
Erschliessung
Spielplätze sind gemäss den Grundsätzen der VSS Norm SN 640 075 «Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum», hindernisfrei zu erschliessen. Idealerweise sind sie an ein gut ausgebautes und zusammenhängendes Fuss- und Radwegnetz angebunden und mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar. Sind in der Nähe des Spielplatzes Parkplätze vorhanden oder geplant, so ist mindestens ein Parkplatz, bei grösseren Anlagen je einer pro 50 Parkfelder rollstuhlgerecht zu erstellen (vgl. VSS 40281 und SIA 500, Anhang A2).
Spielplatzwegnetz
Das begeh- und befahrbare Spielplatzwegnetz erschliesst die Spiel- und Aufenthaltsbereiche sowie die Spielgeräte, Ausstattung und Infrastrukturen wie z.B. WC-Anlage, Kiosk, Feuer- und Wasserstellen, Tische, Bänke. Es wird zwischen «Hauptwegen», «Nebenwegen» und «Zugang zu den Spielelementen und Fallschutz» unterschieden. Die Anforderungen an Wegbreite, Steigung und Bodenbelag werden entsprechend differenziert festgelegt.
Die nachfolgenden Empfehlungen zur Wahl von Belägen sind das Ergebnis einer Befahrbarkeitsstudie, in der Bodenmaterialien auf ihre Eignung für Spielplätze getestet und kategorisiert wurden. Eine detaillierte Beschreibung der Resultate findet sich im „Anhang 1&2“ des Leitfadens „Spielplätze für alle“.
Zugangs- und Hauptwege
Zugangs- und Hauptwege gewährleisten die primäre Verbindung zwischen den verschiedenen Bereichen des Spielplatzes, den Zugang zu essenzieller Infrastruktur und die Anbindung an den angrenzenden Verkehrsraum. Sie müssen für alle Benutzer hindernisfrei zugänglich sein. Dabei sind folgende Grundsätze und Anforderungen zu beachten:
- Stufenloser Zugang vom angrenzenden Verkehrsraum zum Spielplatz
- Abgrenzung zu Fahrbahnen und Radwegen durch niedrige Trennelemente.
- Zugangstore oder Schikanen vermeiden (falls notwendig Vorgaben der SN 640 075, Anhang Ziffer 11.4 und des Leitfadens „Spielplätze für alle“ beachten)
- Manövrierflächen bei Richtungsänderungen, vor Rampen, Toren, Schikanen etc. gewährleisten den Zugang mit Fahrhilfen. (Aussenradius in Kurven mind. 1,90 m, Wendeflächen mind. 3,80 m x 3,80 m)
- Wegbreite mindestens 1,80 m, um das Begegnen mit Kinderwagen, Rollstühlen, etc. zu ermöglichen, an Engstellen mindestens 1,50 m
- Längsneigung der Wege so gering wie möglich, max. 6%, wenn die räumlichen und baulichen Randbedingungen es erfordern bis 10% zulässig
- Quergefälle vermeiden (Entwässerungsgefälle max. 2%)
Zugangs- und Hauptwege sind möglichst eben, mit rutschfestem, befahrbarem Hartbelag, und nach Möglichkeit fugenlos zu gestalten. Folgende Bodenbeläge sind empfohlen (bzw. zu vermeiden):

Belagsempfehlungen: Zugangs- und Hauptwege

Bodenbelagsbeispiele: Links: Betonsteinpflästerung – Mitte: bituminöse Deckschicht – Rechts: gebundene Pflasterung
Nebenwege
Nebenwege sind sekundäre Verbindungen von Spielplatzbereichen oder kurze Wegabschnitte zur Anbindung von Spielelementgruppen an das Hauptwegnetz. Nebenwege stellen somit eine Ergänzung und Verfeinerung des Hauptwegenetzes dar. Bei der Gestaltung von Nebenwegen kann von den Anforderungen an Zu- und Hauptwege in folgenden Punkten abgewichen werden:
- Wegbreite kann schmaler gewählt werden, mindestens 1,50 m
- Für kurze und übersichtliche Streckenabschnitte mit Ausweichmöglichkeiten kann die Wegbreite auf min. 1,20 m reduziert werden.
- Bei Passagen von weniger als 1,00 m Länge muss die Durchgangsbreite mindestens 0,80 m betragen.
- Richtungsänderungen erfordern durchgehende Wegbreiten von mindestens 1,40 m
Nebenwege sollen für möglichst viele Nutzergruppen nutzbar sein. Werden bedingt geeignete Beläge verwendet, so ist dies nur zur Überbrückung kurzer Strecken (max. 10 m) zulässig. Folgende Beläge werden für die Gestaltung von Nebenwegen empfohlen:

