Beschriftungen in Relief- und Brailleschrift müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen damit sie ertastbar und interpretierbar sind.

Die Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum» legt fest, dass Informationen im öffentlichen Verkehrsraum zusätzlich zur visuellen Beschriftung auch taktil erfassbar ausgeführt oder akustische vermittelt werden müssen. Diese Anforderung gilt beispielsweise für Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr: Bezeichnungen an Haltestellen, an Handläufen und Bezeichnungen an Lifttastaturen. Sie gilt auch für Informationen von Orientierungs- und Leitsystemen, namentlich im Zusammenhang mit taktil-visuellen Leitliniensystemen.

Für den öffentlichen Verkehr müssen nach VAböV Art. 6 an grösseren Haltepunkten und solchen mit bedeutenden Umsteigebeziehungen an für die Orientierung wichtigen Standorten an den Handläufen Informationen in Reliefschrift und, soweit möglich auch in Braille, über Gleisnummern, Perronsektoren sowie bedarfsweise weitere wichtige Ziele wie Bahnhofausgänge angebracht werden. In der Praxis hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass dies für den autonomen Zugang von Menschen mit Sehbehinderung an allen Haltepunkten erforderlich ist. Die SBB haben zusammen mit den Sehbehindertenorganisationen die Richtlinien «Taktile Signaletik an Bahnhöfen» entwickelt, die im Sinne eines Branchenstandards angewendet werden.

Die Ausführung von Reliefschriften muss einige Qualitätsanforderungen erfüllen damit sie leicht ertastbar und lesbar sind (SN 640 075, Anh. Ziff. 13.1 und 13.3). Dabei wird unterschieden zwischen Beschriftungen, die sowohl eine visuelle als auch eine taktile Funktion haben und solchen, die nur taktil erfassbar sein müssen. Die wichtigsten Anforderungen, Produkte und Bezugsquellen finden Sie im Merkblatt 121 „Relief- und Brailleschriften“.

Reliefschrift mit visueller und taktiler Funktion

  • Die Wiedererkennbarkeit wird mit standardisierten Farben, Schriften und Montagehöhen erreicht.
  • Die Schriftgrösse richtet sich nach den visuellen Anforderungen und ist abhängig von der Lesedistanz.
  • Faustregel zur Bestimmung der Schriftrösse: 30 mm Versalhöhe pro 1.0 m Lesedistanz
  • Kontrast der Schriftzeichen zum Hintergrund Cm ≥ 0.7 (Anh. Ziff. 13.5)
  • Schrifttypen ohne Serifen, halbfett oder fett
  • Reliefhöhe min. 1.0 mm, vorzugsweise mit einem keilförmigen Profil

Reliefschrift ohne visuelle Funktion

  • Schriftgrösse zwischen 15 und 18 mm
  • Reliefhöhe min. 1.0 mm
  • vorzugsweise keilförmiges Profil damit das Zeichen an der Oberkante gut ertastbar ist.
  • Anordnung so, dass das Abtasten mit ergonomischer Handhaltung möglich ist.

Die im Merkblatt aufgeführte Adressliste von Herstellern und Bezugsquellen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise auf weitere Produkte werden gerne entgegen genommen.

 

Stand 05.04.2020

      Öffentlich zugängliche Bauten: Bahnhöfe. Verkehrsraum: Fusswege. Freizeit- und Grünanlagen: Friedhöfe und Park- / Grünräume. Öffentlicher Verkehr: Bahnhaltestellen, Bushaltestellen, Fahrzeuge / Betriebliche Massnahmen, Schiffe, Seilbahnen und Tramhaltestellen. Themen Fachinformationen: Beschriftung / Signaletik, Orientierung / Führung und Visueller Kontrast.