und Wohnbereich – befinden sich in Eingangsnähe und werden von allen geteilt; ihre Gestaltung erleichtert die Integration und den Austausch.

Das unten schematisch dargestellte Raumprogramm eignet sich für alle Lebenssituationen: junge und ältere Menschen, Studierende und Berufstätige, Familien und Einzelpersonen, Personen mit und ohne Behinderung sowie Personen, die nach einem Unfall eine Übergangswohnung benötigen. In einer Gemeinschaftswohnung mit Unterstützungsleistungen sind keine Personal- und Beratungsräume vorzusehen.

 

Schema eines beispielhaftes Programms für eine Wohngemeinschaft mit Betreuung

 

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