Das Gästezimmer Typ I ist für die Nutzung durch Personen mit Rollstuhl ausgelegt und weist einen hohen Komfort für alle Gäste auf.

Um die sehr unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zu erfüllen, muss das Angebot an Gästezimmern für möglichst viele Gäste zugänglich und benutzbar sein.

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt im Anhang A.7 die Anforderungen an Unterkünfte, das heisst an Empfangsbereiche, Gästezimmer, Mehrbetträume, Schlafsäle und Stellplätze in Campinganlagen. Hotels, Pensionen, Herbergen und Tagungsstätten müssen Gästezimmer anbieten, die für Personen mit Behinderung geeignet sind. Diese Anforderung gelten sinngemäss auch für Studentenwohnheime, Notunterkünfte und Strafvollzugsanstalten (Anh. A.7.1).

Hinweis
Ferienwohnungen, Aparthotel-Wohnungen usw. sind als Teile von Beherbergungsstätten zu betrachten. Somit müssen diese die Anforderungen für Gästezimmer Typ I erfüllen (Ziff. 7.9, Anh. A.7.3 und Auslegung SIA 500, 2018, A16).

Die Norm SIA 500 unterscheidet zwei Kategorien von Gästezimmern:

  • das Gästezimmer Typ I für Personen im Rollstuhl (Ziff. 7.9.1) und
  • das Gästezimmer Typ II für gehbehinderten Personen (Ziff. 7.9.2).
  • Diese zählen zu den spezifischen Einrichtungen Typ A  im Sinne der Norm.

Gemäss der Norm SIA 500 müssen mindestens 3% des Zimmerangebots die Anforderungen an Gästezimmer des Typs I erfüllen. Im Minimum ist ein Gästezimmer Typ I pro Betrieb auszuweisen.  Die Anforderungen an ein Gästezimmer Typ I werden nachfolgend erläutert.

Der Zugang zu Gästezimmern Typ I muss eben sein: Eine Rampe ist nur bei Umbau oder Renovation zulässig (Anh. A.7.3).

Türbreiten und Türbedienung

  • Nutzbare Breite: min. 0.80 m (Ziff. 3.3.1.1)
  • Ohne Schwelle oder Absatz; unvermeidbare Absätze mit einer Höhe von max. 25 mm, nur einseitig zulässig
    (Ziff. 3.3.2.1)
  • Flachgewölbte Deckschienen zulässig (Ziff. 3.3.2.1)
  • Gut umfassbarer Türgriff auf Standardhöhe (kein Knauf oder Muschelgriff)
  • TürbedienungManuelle Türen ohne Türschliesser (Ziff. 7.9.1.1)
  • Freie Fläche neben dem Türgriff auf der Seite des Schwenkbereichs: min. 0.60 m (Ziff. 3.3.3.1).
     x + y = min. 1.20 m
  • Zugang Duschraum: vorzugsweise eine Schiebetüre oder eine nach aussen öffnende Flügeltüre mit Zuziehgriff auf der Schliessseite (Ziff. 7.9.1.1 und Anh. E.3.C)

Empfehlung
Als Hilfe zur Türschliessung ist es sinnvoll auch an der Zimmertüre auf der Schliessseite einen horizontalen Zuziehgriff (Länge min. 0.30 m, Höhe 0.75 m) anzubringen (analog Duschraum-Türe, Anh. E.3.C).

Weiterführende Informationen zu Türen finden Sie im Beitrag «Türen, Fenstertüren und Durchgänge bei öffentlich zugänglichen Bauten».

Bewegungsflächen im Zimmer

Das Zimmer muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Bewegungsfläche ohne Stufen oder Absatz
  • Durchgänge mit einer nutzbaren Breite von min. 1.00 m
  • Freie Wendefläche von min. 1.40 x 1.40 m bei Richtungsänderungen von 90° oder mehr
  • Freie Fläche mit einer Breite von min. 1.40 m an einer Längsseite des Bettes
    (Ziff. 7.9.1.2)

Um diese minimalen Bewegungsflächen zu erreichen, ist es zulässig, einen Teil des Mobiliars bei Bedarf umzustellen oder zu verschieben (Ziff. 7.9.1.2).

