Titelbild: Rollstuhlfahrerin öffnet ihr Fach einer Briefkastenanlage
Briefkastenanlagen müssen für alle Bewohnenden autonom bedienbar sein, damit sie ihre Postsendungen selbständig entgegennehmen können. Ein Teil der Briefkästen muss auch vom Rollstuhl aus erreichbar sein.

Briefkästen, Gegensprech-, Klingelanlagen, Lichtschalter und Türdrücker zählen laut Definition der Norm SIA 500 zu den Bedienelementen (Ziff. 1.1). Sie müssen von allen Bewohnenden und Besuchenden selbständig genutzt werden können, um ihren Zweck zu erfüllen. 

Briefkastenanlagen sind so anzubringen, dass ein Teil der Fächer auch für Personen mit Rollstuhl erreichbar sind. Damit wird gewährleistet, dass bei Bedarf die Möglichkeit besteht, einer Person mit Behinderung einen für sie geeigneten Briefkasten zuzuteilen (Auslegungen SIA 500:2009, A22).

Der Boden vor der Briefkastenanlagen muss eben, stufen- und schwellenlos sein. Er muss einen geeigneten Bodenbelag aufweisen, der gemäss der Tabelle «Eignung von Bodenbelägen» (Anh. B.1) begehbar, befahrbar und auch im nassen Zustand gleitsicher ist (Ziff. 9.1.1 und Anh. B.1).

Empfehlung der Fachstelle
Briefkastenanlagen vorzugsweise witterungsgeschützt platziert, so dass Personen, die mehr Zeit benötigen, um ihre Fach zu bedienen, nicht längere Zeit der Witterung ausgesetzt sind.

Installationshöhe

  • Die Oberkante der untersten Reihe der Briefkästen und deren dazugehörige Bedienelemente sind nicht höher als 1,10 m über Boden anzuordnen, so dass bei Bedarf ein aus dem Rollstuhl bedienbarer Briefkasten zugeteilt werden kann (Ziff. 9.6 und Auslegung SIA 500:2009, A22).

Hinweis
Eine Ablagefläche im Briefkastenbereich ist hilfreich und wünschenswert.
Höhe der Ablage zwischen 0,35 und 0,60 m über Boden; Unterkante max. 0,30 m über Boden.

Freifläche vor Bedienelementen

  • Vor den Bedienelementen ist beidseitig eine freie Fläche von 0,70 m Breite zur Verfügung zu stellen, so dass die Bedienung sowohl mit der linken als auch mit der rechten Hand möglich ist (Ziff. 9.6.1). Bedingt zulässig bei bestehenden Bauten ist eine freie Fläche auf nur einer Seite.
  • Bedienelemente in Nischen dürfen max. 0,25 m von der Front zurückversetzt sein (Ziff. 9.6.1).

Bewegungssicherheit

  • Für die Sicherheit von Menschen mit Sehbehinderung müssen Briefkastenanlagen so platziert werden, dass sie unfallfrei passiert werden können.
  • Ragen Einrichtungselemente um mehr als 0,10 m in die Bewegungsfläche hinein, müssen sie als Hindernis kontrastreich markiert und mit dem weissen Stock sicher ertastbar sein. Liegt die Unterkante höher als 0,30 m über Boden, ist dazu eine Abschrankung erforderlich (Ziff. 9.3.4 und 9.3.5).
  • Abschrankungen zur Sicherung gefährdender Bauteile oder Einrichtungen (Ziff. 9.3.5):
    – Höhe als Richtwert 1,0 m,
    – durch einen Sockel von 30 mm oder eine feste Traverse auf max. 0,30 m Höhe ertastbar,
    – Enden und Ecken, die in den Bewegungsraum ragen, müssen einen durchgehenden vertikal Abschluss aufweisen.

Stand 01.06.2023

      Bauten mit Wohnungen: Anpassbare Wohnungen und Studentenunterkünfte. Themen Fachinformationen: Bedienelemente.