Waschküche mit schwellenlosem Zugang
Nebenräume in Wohnbauten müssen zugänglich sein oder im Bedarfsfall zugänglich gemacht werden können. Dazu bedarf es vor allem ausreichende Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen sowie den Verzicht auf Stufen oder Absätze.

Zu Nebenräumen zählen Kellerabteile, Waschküche, Heizungsraum, Bastel-, Abstell-, Gemeinschafts-, Velo-, Schutzräume usw. Für diese Räume gilt es gemäss Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» (Ziffer 10.5) folgende minimale Anforderungen zu berücksichtigen:

  • Ein Viertel (Richtwert) der ausserhalb der Wohnung zur Verfügung stehenden Abstellräume muss zugänglich sein (Ziff. 10.5.1), mit Berücksichtigung der Anforderungen an Türen, Durchgänge, Böden und Bedienelemente  (Ziff. 9, Erschliessung bis zu den Wohnungen).
  • Bei Waschküchen ausserhalb der Wohnung muss mindestens eine pro Gebäude hindernisfrei zugänglich oder zugänglich machbar sein (Ziff. 10.5.2), mit Berücksichtigung der Anforderungen an Türen, Durchgänge, Böden und Bedienelemente (Ziff. 9, Erschliessung bis zu den Wohnungen).
  • Die Freifläche vor Waschmaschinen und Tumblern (innerhalb und ausserhalb der Wohnung) von je 1.40 x 1.40 m muss im Sinne der Anpassbarkeit mindestens erschaffbar sein (Ziff. 10.5.3).
    Die Freiflächen vor nebeneinander stehenden Geräten können sich überschneiden.

Hinweise

  • Die Kellerabteile, die rollstuhlgerecht zugänglich sind, müssen nicht ausschliesslich für Rollstuhlfahrer reserviert sein. Je nach Bedarf muss ein Abtausch zwischen Bewohnern stattfinden.
  • Sollten wichtige Nebenräume (z.B. Waschküche) nicht zugänglich sein, sollen sie auf dem Geschoss oder in der Wohnung eingerichtet werden können (Beispiel: Badezimmer oder sep. WC genügend gross für Platzierung der Waschmaschine).
  • Waschmaschine und Tumbler nach Möglichkeit nebeneinander platzieren oder nachträglich so platzierbar vorsehen.
  • Vorspringende Sockel von Objekten (Waschmaschine usw.) vermeiden, um ihre Bedienbarkeit nicht einzuschränken.
  • Bei Allgemein-, Keller- und Abstellräumen, die sich im Luftschutzbereich befinden, ist es sinnvoll, wegnehmbare Schwellen vorzusehen.

Beispielhafte Anordnungen

Nebenräume Wohnbau

Allgemeine Anforderungen

  • Boden: horizontal, stufen- und absatzlos; Absatz max. 2.5 cm (Ziff. 10.1.1 und 9.1.2)
  • Türen und offenen Durchgängen mit einer Länge bis max. 0.60 m:
    – Nutzbare Breite: min. 0.80 m (Ziff. 10.1.1, Korrigenda C3 / 9.2.1);
    Bemerkung: Geöffnete Türflügel, die in den nutzbaren Durchgang ragen, reduzieren die nutzbare Breite.
    – vorzugsweise ohne Absätze ausbilden; 
ein einseitiger Absatz von max. 25 mm oder eine flachgewölbte Deckschienen wäre zulässig. (Ziff. 9.2.2)
  • Geraden Durchgängen ohne Abzweige: Nutzbare Breite min. 1.0 m (Ziff. 10.1.1, Korrigenda C3)
  • Korridore: Nutzbare Breite min. 1.20 (Ziff. 10.1.1, Korrigenda C3 / 9.3.1)

 

Weitergehende Erläuterungen und detaillierte Angaben zu minimalen Wende- und Stellflächen finden Sie in unserer Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar».

 

Stand 20.06.2018

      Bauten mit Wohnungen: Anpassbare Wohnungen und Studentenunterkünfte. Themen Fachinformationen: Keller / Wohnungsnebenräume.