Zwei Beispiele

Gästezimmer Typ I, Variante

Betten

  • keine fest montierten Betten, seitliches Verschieben muss möglich sein
  • Höhe: 0.45 – 0.50 m (Ziff. 7.9.1.3)

Tisch und Ablageflächen

  • horizontale Freifläche vor Schreib- und Ablageflächen: min. 1.40 x 1.70 m (Ziff. 7.4.2)
  • Höhe: 0.72 – 0.76 m über Boden; nutzbare Höhe unter der Tischplatte: min. 0.70 m; Tiefe: min. 0.60 m; Breite min. 0.80 m (Ziffer. 7.4.4)

Duschraum

Der Duschraum muss die folgenden Punkte erfüllen (Ziff. 7.9.1.4 und Auslegung SIA 500, 2018, A17):

  • eine direkte Verbindung zum Zimmer um den privaten Bereich nicht verlassen zu müssen.
  • eine Breite als auch eine Länge von min. 1.80 m
  • eine Manövrierfläche vor jedem Sanitärapparat von min. 1.20 x 1.20 m
    – Überschneiden der Manövrierflächen nebeneinanderliegender Apparate zulässig
    – Unterfahrbare Sanitärapparate dürfen die Manövrierfläche bis max. 0.10 m überdecken.

Ein Gästezimmer Typ I ohne direkt zugänglichen Duschraum ist nur bei einem Umbau oder einer Renovation zulässig. In diesem Fall müssen eine rollstuhlgerechte Dusche und ein rollstuhlgerechtes WC auf demselben Stockwerk ohne Stufen oder Absätze erreichbar sein, Dusche und WC vorzugsweise im selben Raum angeordnet (Ziff. 7.9.1.5).

Waschtisch

  • Höhe: max. 0.85 m über Boden
  • Freier Raum unter dem Waschtisch: Breite min. 0.80 m, freie Höhe min. 0.70 m
  • Einhebelmisch-Armatur leicht bedienbar oder Bügelhebel; Montage auf dem Waschtisch oder an der Wand möglich (Ziff. 7.9.1.4 und Anh. E. 3.1.H). Elektrische Armaturen (Touchscreen, usw.) gemäss den Erfahrungen der Fachstelle nicht geeignet

Elevation/Ansicht WC/DuscheWC-Schüssel

  • Montagehöhe (inkl. Brille): 0.46 m
  • Ausladung (Abstand der WC-Vorderkante zur Rückwand) min. 0.65 m
  • Achsabstand von 0.45 m zur seitlichen Wand
  • Bevorzugt: Schüssel mit aufgesetztem Spülkasten
  • Bedingt geeignet: kurze Schüssel mit Spülkasten in abgesetzter Vormauerung, Tiefe max. 0.20 m, Breite max. 0.75 m (Anh. E.3.1.F). Gemäss Empfehlung der Fachstelle soll die Vormauerung («V» in der Abbildung) nicht mehr als 1.00 m hoch sein
  • Bedingt geeignet: lange Schüssel mit UP-Spülkasten und separater Rückenlehne; Abstand der Rücklehne zur Wand an der Wand 0.15 – 0.20 m (Anh. E.3.1.F)Empfehlung
    Zur Vereinfachung der Körperpflege ist sinnvoll eine Dusch-WC-Anlage einzusetzen. Elektrische WC-Spülung oder Touchscreen-Spülungen sind hingegen nicht geeignet.

