Küche Wohnung
Ausreichend Platz und überlegte Anordnung der Elemente sind hier die wichtigste Vorraussetzung für individuelle Anpassung und Nutzung.

Anpassbare Küchen unterscheiden sich nicht vom üblichen Küchenstandard im Wohnungsbau, sie brauchen nicht von vornherein behindertengerecht ausgeführt zu sein. Vielmehr sollen sie einige wenige Vorraussetzungen erfüllen, damit individuelle Anpassungen für behinderte Bewohner nachträglich möglich sind.

Die minimalen Anforderungen an einen hindernisfrei anpassbaren Küchenraum in Wohnbauten, nennt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» im Kapitel 10.

allgemeine Anforderungen

  • Bodenflächen gefällefrei, stufen- und absatzlos (Ziff. 10.1.1)
  • nutzbare Türbreite mind. 0.80 m (Ziff. 9.2.1)
  • Türen und Durchgänge möglichst ohne Absatz; maximal zulässiger Absatz wäre einseitig 25 mm hoch oder alternativ als flachgewölbte Deckschiene ausgeführt (Ziff. 9.2.2)

Dimension und Anordnung

  • Spülbecken und Kochfeld müssen sich in einer zusammenhängenden Zeile befinden (Ziff. 10.3.2). Eine Über-Eck Anordnung ist möglich.
  • Der Bereich zwischen Spülbecken und Kochfeld muss als durchgehende Arbeitsfläche von mind. 0.25 m und max. 0.90 m ausgebildet sein (Ziff. 10.3.2). So können Töpfe zwischen Herd und Spülbecken hin und her geschoben werden. Bei Bedarf lässt sich dieser Bereich für das Arbeiten im Sitzen unterfahrbar machen.
  • Eine zusätzliche, unterfahrbare Arbeitsfläche von mind. 0.60 m  x 1.10 m soll im Bereich der Küche vorhanden sein oder geschaffen werden können. Diese darf die notwendige Manövrierfläche vor Kochfeld und Spülbecken nicht reduzieren (Ziff. 10.3.3). Ein Küchentisch beispielsweise.
  • Der Durchgang zwischen Küchenelementen und seitlich dazu angeordneter Wand oder Einbaute ist mind. 1.00 m breit (Ziff. 10.1.1).

Empfehlungen

  • Die Küchenkombination muss mindestens aus 5 vollen Elementen bestehen, damit unterschiedliche Anpassungen möglich sind.
  • Eine freie Stellfläche für die Platzierung von 1 – 2 weiteren Möbelelementen ermöglicht Stauraum zu kompensieren, der z.B. durch eine Unterfahrbarkeit wegfällt oder in Oberschränken nicht erreichbar ist.
  • Es ist empfehlenswert, die geforderte zusätzliche Arbeitsfläche auf Tischhöhe anzubieten (z.B. als Küchentisch oder montiert), max. 0.76 m hoch und bis 0.70 m Höhe unterfahrbar, damit sie von einem Rollstuhlfahrer gut genutzt werden kann.

Einzeilige und L-förmige Küche

  • Vor Spülbecken, Arbeitsfläche und Herd ist eine freie Bewegungs- und Wendefläche von mind. 1.40 m x 1.70 m (Wenden um 180°) erforderlich, um mit dem Rollstuhl zu manövrieren (Ziff. 10.3.1).

Zweizeilige Küche oder Kochinsel

  • Der Abstand zwischen den Zeilen darf auf 1.20 m reduziert werden, sofern die Küchenkombination bei Bedarf unterfahrbar gemacht werden kann, sodass eine Wendefläche von mind. 1.40 x 1.70 m entsteht (Ziff. 10.3.1).
    Nachteil: die Unterschränke gehen als Stauraum verloren.
  • Sind Herd und Spülbecken nicht auf der selben Arbeitsfläche angeordnet, muss zwingend neben dem Herd ein zusätzlicher Wasseranschluss mit Ausgussbecken erstellt werden. (Ziff. 10.3.2)

Empfehlung

  • Mit einem Abstand von 1.40 m zwischen den Zeilen sind die Unterbauelemente gut zugänglich und müssen nur dort entfernt werden, wo es für das Arbeiten erwünscht ist.

 

Eizeilige Küche mit durchgehendem ArbeitsbereichAbb.: Einzeilige Küche:
Durchgehender Arbeitsbereich zwischen Spülbecken und Herd

 

 

 

 

 

L-förmige KücheAbb.: L-förmige Küche:
Durchgehender Arbeitsbereich zwischen Spülbecken und Herd

 

 

 

 

 

Zweizeilige KücheAbb.: Zweitzeilige Küche:
Ein Abstand von 1.40 m ermöglicht das Manövrieren im Rollstuhl

 

 

 

 

 

KochinselAbb.: Kochinsel:
Ein Spülbecken neben dem Kochherd ermöglicht es, mit Töpfen sicher zu hantieren.

 

 

 

 

 

Massnahmen zur Reduktion des Anpassungsaufwandes

  • Werden Küchenelemente auf dem Fertigboden aufgestellt, lassen sie sich bei Bedarf einfacher verschieben oder entfernen, um Manövrierflächen und Unterfahrbarkeit anzupassen.
  • Sind Sockel unterhalb von Spülbecken, Arbeitsfläche und Herd einfach demontierbar und nicht als Installationsraum genutzt, kann die Küchenkombination problemlos an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.
  • Drehknöpfe an den Geräten sind in der Regel für alle nutzbar, der Touchscreen ist hingegen ungeeignet. Mit Technologien wie z.B. Sprachsteuerung oder Schnittstellen für Hilfsmittel können Alternativen angeboten werden.
  • Ein zusätzliches Küchenelement mit Anschlüssen für eine Waschmaschine soll vorgesehen werden, falls Waschmaschinen innerhalb der Wohnungen angeboten werden und im Sanitärraum oder Reduit die Manövrierflächen nicht ausreichen.

Eine geschickte Auswahl und Anordnung der Küchengeräte reduziert den Aufwand für spätere Anpassungen:

  • Der Kühlschrank wird so eingebaut, dass mind. 2/3 im bedienbaren Bereich zwischen 0.30 m und 1.20 m liegt.
  • Der Tiefkühler (TK) ist im unteren Bereich des Kühlschranks integriert oder separat mit Oberkante auf max. 0.90 m Höhe platziert.
  • Das Kochfeld hat eine Bedienung in der Front mit Drehknöpfen, z.B. Kombigerät mit Backofen.
  • Sind Mikrowelle (MW) oder Backofen (BO) im Hochschrank eingebaut, liegt die geöffnete Türklappe max. 0.90 m über Boden.
  • Der Dampfabzug (DA) hat eine Fernbedienung oder Schnittstelle zu einem Smartgerät.
  • Die Wasserarmatur hat einen Einhebelmischer, vorzugsweise mit Auszugsbrause.

Küchenzeilenansichten mit Beispielen für Anpassbarkeit und Erreichbarkeit der GeräteAbb.: Anwendungsbeispiele für Anpassbarkeit und Erreichbarkeit der Geräte für Personen mit Rollstuhl oder Rollator.

 

 

Weitergehende Erläuterungen und detaillierte Angaben zu minimalen Wende- und Stellflächen finden Sie in unserer Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar» und in unserem Merkblatt 016 «Küchen im Wohnungsbau».

 

Stand 27.07.2023

      Bauten mit Wohnungen: Anpassbare Wohnungen und Studentenunterkünfte. Themen Fachinformationen: Bewegungsfläche / Durchfahrbreite und Küchen.