Randabschlüsse haben sowohl den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes als auch jenen des Veloverkehrs zu genügen. Als Mindestanforderung an ertastbare Randabschlüsse gilt seit 1988 ein vertikaler Absatz von 3 cm Höhe. Um eine bessere Überfahrbarkeit niedriger Randabschlüsse durch Rollstuhlfahrende zu ermöglichen, werden seit 2003 als Alternative schräge Randsteine mit 4 cm Höhe und 13–16 cm Breite (Neigung 25 %) zugelassen. Bislang fehlen aber Beurteilungen zur Praxistauglichkeit der verschiedenen Randsteintypen für Velofahrende.
Die Fachstelle hat zusammen mit Metron und Pro Velo im Auftrag des ASTRA und des EBGB einen Test hinsichtlich der Eignung von sieben verschiedenen Randsteintypen und sechs Unterbrüchen, nachfolgend Zahnlücken genannt, durchgeführt. Die Testanlage wurde durch drei Gruppen von Probanden getestet: 20 Personen mit Sehbehinderung, 19 Erwachsene und 11 Schüler mit Velo, 12 Personen mit Rollstuhl. Ebenfalls wurde mit einem Messgerät die Beschleunigung beim Befahren der Randsteine registriert und ausgewertet.
Es gilt, für jeden Ort den richtigen Kompromiss zu finden
Zwischen den Randsteinen zeigen sich bezüglich Benutzbarkeit grosse Unterschiede.
- Ein vertikaler Absatz von 3 cm Höhe von den Menschen mit Sehbehinderung als bester Randstein, von den Velofahrenden als schlechteste Variante beurteilt.
- Ein schräger Randstein von 6 cm Höhe und 30 cm Breite wird von den Velofahrenden als bester, von den Menschen mit Sehbehinderung als zweitschlechtester Randstein bewertet und für Rollstuhlfahrende ist dieser Randstein nicht überwindbar.
- Von den Testpersonen im Rollstuhl wird ein schräger Randstein mit 4 cm Höhe und 16 cm Breite als bester Randstein bewertet, er ist aber für die Sehbehinderten schlecht ertastbar.
Auch für die Beurteilung punktueller Unterbrüche im Randstein zeigen sich grosse Unterschiede in der Bewertung. So sind sie für Sehbehinderte, die längs der Fahrbahn gehen grösstenteils unproblematisch. Treffen Sehbehinderte aber schräg oder senkrecht auf die Zahnlücke, kann sie selbst bei schmaler Ausführung (30 cm) problematisch sein.
Es gilt somit, für eine spezifische Situation den besten Kompromiss zu finden. Die Einschätzung des Sicherheitsaspektes der verschiedenen Nutzergruppen ist dabei zentral. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden in die Norm SN 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum aufgenommen. Sie legt detailliert fest, welche Randabschlüsse in welchen Situationen zulässig und geeignet sind.