Ein möglichst geringes Quergefälle von maximal 2 % verbessert die Steuerbarkeit von Rollstühlen und Rollatoren.

Ein hohes Quergefälle auf Trottoirs und Gehflächen stellt für Personen, die einen Rollator nutzen eines der am schwierigsten zu bewältigenden Hindernisse im Verkehrsraum dar, wie die Fachstelle im Rahmen der Studie zur Evaluation niedriger Randabschlüsse feststellen konnte. Da eine gehbehinderte Person ihr Körpergewicht auf den Rollator abstützt, erfordert es viel Kraft diesen quer zur Falllinie zu lenken.

  • Quergefälle von Trottoirs und Fusswegen max. 2%

Damit die Steuerbarkeit von Rollstühlen und Rollatoren gegeben ist, darf gemäss Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» (Ziff. 16.3, Anh. Ziff.  5.3) das Quergefälle 2% nicht überschreiten. Dieses Mass gilt auf Trottoirs und Fussgängerflächen und ersetzt das generell für Fahrbahnen geltende minimale Entwässerungsgefälles von 3%.

  • Wo für die Entwässerung ein höheres Quergefälle unumgänglich ist, z.B. aufgrund des gewählten Oberflächenbelags, ist dieses so gering wie möglich auszuführen.
  • Bei Trottoirabsenkungen an Querungen, Gebäudezugängen oder Ähnlichem darf das Quergefälle lokal bis max. 6% betragen.
  • Ein erhöhtes Quergefälle an Trottoirabsenkungen bei Fussgängerstreifen hilft Menschen mit Sehbehinderung punktuelle Querungen aufzufinden.
      Verkehrsraum: Fuss-Radwege, Fusswege und Strassen. Freizeit- und Grünanlagen: Park- / Grünräume und Wanderwege. Themen Fachinformationen: Längs- / Querneigung.