
Wenn eine Wohnung nach dem BehiG oder der kantonalen Baugesetzgebung hindernisfrei zugänglich sein muss, muss auch die Haustürbedienung den Anforderungen an Platzierung und Ausführung von Bedienelementen entsprechen. Unter Ziffer 9.6 nennt die SIA Norm 500 «Hindernisfreie Bauten» die minimalen Anforderungen an Bedienelemente im Wohnungsbau.
Bedienelemente
Die Bedienung von Tastaturen, Schaltern, Armaturen, Türgriffen, Fenstergriffen, usw. muss folgenden unterschiedlichen Anforderungen entsprechen, je nach Beeinträchtigung:
- Rollstuhlfahrer: stufenloser Zugang; ausreichende Manövrierfläche; Höhe der Bedienelementen 0.80 m bis 1.10 m über Boden, nicht in Ecken platzieren.
- Manuell eingeschränkte Personen, ältere Menschen: grosse, leichtgängige Bedienungselemente.
- Personen mit Sehbehinderung: Bedienungselemente klar erkennbar und unterscheidbar, ertastbar; kein Touchscreen.
- Personen mit Hörbehinderung: Gegensprechanlagen mit optischer Sprechaufforderung und Anweisung.
Informationen zu Hauseingangsbereich finden Sie im Beitrag «Hauseingangsbereich in Wohnbauten».
Gegensprechanlage und Displays
Gegensprechanlagen sind im Allgemeinen so auszuführen, dass auch mobilitäts-, seh- und hörbehinderte und kleinwüchsige Besucher das Haus ohne Hilfe Dritter betreten können. Eine optische Sprechaufforderung z.B. hilft hörbehinderten Besuchern die Gegensprechanlage zu benutzen. Akustische Entriegelungszeichen sind nicht zuletzt für Sehbehinderte eine Hilfe.
Gegensprechanlage beim Hauszugang
- Installationshöhe aller Bedienelemente (Gegensprechanlage, Klingel, Lichtschalter, Türdrücker, Briefkästen, Ziff. 9.6.1 und Auslegung SIA 500, 2018, A22):
– oberstes zu bedienendes Element: max. 1.10 m über Boden
– unterstes Element: min. 0.80 m über Boden
Lautsprecher und Mikrofon können sich auf einer Höhe von max. 1.40 m über Boden befinden. - Anordnung horizontal (Ziff. 9.6.1 und Auslegung SIA 500, 2018, A22):
– bei Platzierung in Nische max. 0.25 m von Front zurückversetzt für rollstuhlgerechte Erreichbarkeit
– Freifläche vor Bedienelement: min. 0.70 m beidseitig für rollstuhlgerechte Erreichbarkeit
– einseitige Freifläche von 0.70 m nur bedingt zulässig - Die Freigabefunktion der Türentriegelung an fernbedienten Hauseingangstüren muss auch optisch und akustisch anzeigt werden.
Wesentliche Informationen und Instruktionen zur Nutzung der Türanlage müssen optisch übermittelt werden (Ziff. 9.6.3):
– mittels Anzeigen auf Displays, z.B. «Bitte eintreten» und «Bitte sprechen»
– oder durch VideoanlagenEmpfehlung
Eine Video-Türsprechanlage erleichtert die Kommunikation für hörbehinderte Menschen und erhöht zudem die Sicherheit.
Gegensprechanlage im Wohnungsinneren
- Installationshöhe (Ziff. 9.6.1 und Auslegung SIA 500, 2018, A22):
– Oberkante der Anlage: max. 1.40 m
– oberstes Bedienelement der Gegensprechanlage: max. 1.10 m über Boden
– unterstes Element: min. 0.80 m über Boden - Anordnung horizontal (Ziff. 9.6.1 und Auslegung SIA 500, 2018, A22):
– Freifläche vor Bedienelement: min. 0.70 m beidseitig, d.h. min. 0.70 m von Raumecke entfernt
– Platzierung in Nischen: max. 0.25 m von Front zurückversetztEmpfehlung
Lautstärke der Gegensprechanlage regelbar wählen, vorzugsweise Anlage mit Telefonhörer und Videobild.
Gegensprechanlage im Aufzug
- Für Bedienelemente im Aufzug gilt die Norm SN EN 81-70 «Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen» (Ziff. 9.6.2)
Stand 25.07.2019
Auslegungen zur Norm SIA 500 aus dem Jahr 2018
Zu diversen Themen sind in den Auslegungen zur Norm SIA 500:2009 aus dem Jahr 2018 Anmerkungen, Erläuterungen und Interpretationen zu finden, die die Anforderungen präzisieren.
– Auslegung A22: Anordnung von Klingeln und Briefkästen in Wohnbauten