Belagsempfehlungen: Nebenwege

Bodenbelagsbeispiele: Links: Chaussierung und Mergelbelag – Mitte: Kunstoffbelag – Rechts: Natursteinplatten
Trampelpfade, Barfusswege, Wackelbrücken usw. sind Spielelemente, welche ergänzend zum Spielplatzwegnetz angeboten werden sollen. Sie dürfen das hindernisfreie Spielplatzwegnetz nicht unterbrechen.
Höhenüberwindung mit Rampen und Treppen
Zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen an die verschiedenen Wegtypen ist sicherzustellen, dass Höhenüberwindungen nicht zum absoluten Hindernis werden. Alle Bereiche des Spielplatzes müssen stufenlos erreichbar sein. Höhenunterschiede sind durch Rampen (als eigenständiges Bauwerk) oder geneigte Wege (als Teil der Topografie) überwindbar zu machen. Treppen, Stufen oder Kletterpfade dürfen ergänzend eingesetzt werden, um beispielsweise kürzere Verbindungen zu schaffen oder um weitere Erfahrungen und Übungsmöglichkeiten anzubieten. Im ganzen Wegnetz gelten folgende Anforderungen an die Höhenüberwindung in Form von geneigten Wegen, Rampen, Treppen oder Stufen:
- Treppen und Stufen vermeiden (wenn nötig mit Rampe ergänzen oder möglichst kurze rollstuhlgerechte Umfahrung anbieten).
- Treppen mit Treppenmarkierungen kennzeichnen und beidseitig mit Handlauf gemäss SIA 500 Ziff. 3.6 ausführen.
- Rampen mit maximal 6% Steigung und mindestens 1.40 m Breite, Aussenradius bei Richtungsänderungen > 90° mind. 1,90 m.
- Ebene Podeste am Anfang und am Ende von Rampen und Treppen vorsehen.
- Rampen mit beidseitigen Handläufen und seitlichen Absicherungen gemäss SIA 500 Ziff. 3.5 ausführen.
- Längsneigung geneigter Wege so gering wie möglich (max. 6%), Quergefälle vermeiden (max. 2%)
Orientierung
Spielplatzbenutzer, insbesondere Menschen mit Sehbehinderung, sollen sich auf dem Spielplatz selbständig orientieren und die verschiedenen Bereiche auffinden können. Eine geschickte Anordnung von Wegen, Zugängen und Spielelementen ermöglicht eine gute Orientierung und vermeidet Gefahrenstellen. Folgende Gestaltungsprinzipien erleichtern die Orientierung für alle Nutzer:
- Zugangs- und Hauptwege beidseitig mit taktil erkennbarer Einfassung (Wegrand) versehen.
- Taktile und visuelle Kontraste als Führungselemente und zur Abgrenzung einsetzen.
- Belagswechsel gezielt zur Abgrenzung nutzen (insbesondere als Signalwirkung bei Gefahrenzonen von Spielelementen mit erzwungenen Bewegungen wie z.B. Auslauf Rutsche, Schaukeln, etc.)
- Gezielt platzierte Ausstattungselemente (Pflanzkübel, Sitzgelegenheiten, Sträucher, Wasserspender etc.) als Orientierungshilfe und zur Gefahrenverhinderung einsetzen.
- Spielgeräte zur besseren Erkennbarkeit kontrastreich von der Umgebung abheben.
- Auskragende Elemente vermeiden, wenn unvermeidbar, kontrastreich (visuell und taktil) von der Umgebung abheben.
- Akustische und olfaktorische Eindrücke ergänzen das Spielerlebnis und helfen bei der Orientierung (z.B. plätschernder Brunnen, Klangmatten, Glockenspiele, Geruch von Erde, Blumen und Kräuterbeeten).