Minimale Anforderungen für Toiletten, Duschen und Bäder im hindernisfreien, anpassbaren Wohnungsbau nennt die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» unter Ziffer 10.2.
Mindestens ein besuchsgeeignetes WC muss vorhanden sein, das den Anforderungen der Norm SIA 500 für den Zugang zum Klosettbecken entspricht (Ziff. 10.2.2). Dieses WC kann im Bad- oder Duschraum integriert sein oder separat davon. Bei mehrgeschossigen Wohnungen muss auf der Wohnebene mindestens ein solches WC vorgewiesen werden (Ziff. 10.2.3).
Dimensionierung des anpassbaren Sanitärraums
- Die minimale Nutzfläche eines anpassbaren Sanitärraumes beträgt 3.80 m2 (Fertigmass, Ziff. 10.2.1).
- In Kleinwohnungen mit einem Dusch-/WC-Raum als einzigem Sanitärraum gilt eine Nutzfläche von 3.60 m2 als ausreichend (Fertigmass, Ziff. 10.2.1).
- Der Raum darf an keiner Stelle weniger als 1.70 m messen (Fertigmass, Ziff. 10.2.1).
- Vormauerungen dürfen die angeführten Fertigmasse nicht reduzieren. Flächen für Vormauerungen und Installationsschächte sind zusätzlich einzuplanen. (Ziff. 10.2.1).
- Die Klosettschüssel ist vorzugsweise mit Achsenabstand 0.45 m ab Raumecke montiert (Ziff. 10.2.1). Dies ermöglicht das Montieren von Haltegriffen nach individuellem Bedarf.
- Der Zugang zum WC ist vorzugsweise besuchsgeeignet. (Masse siehe unten.)
Empfehlungen zur Dimensionierung
- Nach Möglichkeit einen Sanitärraum mit einer Raumgrösse von mind. 2.50 m x 1.80 m (= 4.5 m2) planen. Ein solcher Raum mit Bade- oder Duschwanne, Waschtisch und WC lässt sich in der Regel ohne räumliche Anpassungen gut mit einem Rollstuhl benutzen.
- Für einen Hauptsanitärraum mit der Kombination von WC und Dusche ist eine Fläche von 2.30 m x 1.80 m (= 4.14 m2) empfehlenswert.
- Wenn die Wohnung einen zweiten Sanitärraum aufweist, ist es möglich, die Dimensionen des zweiten auf 1.80 m x 1.80 m (= 3.24 m2) zu reduzieren.
Besuchsgeeignetes WC
Wohnungen müssen gemäss Norm SIA 500 besuchsgeeignet sein. Hierfür muss pro Wohnung mindestens ein Klosettbecken die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. Vorzugsweise ist dieses im anpassbaren Bad- oder Duschraum vorhanden, kann aber auch separiert sein. Entscheidend ist die freie Zugänglichkeit des Klosettbeckens.
- Raummass in keiner Richtung weniger als 1.20 m (Fertigmass, Ziff. 10.2.2)
- nutzbare Breite des Zugangs zum Klosettbeckens mindestens 0.80 m (Ziff. 10.2.2)
- Zugang darf nicht durch das Handwaschbecken oder offenstehende Türflügel eingeschränkt werden (Ziff. 10.2.2)
- Freifläche vor dem Klosettbecken mindestens 0.80 x 1.20 m (Ziff. 10.2.2)
- Freifläche darf mit geöffneter Türe aus dem Raum herausragen (Ziff. 10.2.2)
Hinweis:
- Entsprechend geplante, separate WC-Räume gelten als besuchsgeeignet, sind allerdings durch ihre Dimensionierung nur beschränkt rollstuhlgängig. Die Türe wird während der Benutzung durch eine gehbehinderte Person in jedem Fall offen stehen müssen. Dies sollte bei der Planung und Positionierung berücksichtigt werden.
- Die Zufahrt zum Klosettbecken nach Möglichkeit immer von vorne gewähren. Dies erleichtert das Transferieren vom Rollstuhl aufs WC. Sie wäre allerdings auch seitlich zulässig.
Allgemeines
- Die Nutzflächen innerhalb der Wohnung müssen horizontal, stufen- und absatzlos sein (Ziff. 10.1.1).
Türen zu Sanitärräumen
- nutzbare Türbreite mindestens 0.80 m (Ziff. 10.1.1, 10.2.1)
- Drehflügeltüren sollen sich vorzugsweise nach aussen öffnen (Ziff. 10.2.4).
Empfehlung:
Bei Türen, die nach innen öffnen, sollte das Umbanden der Tür oder das Anbringen einer Schiebetür möglich sein.
Duschen
- vorzugsweise schwellenlos und bodeneben ausbilden (Ziff. 10.2.5)
- Der Boden des Duschraumes sollte nicht komplett im Gefälle ausgeführt werden (Ziff. 10.1.1).
Hinweis:
Ist der Duschbereich nicht absatz- und schwellenlos ausgebildet, muss die Befahrbarkeit nachträglich geschaffen werden. Als gut befahrbar gelten bodenebene, schwellenlose Duschen mit einem Gefälle von max. 2% sowie im Boden eingelassene Duschwannen mit einem Absatz von max. 2.5 cm.
Gleitsicherheit
Empfehlung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu):
- Barfussbereich im Bad mit der Rutschfestigkeit der Klasse GB1/A
- Duschbereich mit rutschsicherer Beschichtung oder rutschsicheren Fliesen der Klasse GB2/B
Empfehlungen
- Ein anpassbarer Sanitärraum darf sowohl mit Dusche als auch mit Badewanne ausgestattet werden. Bei geeignet positionierten Apparaten lassen sich beide Varianten bei Bedarf einfach anpassen. Der Einbau eines Flachsiphons erleichtert den Ersatz der Badewanne durch eine flache Duschenwanne.
- Ein Sanitärraum mit bodenebener Dusche erfordert nur wenige Anpassungen für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder Rollator.
- Als gut befahrbar gelten bodenebene, schwellenlose Duschen mit einem Gefälle von max. 2% sowie im Boden eingelassene Duschwannen mit einem Absatz von max. 2.5 cm.
- Duschtrennwände sind so einzubauen, dass sie einfach demontiert und durch einen Vorhang ersetzt werden können.
- Ist vor dem WC eine Freifläche mit nutzbarer Breite von 1.20 vorhanden, ist der Sanitärraum auch besuchsgeeignet.
Hinweis: Verstärkungen an Vorwandinstallationen
Ohne Verstärkung können an Vorwandinstallationen und Leichtbauwänden keine Hilfsmittel montiert werden. Verstärkungen nachträglich einbauen führt zu hohen Kosten, die vermieden werden können.
- Werden vorausschauend Ausholzungen an den am häufigsten benötigten Befestigungspunkten eingebaut und deren Lage gut dokumentiert, können Hilfsmittel bei einer individuellen Anpassung befestigt werden, ohne die Wandverkleidung aufzubrechen.
- Die genaue Position und Höhe von Hilfsmitteln richtet sich im Anpassungsfall nach den Bedürfnissen der betroffenen Person. Dazu soll eine spezialisierte Fachperson beigezogen werden. Modell und Positionierung werden vorzugsweise vorgängig in einer Hilfsmittelausstellung getestet.
Weitergehende Erläuterungen finden Sie in unserer Richtlinie «Wohnungsbau hindernisfrei – anpassbar».
Stand 08.08.2023