Dusche

  • schwellenlose Fläche: min. 0.90 x 1.10 m durch einen Duschvorhang als Spritzschutz definiert
  • Entwässerungsbereich: empfehlen 1.10 x 1.20 m (nach Norm min. 1.20 x 1.40 m); mit einem Gefälle von max. 2% oder einer Entwässerung mit Boden- oder Wandrinnen; Bodenablauf in grösstmöglicher Entfernung zur Tür
  • Duschstuhl oder Klappsitz auf der schmalen Seite des Duschbereichs; Montagehöhe 0.46 m über Boden; Ausladung min. 0.45 m
  • Einhebelmisch-Armatur leicht bedienbar, Hebellänge min. 0.15 m oder Bügelhebel; auf der Wand seitlich vom Duschsitz; Höhe max. 1.00 m über Boden (Ziff. 7.1.9.4 et Anh. E.3.1.Q). Elektrische Armaturen (Touchscreen, berührungslose Armaturen usw.) in Duschräumen gemäss den Erfahrungen der Fachstelle nicht geeignet

Fixe L-förmige Haltegriffe

  • Einteilig oder in zwei Teilen (horizontaler und vertikaler Griff)
  • Je ein L-förmiger Haltegriff seitlich neben der WC-Schüssel sowie bei der Duscharmatur
  • Horizontaler Griff: Länge min. 0.50 m; Achshöhe: max. 0.75 m ab Boden
  • Länge vertikaler Griff für WC: min. 1.00 m; für Dusche: min. 1.20 m (Anh. E.3.1.D)

Empfehlung der Fachstelle
Der vertikale Griff in der Dusche kann als Duschgleitstange verwendet werden.

Klappgriffe

  • Je ein Klappgriff auf der freien Seite der WC-Schüssel sowie des Klappsitzes im Duschbereich
  • Höhe max. 0,75 m ab Boden; Länge. min. 0.75 m
  • Einhändig bedienbar, inkl. einer allfälligen Verriegelung (Anh. E.3.1.E)

Montage bei Bedarf 
An Stelle von fest montierten L-förmigen Haltegriffen und Klappgriffen können auch lediglich Montageplatten installiert werden an welchen die Griffe bei Bedarf eingehängt werden. Die Montageeinrichtung kann mit einer Deckplatte verkleidet werden. Diese Lösung kann auch für den Duschsitz eingesetzt werden.

Zubehör

  • WC-Papierhalter und Hygieneboxunter dem horizontalen Haltegriff anordnen; vorzugsweise in der Mauer versenkt
  • Festmontierte Seifenspender beim Waschtisch: Unterkannte max. 0.95 m über Boden
  • Seifenspender oder Seifen-Nische bei der Dusche: über dem horizontalen Teil des L-Haltegriffs, max. 0.85 m über Boden oder Seifenkorb unterhalb des L-Haltegriffs, Ausladung max. 0.10 m
  • Spiegel: Fest montiert; Unterkante max. 1.00 m, Oberkante min. 1.80 m über Boden; Kippspiegel nicht zulässig (Anh. E.3.J)
  • Spiegelschrankwenn erwünscht, Unterkante max. 1.05 m über Boden, Ausladung max. 0.15 m
  • Ablagefläche neben Waschbecken: Unterfahrbar, integriert im Waschbecken zulässig
  • Ablagefläche bei WC: Erwünscht, vorzugsweise in einer Nische über dem L-Haltegriff oder unterhalb des L-Haltegriffs mit WC-Papierhalter kombiniert
  • Handtuchspender: Bedienhöhe max. 1.10 m über Boden; Handtuchspender vorsehen, auch wenn Händetrockner vorhanden sind.
  • Kleiderhaken: Auf einer Bedienhöhe von max. 1.10 m über Boden; an einer Wand montiert (nicht an der Türe)

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt 011 «Duschräume mit WC».

Bodenbeläge

Im Gästezimmer Typ I muss ein Bodenbelag eingesetzt werden, der gemäss Norm SIA 500 (Ziff. 3.2.6 und Anh. B) gut geeignet ist. Teppichbeläge sind daher nicht zulässig. Gut geeignete Beläge sind in der Tabelle 7 der Norm mit ++ bezeichnet.

