Die Eignung von Bodenbelägen bewertet die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» im Anhang B, Ziff. B.1 nach folgenden drei Kriterien:
- Befahrbarkeit mit Rollstuhl, Rollator und ähnlichen Hilfsmitteln mit Rädern:
– hinreichend harte Oberflächen
– geringer Rollwiderstand
– geringe Erschütterungen verursachend - Begehbarkeit:
– Oberflächen ohne Stolperstellen
– hinreichende Trittsicherheit - Gleitsicherheit:
– Oberflächen, die dem Ausrutschen entgegenwirken
– Eigenschaften auch im nassen oder verschmutzten Zustand behaltend
Welche Bodenbeläge sich für welche Nutzungszwecke eignen wird in der Norm SIA 500, Anhang B, Tabelle 7 festgehalten. Die Beurteilung der Gleitsicherheit soll sich zusätzlich an den Empfehlungen der bfu «Bodenbeläge – Anforderungen an die Gleitfestigkeit in öffentlichen und privaten Bereichen mit Rutschgefahr» orientieren (Ziff. B.1).
Offene Fugen im Bodenbelag dürfen nicht breiter als 10 mm sein. Fugen mit mehr als 10 mm Breite müssen vollflächig und eben ausgefugt werden. Die Fugenfüllung muss dauerhaft sein (Ziff. 3.2.7). Spalten und Fugen erhöhen den Roll- und Gleitwiderstand. Dieser Effekt ist vom Fugenanteil im Bodenbelag, der Fugenbreite und – tiefe abhängig (Anhang B.2). Je nach Fugenfüllung sind Wartungspläne erforderlich um die Dauerhaftigkeit zu gewährleisten.
Hinweis
Je nach Einsatzort, Gebrauch und Abnutzung können sich die Eigenschaften von Bodenbelägen verändern und lokal sehr unterschiedlich sein. Sie werden auch durch Verschmutzung und Witterung beeinflusst (Anhang B.3 und Tabelle 7).
Stand 08.08.2017