Orientierungssystem mit hellem Steinband Shopville Zürich HB
Mindestkontraste sind eine unabdingbare Voraussetzung, um die Sicherheit und Orientierung von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen zu gewährleisten.

Gute Kontraste ermöglichen es ein reduziertes Sehpotenzial optimal einzusetzen. Sie tragen damit zur Wahrnehmung von Informationen bei. Wo das schnelle Erfassen von baulichen Elementen, Markierungen und Signalisationen erforderlich ist, erhöhen gute visuelle Kontraste die Sicherheit massgeblich. Die Mindestanforderungen an Kontraste für unterschiedliche Prioritätsstufen sind in der Norm SIA 500 Ziffer 4.3 geregelt, ebenso bei welchen Gebäudeteilen Kontraste welcher Prioritätsstufe eingesetzt werden müssen. Informationen zur Bestimmung der Kontraste finden sich in Anhang D.2. Die Richtlinien zur Planung und Bestimmung visueller Kontraste der Schweizer Fachstelle geben weitere hilfreiche Informationen für die Planung.

Grundsätzlich gilt, dass Helligkeits- und Farbkontraste von Gebäudeteilen und Signalisationen die Orientierung und Bewegungssicherheit unterstützen müssen, dies unter den vorhandenen Beleuchtungsbedingungen. Dabei dürfen kontrastierende oder gemusterte Flächen keine Täuschungen hervorrufen (Ziff. 4.1.2).

Kontraste für die Erkennbarkeit folgender Informationen sind in der Norm SIA 500 geregelt.

ZifferGebäudeelementPrioritätsstufe
3.3.7.1Türen: Türflügel und/oder Türrahmen hervorhebenII
3.4.4.2Hindernisse: mit einer Markierung versehen
oder als ganzes hervorheben
II
3.6.3Treppen und Stufen: markierenI
3.7.7Befehlsgeber im Aufzug: kontrastreich hervorhebenII
3.9.1Trittkanten oder Kammplatten bei Fahrtreppen: markierenI
6.1.4Klingel- und Ruftaster: kontrastreich hervorhebenII
6.2.1Beschriftung und Piktogramme: kontrastreich hervorhebenI

Mindestkontraste

Die Mindestwerte des Helligkeitskontrastes müssen gemäss der Funktion einer Sehaufgabe die Werte nach folgender Tabelle erfüllen:

PrioritätsstufeKontrastVerhältnis der ReflexionsgradeFunktion
IK ≥ 0.6ρhF ≥ 4 ρdFWarnung, Beschriftung
IIK ≥ 0.3ρhF ≥ 2 ρdFFührung, Orientierung

hF : helle Fläche; dF: dunkle Fläche

Dabei muss der Reflexionsgrad der hellen Fläche immer mindestens ρ ≥ 0.6 betragen!

zudem gelten folgende Grundsätze (Ziff. 4.3.2 und 4.3.3):

  • Markierungen mit Warnfunktion sind mit diffus reflektierenden Oberflächen auszubilden.
  • Retroreflektierende Markierungen sind zulässig.
  • Farbkontraste können eingesetzt werden um Informationen zu verdeutlichen, die Farben sind aber so zu wählen, dass der erforderliche Helligkeitskontrast (gemäss Prioritätsstufe) erfüllt ist.

Bestimmung des Kontrasts

Die Bestimmung der Kontraste kann anhand der Reflexionsgrade der beiden Flächen erfolgen. Der Reflexionsgrad ρ bezeichnet, den von einer Fläche reflektierten Anteil des Lichtes, welches auf die Fläche auftrifft. Dabei ist der Reflexionsgrad einer absolut schwarzen Fläche 0, jener einer absolut weissen Fläche 1. In der Praxis werden jedoch Reflexionsgrade von 0 und 1 nie erreicht. Der Reflexionsgrad eines Materials oder einer Farbe kann im Labor ermittelt werden (Materialwert). Für viel Materialien und Farben werden diese Materialwerte vom Hersteller angegeben. (Anh. D Ziff. 2.1.1)

Sind die Reflexionsgrade ρ nicht gegeben oder muss der Kontrast am Objekt bestimmt werden, z.B., um den Zeitpunkt der Erneuerung einer Markierung zu bestimmen, kann der Kontrast K auch anhand der Leuchtdichten L der beiden Flächen bestimmt werden. Die Messung der Leuchtdichte L in cd/m2 am Objekt soll in den für die Information relevanten Blickwinkeln erfolgen. Je nach Einsatzort sind die Kontraste im trockenen und im nassen Zustand zu bestimmen. (Anh. D Ziff. 2.1.2)

Die Leuchtdichten diffus reflektierender Oberflächen verhalten sich proportional zu deren Reflexoinsgraden, weshalb der Kontrast sowohl durch das Verhältnis der Reflexionsgrade als auch durch das Verhältnis der Leuchtdichten gemäss Tabelle bestimmt werden kann. (Anh. D Ziff. 2.1.3)

KontrastVerhältnis der ReflexionsgradeVerhältnis der Leuchtdichten
K ≥ 0.6ρhF ≥ 4 ρdFLhF ≥ 4 LdF
K ≥ 0.3ρhF ≥ 2 ρdFLhF ≥ 2 LdF

hF: helle Fläche; dF: dunkle Fläche

Verhältnis Kontrast – Beleuchtung

Bei höherem Beleuchtungsniveau sind dieselben Kontraste besser wahrnehmbar als bei tieferem. Insbesondere bei Informationen mit Warnfunktion sind die Anforderungen an den Mindestkontraste und die Anforderungen an die Beleuchtung nach Norm SN EN 12464-1 gleichzeitig zu erfüllen. (Anh. D Ziff. 2.2)

Reflexionen und Glanz

Reflexionen und Glanz können Kontraste reduzieren oder aufheben. Reflektierende Materialien, wie z.B. Chromstahl, können je nach Position das Beobachters und Einfallswinkels des Lichts sehr hell oder sehr dunkel erscheinen. Reflektierende Materialien sind deshalb, mit Ausnahme der für Markierungen entwickelten retrorefltierendne Materialen, für Markierungen ungeeingent. (Anh. D Ziff. 2.3)

Farbkombinationen

Für Farbkontraste geeignete Farbkombinationen sind (Anh. D Ziff. 2.4):

Objekt Hintergrund
hell auf dunkelweiss, gelbschwarz, violett, dunkelblau, dunkelrot, dunkelgrün
dunkel auf hellschwarz, dunkelblauweiss, gelb, hellgrün

 

An die visuellen Kontraste gelten für Bauten in denen sich ältere oder sehbehinderte Menschen aufhalten, wie Alters- und Pflegeeinrichtungen, höhere Anforderungen. Die Broschüre «Sehbehinderte Menschen in Alterseinrichtungen» von l’Association pour le Bien des Aveugles et malvoyants, Genève, ist zu beachten.

 

Stand am 10.11.2020