Der Bodenbelag im Duschraum muss folgende Anforderungen an die Rutschfestigkeit erfüllen:

  • Wenn eine Duschwanne installiert ist, sind Beläge zu verwenden, die mindestens die Anforderungen an Fliesen der Klasse GB1/A (DIN R11) erfüllen.
  • Bei gefliestem Duschbereich muss der Bodenbelag im gesamten Raum die Anforderungen an Fliesen der Klasse GB2/B (DIN R12) erfüllen.

Weitere Informationen über Bodenbeläge finden Sie in unserem Beitrag «Böden und Bodenbeläge in öffentlich zugänglichen Bauten» und in der bfu-Dokumentation Anforderungsliste Bodenbeläge.

Balkone und Terrassen

Der Zugang zu einem Balkon oder einer Terrasse muss die folgenden Anforderungen erfüllen (Ziff. 3.3.2):

  • vorzugsweise stufenlose Ausbildung der Türschwelle
  • Schwellenhöhe: max. 25 mm, einseitige Absätze zulässig
  • Schwellen bis maximal 2,5 cm über Innen- und Aussenboden (aus zwingend konstruktiven Gründen) zulässig.

Weiterführende Informationen zu den Anforderungen an Balkon oder Terrasse finden Sie im Beitrag «Balkone und Terrassen bei öffentlich zugänglichen Bauten».

Beleuchtung

Eine gut geplante, auf die Sehaufgabe abgestimmte Beleuchtung gewährleistet die Sicherheit und Orientierung für Seh- und Hörbehinderte und ermöglicht das Ablesen von Sprechbewegungen (Anh. D). Für Gästezimmer Typ I macht die Norm SIA 500 keine darüberhinaus keine weiteren Vorgaben. Da es sich um Räume handelt, welche speziell auf die Anforderungen von Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind und somit auch durch viele älteren Menschen genutzt werden, die einen erhöhten Lichtbedarf haben, empfiehlt die Fachstelle die Einhaltung folgender Werte:

Gästezimmer

Die Grundbeleuchtung des Zimmers soll auf dem Boden einen Wartungswert von 300 Lux (lx) aufweisen (empfohlen 500 lx). Eine indirekte und dimmbare Beleuchtung ist gegenüber punktuellen Leuchten vorzuziehen.

Auf oder über dem Tisch sollen Leseleuchten mit einem Dimmer eine Beleuchtungsstärke von min. 750 lx gewährleisten.

Duschraum

Eclairage/Beleuchtung douche/DuschDie Grundbeleuchtung des Duschraums soll auf dem Boden einen Wartungswert von min. 500 lux aufweisen. Damit genügend Licht für die Körperpflege vorhanden ist, sind Deckenleuchten über der WC-Schüssel und im Duschbereich anzubringen.

Zur Vermeidung von Reflexionen und Blendung sind Oberflächen matt zu gestalten sowie Spiegelleuchten mit grossem indirektem Lichtanteil einzusetzen. Eine helle Decke, vorzugsweise weiss, gewährleistet eine gleichmässige Lichtverteilung.

Im Gebäudeinnern muss die Beleuchtung die Anforderungen der Norm SN EN 12464-1 erfüllen. Weiterführende Informationen finden Sie unter «Beleuchtung».

 

Stand 25.07.2019

 

Auslegungen zur Norm SIA 500 aus dem Jahr 2018

Zu diversen Themen sind in den Auslegungen zur Norm SIA 500:2009 aus dem Jahr 2018 Anmerkungen, Erläuterungen und Interpretationen zu finden, die die Anforderungen präzisieren.
– Auslegung A16: Ferienwohnungen, Aparthotel-Wohnungen usw.
– Auslegung A17: Sanitärräume mit direkter Verbindung zum 
Gästezimmer