Gute beleuchtete Treppenhäuser sind die ansprechend freundliche Visitenkarte eines Wohnhauses. Sie sind attraktiv, regen an, sich mit Nachbarn zu unterhalten und fördern Mobilität und die Sicherheit auf Treppen.

Für Wohnbauten nennt die Norm SIA 500 keine konkreten Anforderungen an Beleuchtung und notwendige Kontraste, sondern empfiehlt, optional die entsprechenden Anforderungen an öffentlich zugängliche Bauten aus dem Kapitel 4 «Sicherheit und Orientierung» zu übernehmen. Demnach sind für Anforderungen an die Beleuchtung in Innenräumen die europäische Norm SN EN 12464-1 und in Aussenräume die Norm SN EN 12464-2 zu erfüllen.

Die Beleuchtung von Treppen sollte so organisiert sein, dass diese bei Tag und bei Nacht auch von Menschen mit reduzierter Sehfähigkeit sicher benutzt werden können. Sie muss in Kombination mit visuellen Kennzeichnungen und den erforderlichen Mindestkontrasten die Treppenstufen, insbesondere den Treppenantritt und -austritt, und auch den Handlauf sicher erkennbar machen.

  • Natürliche und künstliche Lichtquellen müssen eine sichere Treppenbenutzung gewährleisten (Ziff. 4.1.1).
  • Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung und Leuchtdichteverteilung müssen Sicherheit, Orientierung und auf Podesten zudem das Erkennen von Sprechbewegungen gewährleisten (Ziff. 4.4).
  • Mindestwert für Beleuchtungsstärke bei Treppenan- und -austritt ist im Gebäudeinneren 150 lx (Norm SN EN 12464-1); die SIA 500 empfiehlt 200 lx (Tabelle D.1, Tabelle 9), da Sehbehinderte und ältere Menschen für die Wahrnehmung von Kontrasten mehr Licht benötigen. Die Empfehlung der SIA 500 gilt insbesondere bei dunklen Belägen.

Auf Aussentreppen soll die Beleuchtungsstärke auf dunklen Belägen um ein bis zwei Stufen auf der Beleuchtungsstärken-Skala höher gewählt werden als auf den angrenzenden horizontalen Wegen (SN 640 075, Anhang, Ziff. 14). Hat der Gehweg z.B. eine Beleuchtungsstärke vom 50 lx, ist dazu bei Treppen mit hellen Belägen eine Beleuchtungsstärke von 75 lx, mit dunklen Belägen von 100 lx notwendig, um auf die Stufen aufmerksam zu machen ohne Adaptationsblendung zu bewirken.

  • Eine gleichmässige Beleuchtung über den gesamten Treppenlauf ist sicherzustellen; grossflächige, harte Schatten sind zu vermeiden.
  • Eine ausgewogene Leuchtdichteverteilung wird durch einen Reflexionsgrad der Decken von mind. 0.6 und der Wände von mind. 0.3 bei entsprechender Anordnung und Ausrichtung der Leuchten ermöglicht.
  • Leuchtenoberflächen oder frontal zum Treppenlauf positionierte Fenster dürfen keinen zu grossen Leuchtdichtenunterschied zu angrenzenden Oberflächen aufweisen. Der Unterschied darf eine Verhältnis von 1 zu 10 nicht überschreiten.

Deckenleuchte in Treppenhaus, Skizze             Wandleuchte in Treppenhaus, Skizze

  • Leuchten im Treppenbereich sind so anzuordnen und abzuschirmen, dass das Leuchtmittel aus keiner Position eingesehen werden kann. Dies gilt insbesondere auch für LED-Lichtpunkte.
  • UGR Werte über 20 vermeiden, obwohl nach SN EN 12464-1 im Treppenhaus UGR-Werte bis 25 zulässig sind (Unified Glare Rating = einheitliche Blendungsbewertung zur Beschreibung der psychologische Blendwirkung einer Beleuchtungsanlage in einer bestimmten Betrachterposition).

Studien zeigen, dass UGR-Werte über 20 bei Personen mit Sehbehinderung und altersbedingten Seheinschränkungen Blendung erzeugen und zu teils starker Reduktion der Kontrastwahrnehmung und damit der Sehleistung führen.

  • Bei Treppen im Freien kann die gleichmässige, blendfreie Ausleuchtung z.B durch Beleuchtung im Handlauf oder nach unten gerichteten Mastleuchten erreicht werden.

Mastleuchte über Treppe           

  • Für natürlich beleuchtete Treppenhäuser ist vorzugsweise eine tageslichtabhängige Steuerung der künstlichen Lichtquellen vorzusehen, ggf. kombiniert mit Bewegungsmeldern. Müssen Schalter betätigt werden, sind diese kontrastreich von der Wandfläche abzuheben.

Weitere Informationen im Beitrag «Beleuchtung in Wohnbauten».

 

Stand 30.11.2022

      Bauten mit Wohnungen: Anpassbare Wohnungen und Studentenunterkünfte. Themen Fachinformationen: Beleuchtung und Treppen / Stufen.