
Die Kapazität von Aufzugsgruppen mit vielen Personenbewegungen kann mit Zielwahlsteuerungen verbessert werden, weshalb diese Art der Steuerung auch in der Schweiz immer häufiger zum Einsatz kommt. Der Nutzer wählt vor Betreten des Lifts an einem Bedienungselement, meist eine Zehnertastatur wie man sie von Bankomaten kennt, sein Ziel-Stockwerk. Auf einem Display wird ihm dann angezeigt, welcher, der mit Nummern oder Buchstaben gekennzeichneten Aufzüge ihn dorthin transportiert. Im Aufzug selbst gibt es keine Stockwerktasten, ein anderes Stockwerk kann dort nicht mehr angewählt werden.
Zielwahlsteuerungen sind für viele Menschen nicht ohne Einführung und Schulung am konkreten Objekt benutzbar. Dies gilt ganz besonders für Menschen mit Sehbehinderung. In öffentlich zugänglichen Bauten sind Zielwahlsteuerungen darum nicht geeignet.
Für Menschen mit Behinderung ergeben sich bei dieser Steuerung neue Schwierigkeiten. Wer mehr Zeit benötigt um sich zu drehen, nach oben zu schauen und die richtige Liftkabine aufzusuchen, erreicht diese nicht rechtzeitig. Wer das Display oder die Beschriftung über der Lifttüre nicht lesen kann, weiss nicht, welche Kabine für seine Fahrt zugewiesen wurde.
Anforderungen bei Zielwahlsteuerung
Um die Benachteiligung für Menschen mit Behinderung bei Zielwahlsteuerungen zu reduzieren, sind mehrere Massnahmen erforderlich. Die Anforderungen werden im Merkblatt 021 «Aufzüge mit Zielwahlsteuerung» detailliert beschrieben.
- Alle Kabinendimensionen erfüllen dAnforderungen an «Aufzüge bei öffentlich zugänglichen Bauten» nach SIA 500
- Anordnung und Bezeichnung der Bedienelemente erfüllen die Anforderungen an «Aufzüge bei öffentlich zugänglichen Bauten» nach SIA 500
- Ein Bedienelement mit einem Accessibility-Taster befindet sich unmittelbar bei den Schachttüren
- Akustische Stockwerkansage in der Kabine
Nach aktivieren des Accessibility Tasters wird:
- Eine Liftkabine unmittelbar neben dem Bedienelement zugewiesen (Wartezeit möglichst kurz)
- die Tür-Offenhaltezeit verlängert
- Das gewählte Stockwerk und der zugewiesene Fahrkorb angesagt, z.B «Lift A, links, nach Etage 4».
In jüngster Zeit werden bei Zielwahlsteuerungen auch Touchscreen Bedienelemente eingesetzt. Diese schliessen viele Nutzer vollends von der Bedienung des Lifts aus. In Bauten welche nach Gesetz die SIA 500 erfüllen müssen, sind Touchscreen Bedienelemente darum nicht zulässig.
Stand 13.03.2018