erhöhter Wohnhauszugang über Rampe und Treppe
Rampen für Niveauüberwindungen sind im Wohnungsbau nur für die äusseren Erschliessung zulässig.

Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» beschreibt unter Ziffer 9.4 die minimalen Anforderungen an eine Rampe im Wohnungsbau.
Rampen sind als bauliches Element zur Höhenüberwindung ein wichtiges Hilfsmittel für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollatoren. Obendrein erleichtern sie Eltern mit Kinderwagen, Lieferanten und Velonutzern das Leben.

Allgemeine Anforderungen

  • Höhenunterschiede in der Erschliessung zum Hauseingang, d.h. im Aussenraum, müssen mittels Rampen (oder eines Aufzuges) überbrückt werden (Ziff. 9.1.2).
  • Rampen sind im Wohnungsbau innerhalb des Gebäudes nur zur Erschliessung einer Parkierungsanlage erlaubt. In anderen internen Bereichen sind sie lediglich in begründeten Einzelfällen (Topographie, bestehende Bausubstanz) zulässig (Ziff. 9.1.2).

    Ein Beispiel hierfür wäre die Überbrückung von Differenzstufen vor dem Aufzug bei Umbau oder Renovation eines Altbaus.

  • Im Wohnungsinneren sind Rampen nicht zulässig (Ziff. 9.1.2, 10.1.1; Auslegungen SIA 500:2009, A24)

Gefälle

  • So gering wie möglich halten (Ziff. 9.4.1 und Auslegungen SIA500:2009, A05), damit die Rampe selbständig benutzt werden kann
  • Max. 6 % . Dieses Gefälle ermöglicht selbständige Benutzung durch Rollstuhlfahrer.
  • > 6 %  im Ausnahmefall, z.B. bei bestehender Bausubstanz, max. jedoch 12 %
  • Quergefälle auf Rampen vermeiden, max. 2 %

Breite

  • min. 1.20 m (Ziff. 9.4.2)

    Dies ermöglicht das Kreuzen von Kinderwagen/Rollstuhl und Fussgänger.

  • bis min. 1.00 m zulässig, bei Rampen die max. 0.40 m Höhe überwinden, hier jedoch mind. 0.10 m Randaufbordung erforderlich (Ziff. 9.4.2).

Podest

  • Gefällefreies Podest von min. 1.40 m Länge am Beginn und Ende von Rampen und vor Türen (Ziff. 9.4.3)
  • Rangierfläche von min. 1.40 x 1.40 m bei Änderung der Bewegungsrichtung um mehr als 45° (Ziff. 9.4.3)

    Beachten Sie den Aktionsradius eines Rollstuhls: Drehfläche Rollstuhl (90°) 1.40 x 1.40 m.

  • «Freiflächen vor Türen» beachten
    Ragt der Schwenkbereich eines Türflügels in das Podest, muss zu Sicherung des Manövrierbereichs die Länge y hinter dem geöffneten Türflügel zusammen mit der Breite der Fläche neben der Türe x mindestens 1.20 m messen (Ziff. 9.4.3 und 9.2.3):
    x + y = min. 1.20 m

Sicherheit

  • Zur Erreichung einer umfassenden Hindernisfreiheit in der Erschliessung empfiehlt die SIA 500 optional ergänzend Kapitel 3 bis 6 (Erschliessung, Orientierung, Akustik und Bedienelemente in öffentlich zugänglichen Bauten) zu berücksichtigen (Ziff. 9.1.5).
    Hierzu gehört als Sicherheitsvorkehrung auch eine Absturzsicherung an Rampen (Ziff. 3.5.4); siehe Beitrag «Handläufe und Brüstungen».
    Angesichts der demographischen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Ziel, dass ältere Menschen möglichst lange im normalen Wohnumfeld verbleiben können, müsste dies generell im Wohnungsbau zur Selbstverständlichkeit werden (Auslegungen SIA 500:2009, A19).

    Empfehlung
    Im Sinne einer umfassenden Unfallverhütung sollten an Rampen immer Absturzsicherungen und Handläufe vorgesehen werden.
    Dort, wo der Weg seitlich näher als 1 m an einen abschüssige Stelle (> 12 %) heranreicht, muss ein Geländer als Absturzsicherung geplant werden. Dieses Geländer muss mit einem Blindenstock an einer Traverse (max. 0.30 m ab Boden) oder einem durchlaufenden Sockel (min. 30 mm hoch) ertastbar sein und als Handlauf ausgestaltet werden.

Belag

  • Bodenbelag eben, hart und gleitsicher (Ziffer 9.1.1, Korrigenda C3)
    Oberfläche mit geringem Rollwiderstand, welche nur geringe Erschütterungen verursacht, mit hinreichender Trittsicherheit, ohne Stolperstellen und auch in nassem Zustand rutschsicher ist.
  • «Eignung der Bodenbeläge» (Anhang B.1 und Tabelle 7 )
    – besonders geeignet: Asphalt- und sauber verlegte Formstein- und Plattenbeläge
    – wenig geignet: grobe Waschbeton- und gut gewalzte Mergelbeläge
    – ungeeignet: Kiesbeläge, Rasengittersteine und Plattenbeläge mit breiten Fugen

 

Stand 26.07.2019

      Bauten mit Wohnungen: Anpassbare Wohnungen. Themen Fachinformationen: Rampen.