
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» nennt im Kapitel 10 die minimalen Anforderungen an einen hindernisfrei anpassbaren Küchenraum im Wohnungsbau.
Anpassbare Küchen unterscheiden sich nicht vom üblichen Küchenstandard im Wohnungsbau, sie brauchen nicht von vornherein behindertengerecht ausgeführt zu sein. Vielmehr sollen sie einige wenige Vorraussetzungen erfüllen, damit individuelle Anpassungen für behinderte Bewohner nachträglich möglich sind.
Anforderungen an anpassbare Küchen
- Boden eben, stufen- und schwellenlos; Absatz: max. 2.5 cm (Ziff. 10.1.1)
- Nutzbare Türbreite min. 0.80 m (Ziff. 9.2.1)
- Türen und Durchgänge möglichst ohne Absatz; maximal zulässiger Absatz wäre einseitig 2.5 cm hoch oder alternativ als flachgewölbte Deckschiene ausgeführt (Ziff. 9.2.2)
- Wendefläche von min. 1.40 x 1.70 m (180°) vor Spüle und vor Kochherd (Ziff. 10.3.1) bei einzeiligen und L-förmigen Küchen
- In Zweifrontenküchen möglicher minimaler Abstand zwischen den Fronten 1.20 m (Ziff. 10.3.1)
In diesem Fall müssen die Küchenkombinationen auf mindestens einer Seite unterfahrbar gemacht werden können, damit eine Wendefläche von min. 1.40 x 1.70 m (180°) entsteht. - Spüle und Herd müssen sich in einer zusammenhängenden Zeile befinden. Eine Über-Eck Anordnung ist möglich.
- Arbeitsfläche zwischen Spüle und Kochherd notwendig; Abstand zwischen Spüle und Kochherd min. 0.25 m, max. 0.90 m (Ziff. 10.3.2)
- Unterfahrbare Arbeitsfläche von min. 0.60 x 1.10 m ausserhalb der Wende-/Freifläche von Spüle und Herd; ausgeführt oder bereitstellbar (Ziff. 10.3.3).
Planungsempfehlungen der Fachstelle
- Spüle und Herd in einer zusammenhängenden Zeile sind sinnvoll, für das Transferieren einer Pfanne ohne grossen Kraftaufwand und um Unfälle mit kochenden Flüssigkeiten zu minimieren.
- Die Küchenkombination muss mindestens aus 5 vollen Elementen bestehen, damit unterschiedliche Anpassungen möglich sind.
- Eine Abstellfläche von min. einem halben, max. anderthalb Elementen zwischen Spüle und Kochfeld ermöglicht eine kostengünstige und platzsparende Unterfahrbarmachung bei Bedarf.
- Eine Arbeitsfläche auf Tischhöhe soll vorhanden sein oder geschaffen werden können (z.B. Küchentisch).
- Als Kompensation für wegfallende Stauräume sollte eine freie Stellfläche für die Platzierung von 1 bis 2 weiteren Möbeln vorgesehen werden.
– Beispielhafte Anordnungen –
Bsp. einzeilige Küche
Bsp. Zweitfrontenküche
Bsp. L-förmige Küche
Weitergehende Erläuterungen, detaillierte Angaben zu minimalen Wende- und Stellflächen und vermasste Grundrissbeispiele finden Sie in unserer Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar» und in unserem Merkblatt 016 «Küchen im Wohnungsbau».
Stand 01.07.2017