Um gehbehinderten Personen ein Maximum an Selbständigkeit, Komfort und Sicherheit zu gewähren, müssen rollstuhlgerechte Toiletten richtig und genügend dimensioniert sowie spezifisch ausgestattet werden.

Die Anforderungen an rollstuhlgerechte Toiletten in öffentlich zugänglichen Bauten werden in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter der Ziff. 7.2 sowie im Anhang E.1 festgelegt. Rollstuhlgerechte Toiletten gelten als spezifische Einrichtungen des Typ A, welche vorwiegend oder ausschliesslich von Personen mit Behinderung benutzt werden und gemäss der Norm bereitzustellen sind (Ziff. 1.1).

Für die Dimensionierung und die Planung von rollstuhlgerechten Toiletten, siehe Beitrag «Planung rollstuhlgerechter Toiletten».

Hinweis
In der minimalen Fläche von 1.80 x 1.65 m dürfen nur die im Anhang E.1 aufgeführten Elementen hineinragen. Zusätzlich fest montierte Apparate, Armaturen, Hilfseinrichtungen und Zubehör gehören nicht dazu (Anh. E.1 und Auslegung SIA 500, 2018, A29).

Haltegriffe

L-förmiger Haltegriff

  • WC QuerschnittEin- oder zweiteilig
  • An der Wand seitlich der WC-Schüssel
  • Horizontaler Teil: Höhe (Achse) 0.70 bis 0.75 m über Boden; Länge min. 0.50 m
  • Vertikaler Teil: Abstand zwischen Haltegriff (Achse) und Vorderkante der WC-Schüssel 0.20 bis 0.25 m; Oberkante min. 1.70 über Boden

Klappgriff

  • Auf der freien Seite von der WC-Schüssel
  • Klappmechanismus mit einer Hand bedienbar
  • Höhe (Achse) 0.70 bis 0.75 m über Boden
  • Länge: ca. 0.50 m ab Rückwand

Zubehör

  • Papierhalter und Hygienebox: Unter dem horizontalen Teil des L-förmigen Haltegriffs
  • Seifenspender: Über dem Handwaschbecken oder seitlich von diesem;  Unterkante max. 0.95 m über Boden
  • Spiegel: Fest montiert (Kippspiegel nicht zulässig); Unterkante max. 1.00 m, Oberkante min. 1.80 m über Boden
  • Ablage: Neben Handwaschbecken; unterfahrbar
  • Handtuchspender, Handtücher und dgl.: Bedienhöhe max. 1.10 m über Boden
  • Kleiderhaken: Höhe 1.10 m über Boden; an der Wand gegenüber WC-Schüssel oder Handwaschbecken

Wickeltisch

Wird die rollstuhlgerechte Toilette mit einem Wickeltisch kombiniert, muss der Wickelablage nach oben wegklappbar sein, um die Bewegungsfreiheit des Rollstuhls in keiner Weise zu beeinträchtigen

Im rollstuhlgerechten Toilettenraum mit den Mindestdimensionen 1.65 x 1.80 m sind nur zwei Standorte möglich:

  • An der Wand gegenüber der WC-Schüssel (Variante 1)
  • Gegenüber dem Handwaschbecken (Variante 2)

Hinweise
Eine Platzierung des Wickeltisches im Eingangsbereich (Var. 1) erscheint auf den ersten Blick ungewohnt und unzweckmässig. Diese Anordnung hat jedoch einen enormen Vorteil für Personen im Rollstuhl: Der Wickeltisch wird garantiert nach Gebrauch wieder hochgeklappt, da der Raum sonst gar nicht verlassen werden kann.

Bodenbeläge

Bodenbeläge in Toilettenräumen müssen hart und auch bei Nässe gleitsicher sein. Geeignete rutschfeste Beläge sind in Anhang B, Tabelle 7 aufgeführt. Die Beurteilung der Gleitsicherheit soll sich zusätzlich an den Empfehlungen der bfu «Bodenbeläge – Anforderungen an die Gleitfestigkeit in öffentlichen und privaten Bereichen mit Rutschgefahr» orientieren (Ziff. B.1). Für öffentlich zugängliche Toilleten gilt demnach: Bewertungsgruppe GS1 (R10).

Beleuchtung

Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung und Leuchtdichtverteilung müssen die Sicherheit und die Orientierung sowie das Ablesen und Absehen der Sprechbewegungen ermöglichen. Siehe Beitrag«Beleuchtung».

Im Gebäudeinnern muss die Beleuchtung die Anforderungen der Norm SN EN 12464-1 erfüllen. Die Beleuchtungsstärke in Toiletten beträgt demnach min. 200 lx als Wartungswert. Die Fachstelle empfiehlt die Anordnung einer Deckenleuchte im Bereich des WC sowie eine Beleuchtungsstärke von min. 500 lx damit genügend Licht für die Körperpflege vorhanden ist (Anh. D.1.1.3).

 

Weitere Informationen im Merkblatt 010 «Sanitäranlagen» und «Die häufigsten Fragen zum WC».

 

Stand 20.07.2021

 

Auslegungen zur Norm SIA 500 aus dem Jahr 2018

Zu diversen Themen sind in den Auslegungen zur Norm SIA 500:2009 aus dem Jahr 2018 Anmerkungen, Erläuterungen und Interpretationen zu finden, die die Anforderungen präzisieren.
– Auslegung A29: Platzierung von zusätzlichen Apparaten in behindertengerechten Toiletten