Alle Hotels, Herbergen und Campingplätze die Gästeunterkünfte öffentlich anbieten, müssen auch Gäste mit Behinderungen beherbergen können.

Nach Norm SIA 500 gelten Hotels, Pensionen, Herbergen, und Tagungsstätten sowie sinngemäss auch Studentenwohnheime, Notunterkünfte oder Strafvollzugsanstalten, als Betriebe die Unterkünfte anbieten (Anh. A.7.1). Einrichtungen mit solchen Angeboten und Nutzungszwecken gehören zu den öffentlich zugänglichen Bauten, welche dem Publikum offenstehen. Für die allgemeine horizontale Erschliessung, vertikale Erschliessung, Orientierung, Beleuchtung, RaumakustikBeschallungsanlagen, Beschrif­tungen und Bedienelemente müssen generell die Anforderungen gemäss den Kapiteln 3 – 8 erfüllt werden.

Hinweis
Ferienwohnungen, Aparthotel-Wohnungen usw. sind als Teile von Beherbergungsstätten zu betrachten. Somit müssen diese die Anforderungen für Gästezimmer Typ I und II erfüllen (Ziff. 7.9, Anh. A.7.3 und Auslegung SIA 500, 2018, A16).

Ergänzend dazu müssen Hotels und Bauten mit Unterkünften die folgenden Anforderungen nach Anhang A. 7 erfüllen:

Empfangsbereich

Gästezimmer

Die Norm SIA 500 unterscheidet zwei Anforderungsqualitäten von hindernisfreien Gästezimmer: Gästezimmer – Typ l (geeignet für Gäste im Rollstuhl) und Gästezimmer – Typ ll (geeignet für Menschen mit Gebehinderung).

Betriebe die Unterkünfte anbieten müssen mindestens anbieten (Anh. A.7.3):

  • 3% als Gästezimmer – Typ l (Ziff. 7.9.1)
  • mind. 20% als Gästezimmer – Typ ll (Ziff. 7.9.2), vorzugsweise alle Zimmer.

Während der Typ I eine umfassende Rollstuhlgerechtigkeit gewährleistet, ermöglicht der Typ II wenigstens eine Nutzung für Gäste die weniger stark in ihrer Mobilität eingeschränkt aber auf Hilfsmittel wie ein Rollator oder Gehstöcke angewiesen sind sowie diejenigen, welche aus einem Rollstuhl noch aufstehen können. Dadurch kann ein bedarfsgerechtes, breiteres und flexibleres Angebot geschaffen werden ohne, dass die Anzahl der Typ I Gästezimmer erhöht werden muss.

Die detaillierten Anforderungen finden Sie in den Beiträgen zum Gästezimmer Typ I und zum Gästezimmer Typ II.

Mehrbetträume und Schlafsäle

  • In Beherbergungsbetrieben mit Mehrbetträumen und Schlafsälen müssen für 4% aller Schlafplätze, mindestens jedoch 2 Schlafplätze, ein stufenfreier Zugang und genügende Zugangsbreiten bzw. Bewegungsflächen im Zimmer gewährleistet werden (Anh. A.7, Ziff. 7.9.2.1):
    • mindestens 0,80 m Breite bei Türen und Durchgängen
    • mindestens 1,20 m Breite der Eingangsbereiche und Korridore und an einer Längsseite des Bettes
  • Auf demselben Geschoss muss mindestens 1 WC und 1 Dusche rollstuhlgerecht gemäss Anhang E verfügbar sein. Vorzugsweise als kombinierter WC-Duschen-Raum gemäss Anhang E.3 oder anhand den Empfehlungen der Fachstelle gemäss Merkblatt 011 «Duschräume mit WC».

Sauna

Mehr Informationen zur Sauna hindernisfrei finden Sie im Artikel «Sauna».

Campingplätze

Gemäss Anhang A.7.5:

  • Für min. 25% der Stellplätze muss die Erschliessung entsprechend den Anforderungen von Kapitel 3 gewährleistet und als Bodenbelag Rasen, Wiese oder ein fester Naturbelag aufweisen.
  • Die dem Stellplatz zugehörigen Installationen und Einrichtungen müssen die Bedienbarkeit gemäss Ziff. 6.1. gewährleisten.
  • Die den Stellplätzen zugeordneten WC- und Duschanlagen müssen mindestens 1 WC und 1 Dusche gemäss Anhang E aufweisen, dies vorzugsweise als kombinierter WC-Duschen-Raumgemäss Anhang E.3 oder anhand den Empfehlungen der Fachstelle gemäss Merkblatt 011 «Duschräume mit WC».

Anpassungen und Renovation

Die Vorgaben gelten grundsätzlich auch für die Anpassung und Renovation bestehender Bauten. Wo bestehende Gegebenheiten die Erfüllung der Regelvorgabe verhindern oder einen unverhältnismässigen Aufwand erfordern, zeigt die Norm für einzelne Anforderungen bedingt zulässige Abweichungen auf. Es muss jedoch für den konkreten Einzelfall begründet nachgewiesen werden, dass bestehende Gegebenheiten die Erfüllung der Regelvorgabe verunmöglichen (Ziff. 1.2).

 

Ergänzende Empfehlungen zur Norm SIA 500 mit praxisgerechten Lösungsvorschlägen enthalten auch die Richtlinie «Hotel, Restaurant, Ferienwohnungen»und das Merkblatt «011 Duschräume mit WC»der Schweizer Fachstelle.

 

Stand 25.07.2019

 

Auslegungen zur Norm SIA 500 aus dem Jahr 2018

Zu diversen Themen sind in den Auslegungen zur Norm SIA 500:2009 aus dem Jahr 2018 Anmerkungen, Erläuterungen und Interpretationen zu finden, die die Anforderungen präzisieren.
– Auslegung A16: Ferienwohnungen, Aparthotel-Wohnungen usw.