Speisesaal mit Rollstuhl- und Rollatornutzern
Restaurants, Bars sowie öffentlich zugängliche Kantinen und Verpflegungseinrichtungen, müssen für alle gleichberechtigt zugänglich und nutzbar sein.

Zur Gebäudekategorie Restauration und Verpflegung zählen nach Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» insbesondere Restaurants, Gartenrestaurants, Cafés, Bars, Imbissstände, Kantinen, und Selbstbedienungsanlagen (Anh. A.6).

Diese Angebote müssen generell die Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten gemäss den Kapitel 3 – 8 erfüllen, d.h. an die horizontale Erschliessung, vertikale Erschliessung, Orientierung und Beschriftung, Beleuchtung, Raumakustik, Beschallungsanlagen und an Bedienelemente.

Die Norm SIA 500 regelt in Anhang A.6 ergänzend spezifische Anforderungen welche für Bauten und Einrichtungen für die Restauration und Verpflegung gelten:

Gasträume

Mindestens 25% der Tische müssen mit einem Rollstuhl benutzbar sein (A.6.2) und die Anforderungen gemäss (Ziff. 7.4.4) erfüllen:

  • Oberkante der Tischfläche: 0.72 – 0.76 m über Boden,
  • Frei unterfahrbare Höhe: min. 0.70 m,
  • Frei unterfahrbare Tiefe: min. 0.60 m,
  • Freie Breite min. 0.80 m.

Hinweis der Fachstelle:
Bei der Auswahl des Mobiliars ist darauf zu achten, dass der Zargen die Beinfreiheit nicht einschränkt und die Tischfüsse so konzipiert und angeordnet sind, dass die unterfahrbare Breite und Tiefe erfüllt werden.

In Barbereichen müssen mindestens 25% der Plätze eine übliche Tischhöhe aufweisen und mit einer mobilen Bestuhlung ausgestattet sein, die bei Bedarf entfernt werden kann.

Die Raumakustik in Gasträumen ist durch absorbierende Materialen zu optimieren. In der Regel ist im gesamten Gästebereich eine Schallabsorption an der Decke erforderlich. Möblierung, Polster, Tischdecke oder Vorhänge unterstützen die Schallabsorption der in Gasträumen Gespräche von Nebentischen, sowie durch Geschirr und das Rücken von Stühlen entstehende Störgeräusche. Für die Planung sind Akustik-Fachpersonen beizuziehen.

Toilette

Hinweis der Fachstelle
Können beim Umbau bestehender Bauten nicht alle Vorgaben an rollstuhlgerechte Toiletten erfüllt werden, muss die maximal mögliche Annäherung an die Regelvorgabe umgesetzt werden. Je mehr die Lösung der Regelvorgabe entspricht, um so grösser ist die Chance, dass einzelne Menschen mit Behinderung die Toilette auch eingeschränkt nutzen können. Bei der Suche nach der optimalen Lösung kann sich auf die Erfahrung und das Fachwissen der regionalen Fachberater für hindernisfreies Bauen abgestützt werden.

Selbstbedienung- und Free-flow-Anlagen

  • Sämtliche Durchgänge und Zugänge zu den Angeboten mind. 0.80 m breit
  • Ablagehöhen max. 0.90 m
  • Blick auf die angebotenen Speisen und Getränke im Sitzen gewährleistet, Augenhöhe 1.20 m über Boden

Kassen und Zahlterminals

  • Bei mindestens einer Kasse ist eine Durchfahrbreite von 0.80 m sicher zu stellen
  • Ablagehöhen max. 0.90 m über Boden
  • Bedienhöhe von Zahlterminals (Kartenschlitz, Tastatur, etc.) max. 1.10 m über Boden

Internet-Cafés und Arbeitsbereiche für Gäste

  • Pro vier Arbeitsplätzen muss einer mit einem Rollstuhl benutzbar sein (Ziff. A.6.2 sinngemäss)
  • Die Anforderungen an Arbeitsplätze im Sitzen (Ziff. 7.4.4) sind zu erfüllen.

 

Ergänzende Empfehlungen zur Norm SIA 500 mit praxisgerechten Lösungsvorschläge sind in den Richtlinien «Hotel, Restaurant, Ferienwohnungen» der Schweizer Fachstelle zu finden.

 

Stand 06.04.2020

      Öffentlich zugängliche Bauten: Hotel / Unterkünfte und Restauration / Verpflegung. Themen Fachinformationen: Kassen / Schalter / Empfang, Möblierung / Sitzmöbel und Toiletten.