
Minimale Anforderungen für Toiletten, Duschen und Bäder im hindernisfreien, anpassbaren Wohnungsbau nennt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter Ziffer 10.2.
Der Mehrraumbedarf für ein rollstuhlgängiges Bad beträgt ca. 0.5 – 1.0 m2. Entscheidend ist eine mit dem Rollstuhl zugängliche Anordnung der Apparate und dass bei zu kleinen Sanitärräumen eine Erweiterung möglich wäre, zum Beispiel durch das Entfernen einer Trennwand zwischen Sanitär- und angrenzendem Raum.
Mindestens ein besuchsgeeignetes WC muss vorhanden sein, das den Anforderungen der Norm SIA 500 für den Zugang zum Klosettbecken entspricht (Ziff. 10.2.2). Dieses WC kann im Bad- oder Duschraum integriert sein oder separat davon. Bei mehrgeschossigen Wohnungen muss auf der Wohnebene mindestens ein solches WC vorgewiesen werden (Ziff. 10.2.3).
Die folgenden Vorgaben entsprechen der Norm SIA 500, sofern nichts anderes angegeben ist:
Minimale Masse des anpassbaren Bad-/ Duschraums
- Nutzfläche mindestens 3.80 m2 (Ziff. 10.2.1)
(Fertigmass)
- In Kleinwohnungen mit einem Dusch-/WC-Raum als einzigem Sanitärraum Nutzfläche von 3.60 m2 (Fertigmass) ausreichend (Ziff. 10.2.1)
- keine Raumabmessung weniger als 1.70 m (Ziff. 10.2.1)
(Fertigmass) - keine Reduzierung der Nutzfläche durch Vormauerungen (Ziff. 10.2.1)
(Achtung: Geöffnete Türflügel, die in den nutzbaren Durchgang ragen, reduzieren die nutzbare Breite.) - Klosettschüssel vorzugsweise mit Achsenabstand 0.45 m ab Raumecke (Ziff. 10.2.1)
(Dies ermöglicht das Montieren von Haltegriffen nach individuellem Bedarf.)
Empfehlungen
Nach Möglichkeit ein Nasszelle mit 1.80 x 2.50 m (= 4.5 m2) planen. Ein solcher Raum mit Bad- und Duschwanne, Waschtisch und WC lässt sich in der Regel ohne räumliche Anpassungen gut mit einem Rollstuhl benutzen
Für einen Hauptsanitärraum mit der Kombination von WC und Dusche ist eine Fläche von 2.30 x 1.80 m (= 4.14 m2) empfohlen.
Wenn die Wohnung einen anderen Sanitärraum mit einer Fläche von min. 3.8 m2 aufweist, ist es möglich, die Dimensionen des zweiten auf 1.80 x 1.80 m (= 3.24 m2) zu reduzieren.
Umbauten
Im Fall von Umbauten kann die erforderliche Mindestfläche von 3.80 m2 bei Bedarf durch das Entfernen oder das Verschieben einer Wand verfügbar gemacht werden, sofern diese nicht tragen und frei von Versorgungsleitungen ist.
Gäste-WC besuchsgeeignet
Masse für freie Zugänglichkeit des Klosettbeckens:
Raummass in keiner Richtung weniger als 1.20 m (Ziff. 10.2.2)
(Fertigmass)- nutzbare Breite des Zugangs zum Klosettbeckens mindestens 0.80 m (Ziff. 10.2.2)
- Zugang darf nicht durch offenstehende Türflügel versperrt werden (Ziff. 10.2.2)
- Freifläche vor dem Klosettbeckens mindestens 0.80 x 1.20 m (Ziff. 10.2.2)
- Freifläche darf mit geöffneter Türe aus dem Raum herausragen (Ziff. 10.2.2)
Hinweis
Entsprechend geplante, separate minimale WC-Räume gelten als besuchsgeeignet, sind allerdings nur beschränkt rollstuhlgängig. Die Türe wird während der Benutzung durch eine gehbehinderte Person in jedem Fall offen stehen müssen. Dies sollte bei der Planung und Positionierung berücksichtigt werden. Die Richtung der Zufahrt zum Klosettbecken nach Möglichkeit immer von vorne gewähren. Dies erleichtert das Transferieren vom Rollstuhl aufs WC. Sie wäre allerdings auch seitlich zulässig.
Türen zu Sanitärräumen
- nutzbare Breite mindestens 0.80 m (Ziff. 10.1.1, 10.2.1)
(lichte Nutzbreite) - Flügeltüren sollen sich vorzugsweise nach aussen öffnen (Ziff. 10.2.4)
(Bei Türen, die nach innen öffnen, muss das Umbanden der Tür oder das Anbringen einer Schiebetür möglich sein.)
Duschen
- vorzugsweise schwellenlos und bodeneben ausbilden (Ziff. 10.2.5)
Ist der Duschbereich nicht absatz- und stufenlos ausgebildet, muss die Befahrbarkeit nachträglich geschaffen werden. Als befahrbar gelten entweder im Boden eingelassene, flache Duschwannen mit Absatz von max. 2.5 cm oder Bodengefälle im Duschbereich von max. 2 %.
Der Boden des Duschraumes sollte nicht komplett im Gefälle ausgeführt werden.
Boden
- Empfehlung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu):
– Barfussbereich im Bad mit der Rutschfestigkeit der Klasse GB1/A
– Duschbereich mit rutschsicherer Beschichtung oder rutschsicheren Fliesen der Klasse GB2/B
Weitergehende Erläuterungen finden Sie in unserer Neuauflage der Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar».
Stand 02.12.2022