Korridor mit Handlauf und Beschriftung
Bauliche Gestaltung, Materialwahl, Kontraste, Beleuchtung und Signaletik müssen eine sichere Wegführung im Gebäude gewährleisten.

Bauliche und gestalterische Massnahmen zur Orientierung

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» regelt die Grundsätze für Orientierung und Sicherheit im Gebäude:

  • Natürliche und künstliche Lichtquellen müssen eine sichere Wegführung und die Orientierung im Gebäude gewährleisten. Blendungen, Spiegelungen und Reflexe sind zu vermeiden (Ziff. 4.1.1).
  • Gebäudeteile und Signalisationen müssen bei den vorhandenen Beleuchtungsverhältnissen durch entsprechende Helligkeitskontraste die Orientierung und Bewegungssicherheit unterstützen (Ziff. 4.1.2).
  • Gemusterte und kontrastierende Flächen dürfen keine Täuschungen hervorgerufen, z.B. Scheinstufen (Ziff. 4.1.2).
  • Der Verlauf der Erschliessungswege muss erkennbar sein. Die Begrenzung und Gestaltung der Verkehrsflächen müssen mit dem weissen Stock und mit den Füssen die Orientierung ermöglichen (Ziff. 4.2.1).
  • Der Verlauf der Erschliessungswege wird vorzugsweise mit baulichen Elementen wie z.B. Wänden, Sockel, Absätzen, Belagsbändern oder Belagswechsel realisiert. Ein taktiler Kontrast zwischen zwei Belägen ergibt sich bei unterschiedlicher Struktur, Rauheit und Härte, z.B. zwischen einem Platten- und einem Teppichbelag (Ziff. 4.2.1).
  • Reichen die baulichen Elemente nicht aus, um die Orientierung zu gewährleisten, können auch im Innern von Bauten taktil-visuelle Leitlinien erforderlich sein. Deren Ausführung richtet sich nach der Norm SN 640 852 «Taktik-Visuelle Markierungen» (Ziff. 4.2.2).

Leitliniensysteme können notwendig sein, um in weitläufigen und komplexen Bauten, wie Einkaufszentren, Bahnhöfe oder Flughäfen, die Orientierung im Gebäude zu gewährleisten. Taktil-visuelle Markierungen können auch punktuell eingesetzt werden, z.B. um in einem Hotel oder Spital bis an den Empfangsschalter zu führen oder um Aufzüge, Treppen oder Bedienelemente auffindbar zu machen.

Das Leitliniensystem Schweiz wurde für den Aussenraum entwickelt. Im Verkehrsraum werden Leitlinien meist mit Kaltplastik-Markierungsfarbe ausgeführt. Für Anwendungen im Innenraum stehen weitere Materialien in Form vorfabrizierter Plattensysteme oder als Einzelstreifen zur Verfügung.

Um festzustellen, ob im konkrete Anwendungsfall Leitlinien erforderlich sind, und welche Elemente wie anzuordnen sind, stehen in allen Kantonen spezialisierte Fachpersonen für Orientierung und Mobilität zur Verfügung, die Sie beraten.

Signaletik

Die Norm SIA 500 führt Anforderungen an Informationen und Beschriftung auf, welche für die Signaletik in Gebäuden gelten. Dabei unterscheidet sie zwischen visuellen Informationen (Ziff. 6.2.1) und ertastbaren Informationen (Ziff. 6.2.2). 

Visuelle Informationen

Beschriftungen und Piktogramme mit Informations- und Führungsfunktion müssen nach SIA 500 folgende Anforderungen an die visuelle Erkennbarkeit erfüllen (Ziff. 6.2.1):

Anordnung der Informationen

  • im Sichtbereich der Nutzer
  • Höhe: max. 1.60 m über Boden
    Kann diese Anforderung nicht erfüllt werden, muss die Information auf einem zweiten Weg zugänglich gemacht werden, z.B. als akustische oder ertastbare Information.

Werden Systeme eingesetzt, mit welchen akustische Informationen über einen Ruftaster gezielt angefordert werden können, muss die Auffindbarkeit der Ruftaster sicher gestellt werden. Diese sind möglichst mit einem taktik-visuellen Leitliniensytem zu erschliessen.

