Wenn eine Wohnung nach dem BehiG oder der kantonalen Baugesetzgebung hindernisfrei zugänglich sein muss, muss auch die Haustürbedienung den Anforderungen an Platzierung und Ausführung von Bedienelementen entsprechen. Unter Ziffer 9.6 nennt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» die minimalen Anforderungen an Bedienelemente im Wohnungsbau.
Bedienelemente
Die Bedienung von Tastaturen, Schaltern, Armaturen, Türgriffen, Fenstergriffen, Gegensprechanlagen usw. muss folgenden unterschiedlichen Anforderungen entsprechen, je nach Beeinträchtigung:
- Rollstuhlfahrer: stufenloser Zugang; ausreichende Manövrierfläche; Höhe der Bedienelementen 0.80 m bis 1.10 m über Boden, nicht in Ecken platzieren.
- Manuell eingeschränkte Personen, ältere Menschen: grosse, leichtgängige Bedienungselemente.
- Personen mit Sehbehinderung: Bedienungselemente klar erkennbar und unterscheidbar, ertastbar; kein Touchscreen.
- Personen mit Hörbehinderung: Gegensprechanlagen mit optischer Sprechaufforderung und Anweisung.
Informationen zum Hauseingangsbereich finden Sie im Beitrag «Hauseingangsbereich in Wohnbauten».
Positionierung und Ausführung der Bedienelemente
Sonnerie- und Gegensprechanlagen sind im Allgemeinen so auszuführen, dass auch mobilitäts-, seh- und hörbehinderte und kleinwüchsige Besucher das Haus ohne Hilfe Dritter betreten können. Eine optische Sprechaufforderung z.B. hilft hörbehinderten Besuchern die Gegensprechanlage zu benutzen. Akustische Entriegelungszeichen sind nicht zuletzt für Sehbehinderte eine Hilfe.
Bedienelemente beim Hauszugang
- Installationshöhe aller Bedienelemente (Gegensprechanlage, Klingel, Lichtschalter, Türdrücker, Briefkästen, Ziff. 9.6.1):
– oberstes zu bedienendes Element: max. 1.10 m über Boden
– unterstes Element: min. 0.80 m über Boden
– gemäss Auslegungen SIA 500:2009, A22, und im Sinne der Anpassbarkeit gemäss Ziffer 1.2 kann akzeptiert werden, dass mindestens die Oberkante der untersten Reihe der Briefkästen und die unterste Reihe der Klingeltasten max. 1.10 über Boden angeordnet werden. Damit ist gewährleistet, dass die Zuteilung der Briefkästen und Klingeln bedarfsgerecht geändert werden. Für Besucher im Rollstuhl kann es jedoch schwierig sein, die höheren Klingeltasten zu erreichen. Für Klingelanlagen mit mehr als 4-5 übereinanderliegende Tasten wird deshalb eine mehrreihige Tastenanordnung empfohlen.
Lautsprecher und Mikrofon können sich auf einer Höhe von max. 1.40 m über Boden befinden. - Anordnung horizontal (Ziff. 9.6.1 und Auslegungen SIA 500:2009, A22):
– bei Platzierung in Nische max. 0.25 m von Front zurückversetzt für rollstuhlgerechte Erreichbarkeit
– Freifläche vor Bedienelement: min. 0.70 m beidseitig für rollstuhlgerechte Erreichbarkeit
– einseitige Freifläche von 0.70 m nur bedingt zulässig - Die Freigabefunktion der Türentriegelung an fernbedienten Hauseingangstüren muss auch optisch und akustisch anzeigt werden.
Wesentliche Informationen und Instruktionen zur Nutzung der Türanlage müssen optisch übermittelt werden (Ziff. 9.6.3):
– mittels Anzeigen auf Displays, z.B. «Bitte eintreten» und «Bitte sprechen»
– oder durch VideoanlagenEmpfehlung
Eine Video-Türsprechanlage erleichtert die Kommunikation für hörbehinderte Menschen und erhöht zudem die Sicherheit.
Gegensprechanlage im Wohnungsinneren
- Installationshöhe (Ziff. 9.6.1 und Auslegungen SIA 500:2009, A22):
– Oberkante der Anlage: max. 1.40 m
– oberstes Bedienelement der Gegensprechanlage: max. 1.10 m über Boden
– unterstes Element: min. 0.80 m über Boden - Anordnung horizontal (Ziff. 9.6.1 und Auslegungen SIA 500:2009, A22):
– Freifläche vor Bedienelement: min. 0.70 m beidseitig, d.h. min. 0.70 m von Raumecke entfernt
– Platzierung in Nischen: max. 0.25 m von Front zurückversetztEmpfehlung
Lautstärke der Gegensprechanlage regelbar wählen, vorzugsweise Anlage mit Telefonhörer und Videobild.
Stand 02.05.2023