Führungselemente werden zur Orientierung und Wegführung eingesetzt. Für Personen mit Sehbehinderung sind dazu gut ertastbare und visuell erkennbare Elemente erforderlich.

Als Führungselemente bezeichnet die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» bestimmte gestalterische oder wasserführende Elemente welche unter Einhaltung gezielter Vorgaben und Dimensionierungen eine Qualität aufweisen, die es Menschen mit Sehbehinderung ermöglicht, sie als Führungshilfe auf weiträumigen Fussgängerflächen zu nutzen.

Bauliche Elemente, wie Belagswechsel, Belagsbänder, Wasserschalen oder Rinnen werden im Verkehrsraum auch an Orten eingesetzt, an denen sie keine Führungsfunktion haben. Die mit dem weissen Stock erkennbaren Elemente könnten daher keine eindeutige Information vermitteln und keine Sicherheitsfunktion übernehmen.

Führungselemente unterscheiden sich von Trennelementen dadurch, dass sie keine Niveaudifferenz aufweisen und daher nicht eindeutig interpretierbar sind. Als Abgrenzung zwischen Fussgängerbereich und Fahrbahn dürfen sie nur eingesetzt werden, wo der Fussverkehr vortrittsberechtigt ist (Begegnungszone) oder eindeutig erkennbar ist, dass die gesamte Verkehrsfläche von Fussverkehr genutzt wird und das Verkehrsaufkommen es erlaubt „blindlings“ die Fahrbahn zu betreten ohne sich und andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden. Die Kriterien für die Abgrenzung der Verkehrsflächen und die Wahl der Abgrenzungselemente werden in der Norm SN 640 075 geregelt.

Die nachfolgend aufgeführten Führungselemente eignen sich vor allem zur Führung auf weiträumigen Fussgängerflächen. Neben diesen Elementen wird die Wegführung im Verkehrsraum auch mit Wegbegrenzungen, Fassaden, Mauern, Geländer, Zäune, Stellplatten, Grünflächen sowie mit Trennelementen oder gegebenenfalls taktil-visuellen Markierungen gewährleistet.

Blinde Person ertastet sich entlang einer Rinne auf einer Fussgängerfläche

Wegführung auf Fussgängerflächen

Anforderungen an Führungselemente

Führungselemente müssen gemäss Norm SN 640 075 einen Helligkeitskontrast von K ≥ 0,3 aufweisen (Anh. Ziff. 7.2 und 13.5). Dies einerseits damit auch Personen mit eingeschränkten Sehfähigkeit sich visuell daran orientieren können und andererseits damit sie nicht zu Stolperfallen werden. Als Führungselemente gelten nach Norm:

  • Belagswechsel, welche zur angrenzenden Fläche einen gut erkennbaren taktilen Kontrast aufweisen (Anh. Ziff. 7.2). Dies ist z.B. zwischen einer bituminösen Deckschicht und Natursteinpflästerung oder wassergebundener Deckschicht der Fall (Anh. Ziff. 12.3.1). Bei Belagswechsel müssen beide Flächen einen für ihre Bedeutung geeigneten Belag aufweisen.
  • Belagsbänder von min. 0.60 m, vorzugsweise 0.90 m Breite. Das Belagsband muss einen gut ertastbaren taktilen Kontrast zum Umgebungsbelag aufweisen (Anh. Ziff. 7.2).
  • Wasserschalen mit einer Vertiefung, welche gut ertastbar, jedoch für Personen mit Rollstuhl befahrbar ist. Dazu ist eine Vertiefung von 20 – 30 mm bei einer Breite von 0.40 – 0.45 m Breite geeignet sofern der Neigungswinkel der Seitenflanken ≤ 14° beträgt (Anh. Ziff. 7.2).
  • Rinnen mit Einlaufrost und mit einer Breite ≥ 0.12 m. Die Rinne muss um 5 – 10 mm gegenüber der Belagsoberfläche abgesenkt eingebaut werden (Anh. Ziff. 7.2), so dass die Führung mit dem weissen Stock gewährleistet ist.

 

Stand 15.07.2017