Gestaltung visueller Informationen

  • Die Grösse der Schriften und Piktogramme ist auf die Lesedistanz abzustimmen. Als Richtgrösse gilt 30 mm Versalhöhe pro 1.0 m Lesedistanz (Mindestschriftgrösse 5 mm).
  • Schriften sind halbfett oder fett sowie in Gross- und Kleinschreibung auszuführen; rote Schriftfarbe soll vorzugsweise nicht verwendet werden.
  • Es sind serifenlosen Schrifttypen zu wählen, die nicht kursiv gesetzt werden.
  • Der Helligkeitskontrast von Schriften und Piktogrammen muss mit Prioritätsstufe I mindestens 0.6 betragen, wobei die hellere Farbe einen Reflexionsgrad ρ ≥ 0.6 aufweisen muss.
  • Glasabdeckungen erzeugen in der Regel Reflexionen, welche die Erkennbarkeit visueller Informationen beeinträchtigen. Vorzugsweise sind Beschriftungen ohne Glasabdeckungen zu verwenden oder es sind Abdeckungen mit entspiegeltem Glas zu verwenden, wobei die Schriftebene plan sein muss und max. 10 mm Abstand zur Glasfläche aufweisen darf.

Ertastbare Informationen

Reliefschrift und/oder ertastbare Piktogramme sind in folgenden Situationen anzubringen (Ziff. 6.2.2.1):

  • bei geschlechtsgetrennten WC-Räumen, Duschanlagen und Garderoben
  • bei Befehlsgebern von Aufzügen an Haltestellen und in der Kabine gemäss Norm SN EN 81-70 «Zugänglichkeit von Aufzügen»
  • Räume und Geschosse sind vorzugsweise mit ertastbaren und visuell erkennbaren Reliefbezeichnungen zu kennzeichnen.
  • Ertastbare Geschossbezeichnungen sind vorzugsweise am Treppenhandlauf anzubringen.

Für die Ausführung der ertastbaren Informationen unterscheidet die Norm zwischen solchen, die gleichzeitig eine visuelle Funktion erfüllen (Ziff. 6.2.2.2) und jenen, die nur taktil erkennbar (Ziff. 6.2.2.3) sind.

Reliefschriften und ertastbare Piktogramme mit visueller Funktion (Ziff. 6.2.2.2)

  • Die Anforderungen an die visuelle Gestaltung der Informationen (Schriftgrösse, Schriftgrad, Kontrast usw.) gemäss Ziffer 6.2.1 gelten auch für diese Beschriftungen, wobei die minimale Schriftgrösse 15 mm beträgt.
  • Zusätzlich muss die Bezeichnung ein Relief mit einer Höhe von min. 1 mm aufweisen.
  • Das Reliefprofil wird vorzugsweise keilförmig ausgebildet.

Ein keilförmiges Profil hat den Vorteil, dass die Schrift an der Basis einem fetten Zeichen entspricht und visuell deutlich erkennbar ist, der Grat an der Oberkante des Reliefzeichens jedoch fein und mit dem Finger gut ertastbar ist.

Entgegen den Empfehlungen für rein visuelle Informationen sollen für Beschriftungen, die auch taktil erkennbar sein müssen, nur Grossbuchstaben eingesetzt werden, da diese einfacher zu ertasten sind.

Reliefschriften und ertastbare Piktogramme ohne visuelle Funktion (Ziff. 6.2.2.3)

  • Die Schriftgrösse von 15-18 mm, gesperrt, ist so ausgelegt, dass Buchstaben mit der Fingerkuppe optimal ertastet werden können.
  • Es sind Schriften ohne Serifen zu verwenden, vorzugsweise Frutiger, Antique Olive, Futura book, Helvetica oder Arial.

Diese Schriften weisen deutlich offene Formen auf, so dass z.B. G und O sich deutlich voneinander unterscheiden.

Positionierung von ertastbaren Informationen

  • Taktile Bezeichnungen sind maximal 1.60 m über Boden (Ziff. 6.2.2.3) anzuordnen und so, dass die Möglichkeit besteht, diese mit ergonomischer Handhaltung abzutasten.

Taktile Bezeichnungen am Handlauf, die keine visuelle Funktion aufweisen, sind in dem Bereich anzuordnen, wo die Fingerkuppen beim Umfassen den Handlauf berühren, d.h. im oberen Bereich der Rückseite des Handlaufs.

Die Anforderungen an ertastbare Beschriftungen sowie ein Verzeichnis von Produkten und Bezugsquellen hat die Fachstelle im Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschriften» publiziert.