Randsteine müssen für Blinde und Sehbehinderte ertastbar sein und an Querungen die Befahrbarkeit mit Rollstuhl gewährleisten. Seit 1988 gilt gemäss der Norm «Behindertengerechtes Bauen» ein vertikaler Absatz von 3 cm Höhe als Kompromiss. Dieser darf für Rollstuhlfahrende nicht mehr, für Blinde nicht weniger betragen. Als alternative Lösung zum 3 cm hohen Absatz hat die Fachstelle 2003 einen schrägen Randstein mit 4 cm Höhe und 13 bis 16 cm Breite entwickelt und eingeführt.
Im Hinblick auf die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» hat die Fachstelle 2013 niedrige Randabschlüsse auch aus Sicht von Personen mit Rollator evaluiert. Getestet wurden zwei Varianten von Randabschlüssen: ein vertikaler Absatz mit 3 cm Höhe und ein schräger Randstein mit 4 cm Höhe und 16 cm Breite.
Schlussfolgerungen aus der Untersuchung
- Im Verhältnis zu den anderen kritischen Faktoren im öffentlichen Raum (zugeparkte Trottoirs, unebene Beläge, Einstiegshöhe bei Bus und Tram) werden niedrige Randabschlüsse von den Betroffenen als unproblematisch beurteilt.
- Beide Varianten von niedrigen Randabschlüssen nach VSS-Normen sind mit dem Rollator überwindbar. Mit der richtigen Technik kann auch ein vertikaler Absatz von 3 cm Höhe mit wenig Kraftaufwand bewältigt werden.
- Der schräge Randabschluss ist aufwärts einfacher zu befahren. Der Kraftaufwand ist geringer als beim 3 cm Absatz, insbesondere mit beladenem Korb und das Manöver lässt sich schneller ausführen, was den Aufenthalt auf der Fahrbahn verkürzt.
- Beim Befahren abwärts wirkt der schräge Randabschluss beschleunigend, was bei Gleichgewichtsproblemen nachteilig ist.
- Ein Belagsüberbau von 1 cm Höhe und mehr wirkt sich bei beiden Lösungen negativ auf die Sicherheit aus, insbesondere beim Befahren abwärts besteht die Gefahr, dass ein Rad hängen bleibt.
- Eine systematische Instruktion und Einstellung der Hilfsmittel durch die Abgabestellen von Rollatoren sowie durch Ergotherapeuten in Therapie- und Alterseinrichtungen ist dringend erforderlich.